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Dann war es aber nicht dasselbe Foto, sondern höchstens das Gleiche und vermutlich nur ein ähnliches Foto der gleichen Landschaft.Musste schonmal eine hohe Strafe bezahlen für die Veröffentlichung eines Landschaftsfotos welches ich zwar selbst fotgrafiert habe, aber dann auch noch dasselbe Foto als Postkarte entdeckt habe.
Tatsächlich ist es auch möglich, für ein selbst gemachtes Bild zur Kasse gebeten zu werden. Einerseits, weil man wie schon genannt, eine Person abgebildet hat und diese der entsprechenden Verwendung nicht zugestimmt hat. Sie hat erst mal die Rechte am eigenen Bild. Aber auch für Gebäude (z.B. der beleuchtete Eiffelturm) können vergleichbare Einschränkungen gelten.
In den hier relevanten Fällen kommt hinzu, dass es sich um verschiedene Länder handelt und somit verschiedene Rechtssysteme und somit zum Beispiel Ort der Aufnahme und Ort der Veröffentlichung unterschiedlich sein können. Ggf. kann der Ort der Veröffentlichung bei einem Upload ins Internet noch mal anders sein. In Thailand selbst ist Pornographie soweit ich weiß ja auch verboten, so dass je nach Aufnahme hier auch noch mal weitere Einschränkungen zu beachten wären.
In Deutschland beispielsweise geht man davon aus, dass das Model einverstanden ist, wenn es eine Bezahlung erhalten hat und nicht explizit widersprochen hat. Diese bekommen die Damen ja normalerweise. Aber das zu beweisen oder auszulegen, ob die Bezahlung nur für die sonstigen Dienstleistungen waren oder auch für die Aufnahmen ist dann wieder eine andere Sache.
Insgesamt ein müßig zu diskutierendes Thema, mit einer komplexen Rechtslage und in Thailand ggf. auch noch einer gewissen Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis.