Member
Wenn sie schon einmal in D war und pünktlich zurückgekehrt ist, wäre ein längerer Aufenthalt wohl auch kein Problem gewesen.
Ich wünsche euch viel Spaß in Deutschland.
Ich wünsche euch viel Spaß in Deutschland.
Member hat gesagt:Aber jetzt kommt sie ja erst einmal für 4 Wochen und wenn sie dann pünktlich zurückkommt, hat sie bereits zweimal ihre Rückkehrwilligkeit unter Beweis gestellt. Ich empfehle ihr, sich nach ihrer Rückkehr bei der Botschaft persönlich zurückzumelden, auch wenn es nicht explizit verlangt wird. Eine 3. Einladung über 3 Monate sollte dann eigentlich kein Problem mehr sein.
Member hat gesagt:Genau so schaut es aus und den Tip sollte man befolgen.
> Sehr geehrter Herr xxx,
>
> wie schon in einem vorherigen Schreiben an Sie angeführt, hat meine
> Schwägerin xxx von der zuständigen Ausländerbehörde in
> aachen eine Verlängerung ihres Aufenthaltes (nationales Visum)
> genehmigt bekommen. Zu meiner eigenen Überraschung wurde ihr ein Visum
> über 2 Monate ausgestellt. Sie wird voraussichtlich zum Ende der 45.
> Kalenderwoche nach Thailand zurückkehren, sodass sie Anfang der 46.
> Woche ihren Rückmeldetermin in der Botschaft wahrnehmen kann. Eine
> Kopie ihres Passes mit dem von der Ausländerbehörde ausgestellten
> Visum werde ich Ihnen am Wochenende per email zuschicken.
Sehr geehrter Herr xxx,
das Besuchsvisum Ihrer Schwägerin wurde von der Botschaft für 90 Tage
mit der
Auflage erteilt nicht zu verlängern. Dies wurde gemacht weil bereits
Zweifel an der
Rückkehrwilligkeit bestanden.
Die Verlängerung wird bei der nächsten Antragstellung mit in die
Entscheidung über die
Erteilung eines Visums eingeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre gestrige Nachricht. Es freut mich zu hören, dass Ihre
Frau die Krankheit gut überstanden hat und trotz des Unfalls im August 2009
inzwischen wieder genesen ist.
Ihre Mitteilung habe ich zum Anlass genommen, mit dem Visastellenleiter der
Deutschen Botschaft in Bangkok Kontakt aufzunehmen und ihn auf den
Sachverhalt aufmerksam zu machen.
Ihre Erläuterungen zur Verlängerung des Visums von Frau xxx wurden dem
Visumvorgang beigefügt und können somit bei künftigen Visumanträgen als
Hintergrundinformationen dienen.
Die Botschaft wird einen erneuten Visumantrag von Frau Huajapet bei Ihnen
und ihrer Schwester objektiv und individuell anhand ihrer aktuellen
Lebenssituation prüfen und dabei selbstverständlich berücksichtigen, dass
Frau xxx von einer früheren Reise in das Schengen-Gebiet nach Thailand
zurückgekehrt und nicht mit dem Straf- oder Auslädnerrecht in Konflikt
geraten ist.
Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Frau xxx aufgrund der
schengenrechtlichen Bestimmungen erst drei Monate nach Ablauf ihres
Schengen-Visums erneut in die Mitgliedsstaaten des Schengener
Durchführungsübereinkommens einreisen kann. Die von der Ausländerbehörde
erteilte Aufenthaltserlaubnis bezieht sich hingegen ausschließlich auf einen
nationalen Aufenthalt, der in die Berechnungszeiten für ein Schengen-Visum
nicht einfließt. Sie schreiben, dass die zuständige Ausländerbehörde Frau
xxx im Anschluss an das Schengen-Visum eine für zwei Monate gültige
Aufenthaltserlaubnis erteilt hat. Somit könnte ein weiteres Schengen-Visum
einen Monat nach Ablauf der Gültigkeit der nationalen Aufenthaltserlaubnis
erteilt werden.
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit diesen Informationen Ihre Bedenken zunächst
nehmen können. Die Deutsche Botschaft Bangkok erhält ein Doppel dieser
Nachricht zur Kenntnis.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen weiterhin jederzeit genr zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Member hat gesagt:Mal kurz off Topic. Wenn ich hier lese was für Probs es gibt wenn man seine Freundin mal kommen lassen will kann ich mir nur den Kopf kratzen.
Der ganze Rotlichtbereich ist voll mit Damen aus Bulgarien Rumänien etc., jede Menge Leute aus diesen Regionen hausen zu 20zigt in einer Wohnung und die Sozialdienste sind mit diesen Zuwanderen aus diesen Regionen überfordert und die Kriminalität von Leuten aus diesen Bereichen steigt......
Und da hat einer auf ner Behörde Probleme damit ob die Verwandschaft der Ehefrau eines gut verdienenden wieder nach Th zurückgeht????
Armes Deutschland....