Thailändisch lernen

TH --> DE Schengen Visum

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        #1  

Member

Da ich neu bin möchte ich mein Wissen zur Verfügung stellen.
Für Fragen zu Visa, Heiraten, Einreise ist info4alien.de die erste Adresse.
Ansonsten:
VE (=Verpflichtungserklärung)
ABH (=Ausländerbehörde)
Bei einer VE wird Deine finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft. Je nach Bundesland sind die Vorrausetzungen unterschiedlich. Wichtig ist die Wohnungsgröße und das für dich verfügbare Nettoeinkommen. Im Zweifel macht Ummelden Sinn. Hierzu musst Du in der Regel Lohnabrechnung und Mietvertrag oder Grundbuchauszug vorlegen. Als Selbständiger Steuerbescheid bzw eine Kaution. Eine VE wird oft als Einladung bezeichnet. es ist aber eine Bürgschaft. Du bist Drittschuldner und haftest für alle Kosten (z.B Abschiebung, Gerichtskosten usw.) .Bei einer Pers. die man nicht kennt ist Vorsicht geboten.. Wichtig ist dass angekreutzt ist, dass die finanz. Leistungsfähigkeit nachgewiesen wurde. Weiter ist wichtig was die ABH über Dich weiss. Hast Du schon mehrere Einladungen gemacht ? Hast Du etwa ein Bordell ? usw..Dazu kann die ABH einen Vermerk machen und zur Botschaft geben. Je nachdem wie der ist gibts garantiert kein Visum.
Wenn Du gefragt wirst woher Du die Dame kennst muss die Story plausiebel sein. In der Bar, im Netzt kennengelernt ist die falsche Antwort.Auch kann es bei einem Altersunterschied grösser 10 Jahre Probleme geben. Du bekommst zwar die VE ,die Dame aber kein Visum.
Am Einfachsten ist es wenn eine etwa gleichaltrige Frau ihre Mail Freundin einläd.
Auch muss die Story die die Dame auf dem Konsulat erzählt plausibel sein. Sie sollte Arbeit haben, bezahlten Urlaub haben und das erste Visum sollte nicht länger als 10 Tage sein.
Wird das Visum abgelehnt, bekommt man in der Regel keine Begründung. Dann beim Konsul eine Remission einlegen. Gibt es dann eine Ablehnung muss Diese begründet werden, weil Du dann beim VG Berlin klagen kannst.Dann versuchen die Ablehnungsgründe zu entkräften und neuen Antrag stellen.
Wichtig: Manche Argenturen bieten Schengen Visa anderer Staaten an. Das kann bei der Einreise zu Problemen führen. Du musst das Visum bei der Botschaft des Landes beantragen, wo der Hauptzweck der Reise liegt. Kommt sie zu Dir nach D bei der Deutschen Botschaft, möchtest Du aber nur mit Ihr nach z.B. Spanien reisen, dann bei der Spanischen Botschaft. Möchtest Du eine Rundreise mit Ihr machen, bei der Botschaft des Landes wo sie Schengen betritt.Ansonsten kann das Visum bei der Einreise ungültig gemacht werden und es gibt nichts mehr.
Ein Schengen Visum berechtigt nicht zum Heiraten Das Standesamt interessieert das aber in der Regel nicht. Heiratest Du trotzdem muss sie zurück und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Und das wird dann schwer. Sie kann sogar in Abschiebehaft genommen werden.Die ABH mag soetwas garnicht.
Heiratest Du in Dänemark muss sie auch zurück und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Zum Heiraten braucht man ein Visum zur Eheschliessung. Bei Beiden wird geprüft ob ihr Euch kennt (z.B. gem. Befragung Sie auf Konsulat, du bei ABH). Und das kann hart werden. Jeweniger Du die Dame kennst und je grösser der Altersunterschied, je mehr wird man Dir Scheinehe unterstellen. Da hilft dann nur noch klagen und das dauert. Ansonsten kann die ABH auch eine Vorabzustimmung an die Botschaft schicken, dann geht die Sache schnell. Es kommt darauf an wie Du Dich bei der ABH verkaufst und ob der oder die Sachbearbeiter/in Dir glaubt Also immer mit der ABH nie gegen die ABh arbeiten..Der normale Weg ist sie geht zum Konsulat, das Konsulat sendet es zur ABH, die ABH stimmt zu, das geht zurück zum Konsulat und es gibt das Visum. Auch hier kann es eine gem. Befragung geben. Stimmt die ABH nicht zu gibt es kein Visum und kein Aufenthaltstitel. Egal ob verheiratet oder nicht. Das sollte jedem klar sein.
Wichtig ist auch dass die Dame keine Einreisesperre für Schengen hat. dann geht so einfach nichts mehr. Man muss dann versuchen diese zu befristen.
Mit der Dame auf das Konsulat gehen kann von Vorteil sein. In manchen Ländern kommt aber nur der Antragsteller rein.
Je hübscher die Frau, je schwerer das Visum. Es ist eine Ermessensentscheidung, unter der Vorraussetzung dass die Papiere OK sind.
Ach ja: Der Nachweis der Sprachkentnisse kann auch durch ein Gespräch mit dem Konsularbeamten erbracht werden.
Sollte jemand Fragen haben, gerne hier oder auch per PN an mich wenns was pers. ist.

PS: Gibt es hier keine aut. Rechtschreibkorrektur im Forum ?
 
        #2  

Member

Member hat gesagt:
hallo, ich bin thomas aus St. wendel im saarland. Ich war nocht nicht in asien. bin ein spasstourist und möchte über weihnachten nach thailand.

Ich frage mich gerade, "woher" du dein Wissen hast? :shock:

Nein, Rechtschreibeheinzelmännchen gibt es im Forum nicht. Da musst du selbst drauf achten. :mrgreen:
 
        #3  

Member

Je hübscher die Frau, je schwerer das Visum.

endlich eine Erklärung ,warum keine hübschen nach Kummerland exportiert werden . Trifft sich mit meinen Beobachtungen in der Botschaft in BKK !
 
        #4  

Member

Member hat gesagt:
endlich eine Erklärung ,warum keine hübschen nach Kummerland exportiert werden . Trifft sich mit meinen Beobachtungen in der Botschaft in BKK !

Du warst wohl immer an den Sauerkrauttagen in der Botschaft. :ironie:
 
        #5  

Member

@King Ping: Die Regeln sind für Drittstaatler eigentlich gleich. Das hat nichts mit BKK zu tun,. Es gibt einen VISA Kodex und Verwaltungsvorschriften.Ich habe schon VE für Drittstaatler gemacht und gute Kontakte zur vorgesetzten Dienststelle. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Auch war ich mit einer Drittstaatlerin verheiratet. Ich musste umziehen in den Bereich einer anderen ABH und die Einreise war kein Problem. Habe so auch Gerichtserfahrung. Eine Einreise habe ich per Gerichtsurteil durchgesetzt. Und die "Entscheider " wechseln auch regelmässig das Land. Nicht zu verwechseln mit denen am Schalter. Die haben nichts zu melden.
Eine Ablehnung ist einfach eine Remission macht Arbeit und muss gerichtsfest begründet sein. Das ist nicht so einfach. Da kannste auch zu einem pers. Gespräch zum Konsul geladen werden. Da ist wichtig wie Ihr Euch versteht, könnt Ihr kommunizieren, einfach das Gesammtbild.Meistens klappt das, aber nur wenn Beide sich nicht doof anstellen. Bei einem Besuchervisum nicht auf verliebt machen. Kein Händchenhalten , kein Schatzi usw...Auf jedenfall wichtig: Andeuten, auch im Remissionsschreiben, dass man im Falle einer Ablehnung klagen wird. Und Wichtig: Bei einer Story bleiben. Nicht dass er sagt, wir kennen uns aus dem Hotel, Sie sagt wir kennen uns vom Strand.Eheabsichten beim Besuchervisum immer entschieden verneinen. Bsp: Aber ich heirate doch keine Frau, die meine Tochter sein könnte. Was denken sie von mir ? Und das möglichst entsetzt.Hilfreich: Ich war bei Ihr eingeladen und will sie nun aus Höflichkeit einladen. Also dass Du es musst, aber nicht willst---))) Hängt hallt von einigen Dingen ab. Wie gesagt info4alien.de ist kostenlos. Vor Visa Beantragung den Fall posten und die Tips beachten. Dort sind auch Konsularmitarbeiter Aktiv. Diese dürfen natürlich nicht nachschauen, nicht mit dem Kolegen reden, nicht den Fall selber bearbeiten usw...
 
        #6  

Member

Jedes Land hat unterschiedliche Bedingungen. Zur Beantragung eines Visum z. Bsp. für einen thailändischen Staatsbürger sollte man sich mit den örtlichen Gegebenheiten auseinandersetzen und die Beantragung darauf abstimmen. Regeln und Realität liegen oftmals weit auseinander.

Du solltest vielleicht mal etwas Hintergrund über dich selbst preisgeben, damit man deine Aussagen, die du gemacht hast, besser einschätzen kann. Du sagst ja selbst, dass du noch nicht in SOA warst und hast entsprechend keine Ahnung, wie es vor Ort läuft und aussieht.

Die Fakten für eine Verpflichtungserklärung sind bekannt. Aber dafür muss ich nicht zur Ausländerbehörde. Eine VE ist innerhalb von 10 Minuten beim Bürgerservice erhältlich, zumindest in Aachen. Eien VE ist lediglich Voraussetzung um überhaupt ein Visum beantragen zu können und dürfte letztendlich kein Entscheidungsgrund für Zustimmung oder Ablehnung sein. Ausschlaggebend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers, die Verwurzelung zu seiner Heimat, sprich Kinder, Familie, Beruf, Landbesitz, Vermögen, etc.
 
        #7  

Member

Eine VE sollte man nicht beim Bürgeramt machen, sondern bei der ABH. Der Sachbearbeiter legt eine Akte an und macht einen internen Vermerk. Den kann der Entscheider lesen. Mit etwas Menschenkentnis sieht man, wie er denkt. Ist das Positiv sollte das Visum einfach sein. Macht er Bemerkungen, etwa über das Alter sollte man dem Mädel ein Begleitschreiben mitgeben. Warum man sie einläd. Hier musst Du zur zentralen ABH und wirst vieles gefragt.
Oft sagt man dir dort auch dass eine VE keinen Sinn macht wegen SIS Eintrag, oder dass man das Visum nicht beführwortet oder eben keine Einwände hat.
Sicher ist die Verwurzelung im Heimatland wichtig, aber nicht der einzige und Wichtigste Grund, auch wenn das viele denken. Aber es ist der am einfachsten zu Begründende und wird oft angegeben, auch wenn intern andere angegeben sind.
Ich war noch nicht in BKK, das bedeutet aber nicht, dass ich das Konsulat dort und die Arbeitsweise nicht kenne. Mehr zum Hintergrund kann ich nicht sagen. Die Ablehnungsquote ist hoch und viele müssten nicht sein.
Im Begleitschreiben sollte man erklären, warum man das Mädel einläd. Bsp: Ich war zum Fest X dort und möchte Ihr das deutsche Weihnachten (nur wenn sie über Weihnachten kommt) zeigen... Später kann sie eventuell wegen ARBEIT, EIGENER FAMILIE usw nicht mehr. Und sie sollte bei Beantragung auf Annahme bestehen.
Viele Ablehnungen sim im Einladenden begründet, auch wenn er formal die Vorraussetzungen wie Einkommen, Wohnung usw erfüllt.Dies Betrifft "Ständigeinlader", mehrfach mit Drittstaatler verheiratet, wegen illegaler Beschäftigung aufgefallen, usw.
Neben Rückkehrbereitschaft geht es auch um den Verdacht von Straftaten., wie illegales Arbeiten. Dies umgeht man mit einem Visum für 10 Tage. Da geht man vonaus, dass sich das Arbeiten dafür nicht lohnt. Darunter wird gerade in BKK auch eine "Privatprostituierte" verstanden. Man geht davon aus , dass in der Regel niemand die Frau für 10 Tage Sex einläd. Ist zu teuer. Dann das Visum nicht voll ausnutzen. Das hilft beim Nächten und schaft Vertrauen
Beim 2. ist es eh einfacher. Sie hat einen Vertrauensvorschuss.Es hilft auch eine Arbeit nachzuweisen, wo die Botschaft nicht davon ausgeht, dass man diese für einige Bath bekommt.
Ein BSP: Ein Mann läd eine Frau mit VE ein. Das Visum wird abgelent. Der Sohn des Mannes läd 2 Monate später die Frau ein. Das Visum wird erteilt. Bei der Frau hat sich nicht geändert. Der Sohn hat weniger Geld als der Vater, ist aber nur 4 Jahre älter.
Jeder Fall ist anders. Und es gibt da noch die Zurückweisungen an der Grenze trotz gültigem Visums. Dies beruht in der Regel auf internen Vermerken des Konsulates die beim Aufrufen des Datensatzes an der Schengen Aussengrenze sichbar werden und den Grenzbeamten zu Fragen beauftragt oder gar der Abholer wird zur Dienststelle gerufen. Das letzte Wort über die Einreise hat der Grenzbeamte. Ein Visum garantiert nicht die Einreise. Der Einlader sollte möglichst selbst am Flughafen sein. Er wird in diesen Fälle überprüft, was die Polizei über ihn sagen kann. (Menschenhandel, Bordelbesitzer, oder einschlägig bekannt), dann keine Einreise.Oder er erzählt eine andere Story als das Mädel. Vorsicht dann mit Fangfragen. Ist das Mädel unsicher gemeinsam mit Ihr fliegen und sie zur Kontrollstelle für EU Passagiere mitnehmen. Im Notfalle sorry sagen. Da ist die Befragung in der Regel nicht so streng.
Möchte man dann doch Heiraten und ein Visum zur Eheschliessung dann mit dem Mädel zur ABH gehen und das Mädel vorstellen.Damit zeigst Du dass Du dich an das Gesetz hällst und nicht mit Besuchervisum heiratest.In der Regel bekommst Du dann die Vorabzustimmung der ABH. Diese geht direkt nach BKK und wenn dann alle Papiere ok sind muss es nicht mehr nach D und das Visum wird nahezu sofort erteilt. Bekommst Du die Vorabzustimmung nicht wird es schwierig. Dann geht die Sache vom Konsulat zu deiner ABH und wird 99% abgeleht. Die ABH achtet auf Körpersprache und Kommunikation. Dort ruhig auf verliebt machen und bei einer Story bleiben. Auch könnt ihr das Aufgebot zusammen bestellen, aber auf das Heiraten bitte verzichten mit Schengenvisum. WICHTIG: Bei Einreise mit Besuchervisum keine Papiere für Eheschliessung mitbringen. Bei einer Kontrolle kann das zur Zurückweisung führen. Dafür gibt es DHL Express oder FEDEX usw.WICHTIG: Ein Visum zur Familienzusammenführung oder Eheschliessung nur mit der ABH nicht gegen die ABH

Sicher ist der Papierkram in jedem Land etwas anders und müssen die formalen Bedingungen erfüllt sein, sonst gibt es kein Visum. Aber diese sind mitnichten alles. und mitnichten der Hauptgrund für Ablehnungen
 
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        #8  

Member

Member hat gesagt:
Eine VE sollte man nicht beim Bürgeramt machen, sondern bei der ABH. Der Sachbearbeiter legt eine Akte an und macht einen internen Vermerk. Den kann der Entscheider lesen. Mit etwas Menschenkentnis sieht man, wie er denkt. Ist das Positiv sollte das Visum einfach sein. Macht er Bemerkungen, etwa über das Alter sollte man dem Mädel ein Begleitschreiben mitgeben. Warum man sie einläd. Hier musst Du zur zentralen ABH und wirst vieles gefragt.
Oft sagt man dir dort auch dass eine VE keinen Sinn macht wegen SIS Eintrag, oder dass man das Visum nicht beführwortet oder eben keine Einwände hat.

Okay, ich habe mich mal rückversichert. Seit Oktober 2009 erfolgt die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung über die Ausländerbehörde

Aber letztendlich muss die Behörde wohl eine VE akzeptieren wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ob ein Visum erteilt wird, liegt allein bei den Botschaften.

Member hat gesagt:
Sicher ist die Verwurzelung im Heimatland wichtig, aber nicht der einzige und Wichtigste Grund, auch wenn das viele denken. Aber es ist der am einfachsten zu Begründende und wird oft angegeben, auch wenn intern andere angegeben sind.

Ablehnungsgrund ist in der Regel eine unterstellte, mangelnde oder bezweifelte Rückkehrwilligkeit. Meiner Ansicht nach vollkommen rechtswidrig, da das Visum mit der Begründung auf eine nicht begangene Straftat verweigert wird.

Member hat gesagt:
Ich war noch nicht in BKK, das bedeutet aber nicht, dass ich das Konsulat dort und die Arbeitsweise nicht kenne. Mehr zum Hintergrund kann ich nicht sagen. Die Ablehnungsquote ist hoch und viele müssten nicht sein.

Das ist falsch. Die Ablehnungsquote liegt für Thailand bei knapp 6% (2011) in Bezug auf die angefragten Schengen Visa.

Wichtig ist, den ersten Urlaub über einen Zeitraum zu planen, der dem Urlaubsanspruch Beschäftigter in Thailand entspricht. Eine Erklärung des Arbeitgebers, dass dieser Urlaub genehmigt ist und Weiterbeschäftigung nach Urlaub garantiert, tut ein Übriges. Die eingeladenen Person sollte bei Antragstellung auf persönliche Rückmeldung nach dem Urlaub bei der Botschaft bestehen oder zumindest den Wunsch dazu äußern. Ist die Rückkehrwilligkeit einmal bestätigt, sind Folgeanträge auch über einen längeren Zeitraum kein Problem.
 
        #9  

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noch etwas:
Wird das Visum zur Eheschliessung abgeleht, ist es Euch unbenommen in Thailand zu heiraten. Ein Besuchervisum wird dann aber in der Regel abgeleht, weil befürchtet wird das es missbraucht wird. Aussnahme: Ihr lebt gemeinsam im Ausland und wollt die Heimat besuchen.
Auch wird dann trotz Ehe ein Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt. Verdacht auf Scheinehe. Dann hilft ein Anwalt und Akteneinsicht. und letztlich eine Klage, mit offenem Ausgang. Das kann Jahre dauern. Mein Tip: wird ein Visum zur Eheschliessung abgelehnt, dann versuchen die WIRKLICHEN Gründe herauszufinden. Ist es möglich diese abzustellen ? Sind es finanz. Gründe ist das nach der Ehe nicht mehr wichtig.Sind es Andere muss man sehen ob die auch die Familienzusammenführung betreffen. Kann man sie nicht abstellen sollte man überlegen ob man wirklich heiraten möchte und eventuell nicht zusammenleben kann. Eine Ehe garantiert nicht die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
Im Übrigen kann es sein, wenn der Aufenthaltstitel erteilt wurde, dass die ABH mit einem Durchsuchungsbeschluss kommt um zu schauen, ob Ihr wirklich zusammen lebt. Es wird NICHT!!! geprüft ob Ihr in einem Bett schlafen tut, was viele denken. Man prüft, gibt es eine Zahnbürste, passende Klamotten, Makeup usw. Also lebt da diese Frau. Auch können die Nachbarn gefragt werden. Ist sie nicht da braucht es eine plausieble Begründung. Sagen die Nachbarn sie ist ständig nicht da gibt es Probleme. Verdacht auf Scheinehe. Eine Scheinehe ist nicht strafbar, aber daraus Vorteile zu ziehen wie Steuervorteile oder einen Aufenthaltstitel.
Und Finger weg von irgentwelchen Argenturen. Die können nicht wirklich helfen. Im Zweifel zum Fachanwalt. Wichtig Fachanwalt, nicht zum Anwalt der angeblich alles kann.
Und denkt daran: Anwalt und Klagen ist teuer. Diese Dinge sind oft nicht von einer Rechtsschutz abgedeckt.
 
        #10  

Member

@kingPing: Die VE wird akzeptiert ist aber Nutzlos, wenn die ABH entsprechende interne Einträge macht. Und gegen den Willen der ABH kein Besuchervisum.Eine gute ABH sagt Dir das aber und Du kannst das Geld sparen. Im Zweifel bekommst Du die VE aber die Dame garantiert kein Visum und wenn sie Pech hat noch ne SIS Spere und damit so ohne weiteres kein Schengen Visum. Ein anderes Land muss dann das Konsultationsverfahren einleiten und die ABH die Sperre aufheben. Das ist den Meisten aber zu viel. Eine Ablehnung ist einfacher. Das Konsulat kann sich nicht über eine Inlandsbehörde hinwegsetzten. Deshalb auch die internen Vermerke.
Einfacher ist eine Grenzübertrittsbescheinigung. Diese gibt es bei der ABH. Wird bei der Ausreise von der BUPO gestempelt und geht direkt an die ABH. Das wird vermerkt und das Konsulat hat Zugriff. Mache das immer so.Ist am Einfachsten .
Wichtig ist, dass sie Schengen verlassen hat. Wohin sie dann ist ist egal.
Mitlerweile ist die Ablehnungsquote wesentlich höher. Von den Ablehnungen sind etwa 50% vermeidbar.
Wie gesagt, Formalien wie Urlaubsanspruch usw sind selbstverständlich, aber nicht alles.
Und mangelde Rückkehrbereitschaft ist oft vorgeschoben.
 
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