Thailändisch lernen

Familie der thailändischen Freundin kennen gelernt – ist das normal?

        #11  

Member

Nachdem ich mich jetzt ein wenig eingelesen habe sehe ich ein großes Problem bei der nachgewiesenen Rückreisewilligkeit meiner Lieben.
Da es wohl so aussieht, dass sie von ihrem derzeitigen Arbeitgeber keinen bezahlten Urlaub bekommt.
Wie soll man da den Botschaftsangehörigen plausibel verständlich machen, dass sie trotzdem nach ein/zwei Monaten wieder zurückkehrt und sich einen neuen Job suchen will...
 
        #12  

Member

Das bedeutet NUll wenn sie dich ihrer Familie vorstellt !!!!!
 
        #13  

Member

So ganz verstehe ich das nicht. Maybank ist doch kein Kleinbetrieb sonder eine Bank in SOA. Jetzt sprichst du von bezahltem Urlaub. Heißt das, dass sie eventuell unbezahlten Urlaub bekommt.

Hier muss sich doch ein Ansatz finden lassen.
 
        #14  

Member

Hier ist doch vieles schon nieder geschrieben:

https://thailand-asienforum.com/threads/15070/

Es gab noch eine andre Diskussion die ich aber auf die schnelle nicht finde, KP wo war das noch?

Das ganze hat doch hier jetzt kaum noch etwas mit dem eigentlichen Thread zu tun.

Wenn deine Mia aber keinen bezahlten Urlaub erhält dann ggf. unbezahlten. Papiere über Kinder und Haus oder Land verbessern die Ausgangslage erheblich.
 
        #15  

Member

Der Nachweis der Rückkehrwilligkeit ist natürlich beim ersten Mal am schwersten zu erbringen. Beim 2. Visa ist Sie ja schon zurück gekehrt :yes:. Deshalb beim ersten mal nur 2 Wochen beantragen.......... Die Botschaft weiß nicht das dein Mädel keinen Urlaub bekommt und prüft es in der Regel auch nicht.
Dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit des " unbezahlten Urlaubs" ..... so haben wir es gemacht
 
        #16  

Member

Ok
Schwenke dann gleich uf einen anderen Thread um...
Nur noch kurz als Antwort:
Das mit dem Urlaub müsste sie dann mal nachhaken. Kinder, Haus, Land Exmann o.Ä. hat sie nicht.
:(
 
        #17  

Member

Du mußt nicht umschwenken, ich denke nur das dort einige Fragen bereits beantwortet wurden.

Das macht es nachfolgenden Membern halt einfacher die Diskussionen wieder zu finden und entsprechende Fragen beantwortet zu bekommen.
 
        #18  

Member

Member hat gesagt:
Wenn sie dich in Deutschland besuchen will, lies dir bitte mal den Artikel durch, den ich ganz unten in meiner Signatur (Infos für Einaldende...) verlinkt habe.
Ja, vielen Dank! Ich lese mich langsam ein.

Nochmal zu meinem Anfangsthema:
Member hat gesagt:
Das bedeutet NUll wenn sie dich ihrer Familie vorstellt !!!!!
Kannst Du das etwas ausführen? - Danke!
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Das bedeutet NUll wenn sie dich ihrer Familie vorstellt !!!!!

Das kommt wohl auf die Familie an. Ich wollte damals die Familie kennenlernen und durfte nicht. Meine Holde wollte nicht mit einem Farang ins Dorf der Eltern. Sie wollte ihre Familie nicht blosstellen, dann hätte das ganze Dorf gewußt das sie in einer Bar gearbeitet hat.
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
Der Nachweis der Rückkehrwilligkeit ist natürlich beim ersten Mal am schwersten zu erbringen. Beim 2. Visa ist Sie ja schon zurück gekehrt :yes:. Deshalb beim ersten mal nur 2 Wochen beantragen.......... Die Botschaft weiß nicht das dein Mädel keinen Urlaub bekommt und prüft es in der Regel auch nicht.
Dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit des " unbezahlten Urlaubs" ..... so haben wir es gemacht


Es obliegt der Botschaft, zusätzliche Nachweise beizubringen. Wenn sie einen Arbeitsvertrag vorlegen kann und einen Bescheid über einen genehmigten Urlaub und anschließender Weiterbeschäftigung hat, so ist das nur nützlich.

@mizuu: Du meinst wohl diesen Thread. Ich persönlich fand alles sehr schwierig zu lesen, viele Abkürzungen und ziemlich sprunghaft in der Thematik. Pressinformation, würde ich dazu mal sagen.

Die einzige Neuerung für mich war, dass seit Oktober 2009 die Verpflichtungserklärungen nicht mehr über den Bürgerservice sondern über die Ausländerbehörde zu beantragen sind.
 
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