Member
Das Thema "Einfuhr von Obst und Gemüse" wurde vor kurzem gerade hier ausgiebig behandelt: LINK
Fazit: nicht (mehr) gestattet.
Fazit: nicht (mehr) gestattet.
Zuletzt bearbeitet:
Member hat gesagt:Gilt nicht für die Schweiz. Hier werden alle gefälschten Uhren und auch andere Markenartikel eingezogen..wenn du denn erwischt wirst.
Member hat gesagt:Für den persönlichen Bedarf sind Plagiate ok. Dabei ist der Verkehrswert der gefälschten Ware entscheidend, der darf nicht über 430,-€ liegen.
Member hat gesagt:Nicht nur in der Schweiz, zB in Italien oder Frankreich drohen empfindliche Geldstrafen. Auch Knast ist bei größeren Mengen möglich.
Member hat gesagt:Plagiate sind immer illegal, egal für welchen Bedarf.
Sobald Rechte Dritter betroffen sind (Patente, Marken, Gebrauchsmuster, o.ä.), UND der Zoll es merkt, ist das Ding weg.
Member hat gesagt:Besitz mag sein, weiß ich nicht.
Hier geht es ja um den Import. Und da greift der Zoll auch bei einem Stück ein, WENN er es denn erkennt.
Das betrifft nicht nur den Reiseverkehr, auch z.B. kontrollierte Paketsendungen an private Empfänger sind davon nicht ausgenommen.