Thailändisch lernen

ausländeramt verweigert nachzug der tochter meiner frau

        #21  

Member

Rechte

...und wo steht das Recht, dass der Farang bei seinen
Thailänderinnen in Pattaya sein darf...?

B.V. :mrgreen:
 
        #22  

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UNO KINDERRECHTSKONVENTION...

ART. 10 DAS RECHT AUF FAMILLIENZUSAMMENFÜHRUNG GILT VOR JEDEM ANDEREN


da musste mal den bürofuzzie gründlich aufklären Khun lex-kf :fluch: :bang: :motz:
 
        #23  

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@LEX-KF

In Deutschland wurde vor einigen Jahren das Ausländerecht geändert.
Ist schon was her das ich das gelesen habe aber soweit ich mich daran erinnern kann, muss man zwischen Deutschen und Ausländern die Bedürftig sind und ihre Angehörigen nachkommen lassen wollen unterscheiden.

Bei Ausländern gibts Probleme wenn nicht genügend Geld vorhanden ist.
Bei Deutschen sieht das aber anders aus. das spielt dann keine Rolle.

Im Zweifel gilt übergeordnetes EU-Recht.
Und da sieht gut für dich aus.

Du musst mal googeln wirst bestimmt schnell das passende finden mit dem du den Behörden in den Arsch treten kannst.

Du solltest dir auch immer zeigen lassen wo das steht!
Erzählen können die Beamten viel, die meiner meinung nach die grössten Empfänger von Sozialleistungen sind. :yes:
 
        #24  

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ich habe harz 4 weil ich vorher eine umschulung von 2 jahren gemacht habe

und es ist nicht inordnung wenn mann es abhängig macht ob einer geld hat oder nicht um seine tochter bei sich zu haben

was ist hier in deutschland los türken russen selbst philipiner können hier rein ohne was mit deutschen zu tun zu haben

wenn es nach dem wixer im ausländeramt geht kann ihre toschter nie herkommen denn selbst wenn ich arbeit gefunden habe dann muss ich dar ich schon mal verheiratet war unterhald für meine 2 kinder bezahlen

und dann wird es warcheinlich so sein das er sagt das geld reicht wieder nicht


ne ne leute das lass ich mir nicht gefallen


mal sehen was ich noch erreicht

denn im grundgesetz ist die familie speziel geschützt

Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

und darauf berufe ich mich

gruss alex
 
        #25  

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aber es heisst leider auch:
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Stiefel,

und wenn ein Amt nicht will- dann dauert sowas laaaaaaaaaaange-und wenns noch so oft im GG oder in irgendeiner UNO konvention steht.
 
        #26  

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und was macht der blasse sesselpupser wenn ich sage das sie in thailand alleine ist das die eltern meiner frau sie nicht mehr pflegen können

was will er dann tun??
 
        #27  

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...dann wird er sagen: isse nix mein problem, isse deines
 
        #28  

Member

dann werde ich sagen du hast 2 möglichkeiten

1.möglichkeit

:sc:


2. möglichkeit

komm vor die tür

:box:
gruss alex

:hehe:
 
        #29  

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Deutsche Vorbehalte: Ausländerrecht vor Kinderrechtskonvention

Trotz Protesten hat die Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention bislang nur unter ausländerrechtlichen Vorbehalten unterschrieben, nach denen das deutsche Ausländerrecht Vorrang vor den Verpflichtungen der Konvention hat. Neben Österreich verhängt Deutschland als einzig weiteres Land in Europa Abschiebehaft gegen Kinder und Jugendliche. Allein in Hamburg befanden sich 2003 etwa 125 Minderjährige länger als drei Monate in Abschiebungshaft.



http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderrechtskonvention
 
        #30  

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Member hat gesagt:
Deutsche Vorbehalte: Ausländerrecht vor Kinderrechtskonvention

Trotz Protesten hat die Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention bislang nur unter ausländerrechtlichen Vorbehalten unterschrieben, nach denen das deutsche Ausländerrecht Vorrang vor den Verpflichtungen der Konvention hat. Neben Österreich verhängt Deutschland als einzig weiteres Land in Europa Abschiebehaft gegen Kinder und Jugendliche. Allein in Hamburg befanden sich 2003 etwa 125 Minderjährige länger als drei Monate in Abschiebungshaft.



http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderrechtskonvention

Ach Mist, ich wollte ne dunkle Stammesoma ehelichen und mit der
nachziehenden Sippschaft später mal ein Negerpuff aufmachen. :iro2:

Brauch wohl ne neue Geschäftsidee. :evil:
 
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