Thailändisch lernen

Thailand Die Thai Company

       
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Die Thai Company

Wenn von einer Company die Rede ist, wird im Grunde immer die Company Limited (Co.Ltd.) gemeint.

Die Company Limited ist eine eintragungspflichtige Gesellschaft, deren Haftung sich auf die eingezahlten Geschäftseinlagen begrenzt.

Es gibt aber noch weitere Gesellschafts- und Rechtsformen der Co.Ltd. für Firmengründungen in Thailand.

Zu erwähnen sind im Grunde aber nur die 3 Gesellschaftsformen:
  • Die Company Limited (Co.Ltd. ~ GmbH)
  • Die Limited Partnership (Ltd.Part. ~ Kommanditgesellschaft)
  • Die Ordinary Partnership(wie Co,Ltd. ~ jedoch breiteres Kapital), von denen eigentlich nur auf die Rechtsform der Thai Company Limited (Co.Ltd.) eingegangen wird, da diese die von den meisten ausländischen Investoren bevorzugte Rechtsform ist.
Ein ausländischer Investor kann zwischen den verschiedenen Gesellschaftsformen frei wählen.

Was für den thailändischen Staatsbürger völlig unproblematisch ist, weil er grundsätzlich über eine Arbeitserlaubnis (work permit) verfügt, ist für den ausländischen Investor schon das erste Problem. Das žDeckungskapital der neuen Firma richtet sich unter andern nach der Anzahl der Arbeitserlaubnisse, die Sie für Ihre žCompany benötigen (Die jeweilige Höhe wird mit der Haftungsmasse im Einzelfall entschieden).

Ohne work permit ist die Höhe des Kapitals nicht vorgeschrieben und die Eintragung unproblematisch.

Mit dem Wunsch, einen Ausländer mit work permit beschäftigen zu wollen, sofern es sich nicht um Tätigkeiten handelt, welche von Ausländern generell untersagt, oder nur unter besonderen Auflagen gestattet sind, benötigen Sie pro work permit 2 Millionen Baht.

Geregelt sind die erlaubten Tätigkeiten im žAlien Business Law (Gechäftsrecht für nicht Thailänder)

Ist Ihnen die gewünschte Tätigkeit hier bereits untersagt, können Sie Ihre neue Firma auch mit Hilfe einer thailändischen Beteiligung von 51 % am Gesellschaftskapital anmelden, daß dann mit Ihren 49 % Beteiligung am Unternehmen, als inländische Firma geführt wird (andere Anteilsformen sind auch möglich, jedoch immer mehrheitlich in Thai Besitz).


Wenn Sie jedoch vor haben, mit Ihrer Company im ersten Schritt ihres Wirkens Land zu erwerben, sehen die ausländischen Anteile etwas anders aus; Das heisst, Sie halten 39 % und thaiseitig 61 %.

Das ganze verteilt sich auf mind. 7 Gesellschafter (mindestens 4 Thais und 3 Ausländer), wobei jeder einzelne einen Herkunftsnachweis zu führen hat, woher die zum Kauf der Geschäftsanteile aufgewendeten Mittel stammen.

Diese können allein oder gemeinsam zeichnungsberechtigt sein. Wenn ein Ausländer zeichnungsberechtigt sein möchte, muß er über eine gültige work permit verfügen. Eine Zeichnungsberechtigung als Geschäftsführer (Director) ist in dieser Gesellschaftsform, zumindest in der Anfangsphase, nur einem Thai vorbehalten.

Einmal im Jahr müssen Sie eine ordentliche Gesellschafterversammlung einberufen und protokollieren. Sie können allerdings jederzeit eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen, in denen durch einfache Mehrheit Geschäftsführer abgesetzt bzw. neu ernannt werden können (legal).

Diese Rechtsformen unterliegen nicht den Richtlinien des žAlien Business Law, somit kann die Firma wie jedes andere lokale Unternehmen auftreten.

Wenn sie das alles geklärt haben, kann die eigentliche Arbeit losgehen.

Sie müssen einen Firmennamen aussuchen der von dem žDepartment of Commercial Registration geprüft wird, ob der gewählte Firmenname nicht bereits eingetragen ist (Diese Prüfung dauert ca. eine Woche).

Sie brauchen das schriftliche Einverständnis des Vermieters Ihrer zukünftigen Geschäftsräume.

Sie müssen ein Gründungsprotokoll (in thailändischer Sprache) erstellen (doppelte Ausfertigung) und von den Gründern Unterschrieben ebenfalls beim žDepartment of Commercial Registration einreichen, welches folgende Daten von Ihrer Firma enthalten muß:

Name der Firma mit Kennzeichnung als žCompany Limited

Namen, Adressen, Berufe und Nationalitäten der Gründer

Sitz der Firma

Verteilung des Gesellschaftskapital auf die einzelnen Gesellschafter

Erklärung der Haftungsbegrenzung der Gesellschafter auf die Höhe ihrer einbezahlten Anteile

Gesellschaftszweck

Die Registrierung erfolgt bei einer ausreichenden Kapitalausstattung und der damit garantierten Haftungsmasse.

Die Gebühren liegen zwischen 500,- Baht und 25.000,- Baht; sie hängt von der Höhe des registrierten Grundkapitals ab.

Die vom Rechtsanwalt erhobenen Bearbeitungsgebühren sind darin nicht enthalten.


Die Mehrheitsbeteiligung des thailändischen Anteilseigners ist bewußt festgelegt worden, um die thailändische Wirtschaft vor Überfremdung zu schützen und einheimischen Unternehmern die Möglichkeit zu geben, selbst am wirtschaftlichen Wachstum Thailands mitarbeiten zu können.


Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Ich weise besonders darauf hin, daß sie die in Thailand geltenden Gesetze und Verordnungen genau zu beachten haben und sie diese Seite nur als Hilfe zu verstehen haben!
 
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