Thailändisch lernen

Freundin schwanger! Was ist zu tun?

        #22  

Member

Definitiv gibt es kein Kindergeld für das(vom Vater anerkannte) Kind eines Deutschen (mit einer Thai)das in Thailand lebt.
Um Kindergeldanspruch zu haben, muss das Kind in DT (oder evtl.Schengenraum?) aufwachsen und betreut werden.
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
welche Einreise?? Deine oder die Deiner Kinder???

(Fakt ist, das ich von meinem Nachbaren noch NIE Frau und Kinder sah!!!)
Natürlich die Einreise meines Kindes.
Warum sollte interessant sein wie oft oder wann ich in dem Land wo ich gemeldet bin Einreise?
 
        #24  

Member

Bitte nochmal genau lesen was ich geschrieben habe!
Habe nie die Einwanderungsbehörde erwähnt!!!
Immigrant war das Wort, hätte auch Einwanderer schreiben können.... oder ganz banal Ausländer!!!
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Ist das geändert worden????
Bei Immigranten zählte es bis vor kurzen wenn sie belegen konnten dass sie noch irgendwo Kinder haben??
Immerkann sprach von "Immigranten" (nicht von der Immigration).
Allgemein sind damit Personen gemeint, die keinen Deutschen Pass haben, oder keinen Haben, weil sie ihn "verloren"haben.

@immerkann, welche Nationalität hat denn dein Nachbar mit dem Kindergeld?
 
        #26  

Member

Member hat gesagt:
Bitte nochmal genau lesen was ich geschrieben habe!
Habe nie die Einwanderungsbehörde erwähnt!!!
Immigrant war das Wort, hätte auch Einwanderer schreiben können.... oder ganz banal Ausländer!!!
Sorry, hatte Immigration gelesen,
Ist wohl noch zu früh.
 
        #27  

Member

Voraussetzung in der Person des Kindes
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für Kindergeld, besteht ein Anspruch nur, wenn das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. §§ 8, 9 AO) in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staat) hat.

Sieht so aus, dass du kein Kindergeld bekommst. Aber die paar Euro Kindergeld sind ja ohnehin nichts im Verhältnis was ein Kind bei uns kostet..
 
        #28  

Member

Übrigens tolle Leistung. Letztes Jahr zum ersten Mal in Thailand und gleich eine geschwängert. Und dazu eine die noch nie in einer Bar gearbeitet hat..wie hast du die denn kennegelernt?
 
        #29  

Member

Auch in Deutschland lebende Ausländer haben einen Anspruch auf das deutsche Kindergeld, sofern sie über die entsprechende Niederlassungserlaubnis oder anderweitige Aufenthaltstitel verfügen, die zum Kindergeldbezug berechtigen.

Was Du meinst @gabbiano ,

Staatsangehörige aus der Europäischen Union (EU) und EWR-Staaten
Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates benötigen keine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis. Für sie gilt das Recht der Freizügigkeit. Sie haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld wie Deutsche.


Quelle: Kindergeld für Ausländer - Anspruch ohne deutsche Staatsangehörigkeit
 
        #30  

Member

Erstmal vielen Dank an alle für die zahlreichen Antworten!

Ich habe Sie letztes Jahr im Januar auf einer Geschäftsreise in einem Restaurant kennen gelernt, in dem Sie arbeitet! In Nakhon Ratchasima, ich hoffe das ist die richtige Schreibweise für diese Stadt! Seitdem war ich immer öfters dort, glücklicherweise darf ich da jederzeit, meistens geschäftlich!

Das Kind ist unser beider Wunsch, also absolut kein Unfall! Von daher werde ich auch alles tun um Ihr und dem Kind alles zu bieten was sie benötigen!

Leider weiss ich absolut nicht was ich dafür tun muss, gerade in der Schweiz ist die Bürokratie noch undurchsichtiger als in Deutschland! Deswegen habe ich gehofft das hier vielleicht ein Schweizer mit den gleichen ,,Problemen" mitliest!?
 
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