Thailändisch lernen

Info Heiraten / Deutschkurs / Bestimmungen und Auflagen

        #21  

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Das Scheidungsrecht des Landes, in dem der Antragsteller der Scheidung lebt (seinen Lebensmittelpunkt hat).
Wurde aber weiter oben schon mal geschrieben.
 
        #23  

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@Kanario war da nicht irgendwo etwas das man wenn mann auf den Phils heiratet die Ehe nicht wieder aufgelöst werden kann.

Ich kann mich schwach an so etwas erinnern.

By the way, geh doch einfach mal in ein anderes Standesamt, ob es dort genauso ist, umgemeldet ist mal heute recht schnell.

Was für eine Liste ist ja Quasi unglaublich, ich denke das mann als hier lebender, sagen wir mal türkische Nationalität, ähnliches nicht beibringen muß wenn man z.B. ne Frau aus seinem Heimatland heiratet.
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
@Kanario war da nicht irgendwo etwas das man wenn mann auf den Phils heiratet die Ehe nicht wieder aufgelöst werden kann.

Ich kann mich schwach an so etwas erinnern.

Annouliert werden kann sie schon. Kostet von 200k bis 350k je nach beteiligten.

Scheidung gibt es allerdings auf den Philippinen keine. Wenn einer der partner der Annullierung nicht zustimmt wird das sehr sehr teuer
 
        #25  

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Für Moslems gibt es in Ausnahmefällen die Möglichkeit der Scheidung auf den Philippinen , für alle Anderen die Annullierung.
Was allerdings wirklich nicht zu unterschätzen ist, ist der Aufwand der nachträglichen Anerkennung der Hochzeit in Deutschland.
 
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        #26  

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Fakt ist, es wird einem nicht leicht gemacht jemand aus Asien zu heiraten (um zum Thema zurück zu kehren). Wenn die Verlobte einen Hochschul/-Universitätsabschluß hat, benötigt man übrigens keinen Sprachnachweis.
 
        #27  

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Member hat gesagt:
Wenn die Verlobte einen Hochschul/-Universitätsabschluß hat, benötigt man übrigens keinen Sprachnachweis.

Wäre schön, wenn Du das mit Fakten oder einem Link hinterlegen könntest - möglicherweise hätte ich es dann überlesen bzw. könnte diese Info meiner Verlobten weiteres "nosebleeding" im Zusammenhang mit ihrem A1 ersparen :wink0:

@Kanario: Dir fehlt imho die (auf den Philippinen notwendige) Gelassenheit. Die deutschen Standesämter pauschal zu beschimpfen bringt nix - genausowenig, wie sich über die Rechtslage aufzuregen. Ich hoffe, dass Dir die "Gewalt" Deiner Parteigenossen nicht noch weitere Steine beschert.

Immer eine Frage des Blickwinkels... Als die Mindestanforderung an die Sprachkenntnisse eingeführt wurden, fand' ich das per se erstmal sehr gut, da die Sprache der Schlüssel zu einer möglichen Integration ist.

Sobald man dann selbst diesen steinigen Weg beschreitet und liest, dass es auch für nicht EU-Völker Ausnahmen gibt (aufgrund der jahrzehntelangen, engen kulturellen Verbindungen - wtf), treibt es einem schon die Zornesröte ins Gesicht.

Bevor das jetzt allerdings zu einem politischen bzw. zu einem Thread über die Weltanschauung mutiert, halten wir uns besser an Fakten.

Wie so oft wurden sämtliche Regelungen (Visa-Bestimmungen, Sprachanforderungen, etc) mit guter Absicht eingeführt. Es geht bzw. ging darum, Schein-Ehen zu erschweren, Menschenhandel zu unterbinden und einen Grundstein für Integration zu legen.

Sobald man davon selbst "betroffen" ist - speziell in einem Land, wo die Dokumentation der persönlichen Daten eher lax gesehen wird - möchte man schon gerne die Wände hochgehen.
Bei mir hat es schlappe 26 Monate gedauert, bis meine Verlobte die Grundvoraussetzungen für eine Heirat erfüllen konnte...
 
        #28  

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Wenn man hier in D heiratet schliesst man am Besten einen Ehevertrag vor dem Gang zum Standesamt. Hinterher kann man den natürlich auch machen, weigert sich allerdings der Ehepartner gibt es eben keinen Vertrag. Weigert er sich vor dem Gang zum Standesamt gibt es evtl. eben keine Hochzeit.

Wie läuft das bei Ehen die im Ausland geschlossen wurden? Welche Rechtsgrundlage liegt hier zu Grunde wenn die Ehe in D anerkannt wird? Und wie ist das wenn evtl. später eine Scheidung ansteht? Muss man(n) dann durch die halbe Welt jetten um wieder alle Dokumente zu beschaffen?
 
        #29  

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Ich feg hier mal anschliesend durch, damit dieser Thread so super aufbereitet und informativ bleibt wie er gestartet hat und gelaufen ist, bevor es an die Fern- und Laiendiagnosen über Geisteszustände und gedankliche Irritationen ging .

Haltet ihn bitte sauber-sonst muss man sich überlegen hier in dem (Einzel)Fall zu schliessen und nur noch für Beiträge über den Weg "Vorlage vor Auslauf" zuzulassen- seperater Laberthread zum Thread Heiraten wäre auch noch eine Option ...:wink0:
 
Zuletzt bearbeitet:
        #30  

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@Nixus_Minimax

Ich zitiere mal aus den Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz:

30.1.4.2.3 Eine Ausnahme vom Spracherfordernis besteht ferner bei erkennbar geringem Integrationsbedarf des nachziehenden Ehegatten bzw. fehlender Berechtigung zur Integrationskursteilnahme aus anderen Gründen (Absatz 1 Satz 3 Nummer 3).
30.1.4.2.3.1 Ein erkennbar geringer Integrationsbedarf ist i.d.R. anzunehmen bei Ehegatten, die einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzen


LG Jack
 
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