Thailändisch lernen

Investment in Pattaya - Sicherheit

        #21  

Member

Falls Interesse Besteht hier die Beschreibung der möglichen Firmenformen in Thailand

Es gibt 3 Varianten, die von Ausländern benutzt werden um in Thailand ein "Busineß" zu betreiben:

  1. Die thailändische Einzelfirma..... ist eine Einzelfirma wie in Deutschland auch. Man geht aufs Amt und holt sich einen Gewerbeschein, das kostet nur 500,- Baht. Leider kann diese Firma nur von einem Thai gegründet werden, nicht von einem Ausländer. Diese Methode wird oft von Barbesitzern, Betreibern kleiner Restaurants und anderer "Minifirmen" benutzt. Man schickt seine thailändische "Frau" los und die meldet das Gewerbe auf ihren Namen an. Fertig. Das Problem für den Ausländer: auf dem Papier besitzt er nichts, sein Name taucht in keinem der Papiere auf! Er bekommt auf diese Firma weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis. Diese Leute halten sich dann meistens mit einem Touristenvisa für eine bestimmte Zeit über Wasser. Wer clever ist sieht wenigstens zu das der Mietvertrag für das Restaurant oder die Bar auf seinen Namen läuft, sonst ist man völlig rechtlos. Wenn die Frau dann mal nach einem Krach "auscheckt" hat man wenigstens noch die Hardware.Nicht zu empfehlen!
  2. Die Partnership limited ist eine Geschäftsform die ideal für deutsch-thail. Ehepaare ist. Die thail. Hälfte ist immer noch der Boss (51%) aber der Ausländer ist als Teilhaber in den Geschäftspapieren mit 49% eingetragen und kann auf dieser Grundlage ein Non Immigrant Visa "B" und eine Arbeitsgenehmigung bekommen. Man kann diese Art der Firma von einem Anwaltsbüro gründen lassen aber man kann es auch selbst, in Begleitung des "Thaipartners" erledigen. Die Gründungsformalitäten sind wesentlich einfacher und günstiger als für die u.a. Company Ltd. Aber Achtung, die Folgekosten bzgl. Steuerberater, Steuern, Bilanzabschluß und Arbeitsgenehmigung sind die gleichen.
  3. Die Company limited (Co.Ltd) ist die Geschäftsform wie sie auch von größeren Firmen in Thailand genutzt wird und gleicht der deutschen GmbH. Auch hier muß ein Firmenkapital von mind. 1 Mill. Baht angegeben werden aber erst ab 2 Millonenbekommt man eine Arbeitsgenehmigung. Der Vorteil gegenüber der Partnership ist, das hier der Ausländer als "Managing Director" mit alleiniger Unterschriftsgewalt eingetragen werden kann. Mit etwas finanziellem Aufwand läßt man diese Firma in der Regel von einem Anwaltsbüro, inkl. aller Formalitäten, auch der Arbeitsgenehmigung, erledigen. Für diese Geschäftsform werden seit 1. Juli 2008 nur noch 3 Teilhaber benötigt (vorher 7) wobei "auf dem Papier" mind. 51% der Geschäftsanteile in Thaihand sein müssen. Das Anwaltsbüro sorgt in der Regel auch für die entsprechenden Teilhaber. Die Gründung einer Co. LTD kostet imgünstigsten Fall so um die 35.000,- Baht. Wenn Übersetzungspapiere dabei sein sollen, wird es etwas teurer. Für weitere ca. 10.000,- Baht wird auch die Beantragung der Arbeitsgenehmigung gleich mit übernommen. Die Preise sind aber wirklich die unterste Grenze und können nach oben stark variieren.
 
        #22  

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@muki

Du willst eine Firma in Thailand gründen, nicht wir! Oder hat hier jemand "Interesse" bekundet.. habe ich was verpasst?


@hero80

wenn du dir mal die Seite anschaust, von welcher du uns den Link eingestellt hast, müsstest du ja gecheckt haben, was da für "Mondpreise" aufgerufen werden... die reinste "Geldvernichtungsmaschine".


Beispiel gefällig aus deiner Branche:

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Price:16,500,000 THB
Approx:371,013 GBP | 433,967 EUR | 540,074 AUD | 568,540 USD
703,569 SGD | 3,521,833 CNY | 3,620,930 SEK | 17,589,868 RUB

Also zusammengefasst: es wird ein Idiot gesucht, der 433.000 € Ablöse zahlt, für einen Laden der 4000 € Miete kostet, ohne Lizenzen und Ausländer-Arbeitserlaubnis!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #23  

Member

@nitelife
und du denkst dein nichtssagender Kommentar interessiert hier alle und deshalb lässt du uns daran teilhaben.
Ich habe einfach Infos zum Thema geteilt.
In einer Demokratie darf jeder was sagen, muss aber nicht. Damit fährst du bestimmt gut.
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Nach paar Gesprächen mit dort lebenden Expats wurde ich auf das hohe Alter Ihrer Majestät König Bhumipol hingewiesen und dass wenn er
stirbt, es zu Chaos und Rechtsunsicherheit kommen könnte in Thailand und mein Investment in Gefahr geraten würde.
Die Möglichkeit besteht durchaus. Sehe die Gefahr aber woanders, denn wenn in Thailand die Immobilienblase platzt (und das wird sie), dann geht in Thailand wieder mal alles den Bach runter.
 
        #25  

Member

Das mit den Proxy Shareholdern ist auch eine Sache, die vor ein paar Jahren mal von Seiten der thailändischen Behörden untersucht wurde. Früher mussten bei der Gründung noch 7 Teilhaber gestellt werden, mehrheitlich (4 Shareholder) thailändische Nationalität.
 
        #26  

Member

Member hat gesagt:
@nitelife
und du denkst dein nichtssagender Kommentar interessiert hier alle und deshalb lässt du uns daran teilhaben.
Ich habe einfach Infos zum Thema geteilt.
In einer Demokratie darf jeder was sagen, muss aber nicht. Damit fährst du bestimmt gut.

Deswegen ja @muki, also direkt dich angesprochen, nicht @Alle!

Du eröffnest einen Thread in welchem du uns zu einem Investment, welches du in Pattaya tätigen willst, Fragen stellst. Und außer hero80, der sich, vermutlich auf den Wunsch seiner Frau hin, mit einem eventuellen Kauf eines Massagesalons befasst, wollte niemand eine Firma gründen. Deshalb die Frage, wozu du uns die möglichen Firmenvarianten in Thailand erklärst.

Meinen Segen, bezüglich des Investments in Pattaya hast du. Du verbrennst, möglicherweise, dein Geld, nicht meins... es sind ja ohnehin nur 60.000 €.
 
        #27  

Member

Deshalb die Frage, wozu du uns die möglichen Firmenvarianten in Thailand erklärst.

Ja den Thread hat Muki eröffnet...deshalb kann er alle Varianten erklären. :tu:

sawasdee frank69
 
        #28  

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Vorsicht mit einem Laden im Central Festival. Die Russinnen klauen dort wie die Raben. Es stand jedenfalls kürzlich im Tip oder im Farang.
 
        #30  

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Es ist mittlerweile so das auch die Vermögensverhältnisse der Shareholder überprüft werden!

Also der Shareholder muss ggf.nachweisen das er die Geld Mittel auch hatte um sich an Deiner Firma zu beteiligen!!

Nachweis: Sparbücher etc.

Im Falle das ein Rechtsverdreher Dir seine Angestellten als Shareholder zur Verfügung stellt kann das bei einer

Überprüfung Deiner co.Ltd ganz schön in die Hose gehen!

Scheinfirma !!!

Da Du wie geschrieben hast die Shareholder einen Vertrag zeichnen nachdem sie keine Shareholder Rechte mehr

haben (Mitsprach-Recht)also bist Du per Fakto alleiniger Inhaber der Firma.Was gegen das hier geltende Recht

verstösst!!

Ja es gibt bei vielen Anwälten hier Angestellte die über Firmenbeteiligungen in Millionenhöhe verfügen aber im

Monat mal gerade 12-16.000.-THB verdienen!!

Wie sollen die bitteschön im Ernstfall die Einlage in einer Firma nachweisen???

Da bewegst Du Dich auf sehr dünnem Eis!!

Rechtsverdreher hier vor Ort versprechen Dir alles,da sie im Schadensfall ja nicht haften!!!

Ich würde Dir unter den Umständen davon abraten eine Illegale Firma hier zu Gründen!!

Aber entschgeiden musst Du das natürlich selber!!
 
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