Thailändisch lernen

Kauf und Verkauf von Häusern und Grundstücken

        #11  

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.... zumal th eines der politisch instabilsten länder der welt ist.
zur miete wohnen? ja
größere summen geld inverstieren? nein


aber auch hier.... wie halt jeder mag.
 
        #12  

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wenn das richtig aufgezogen ist, ist gar nichts illegal soi 16. das kann man rechtlich zu 100 % absichern. wir reden hier nicht von kontrukten die das papier nicht wert sind, sondern von einem gescheiten ra erstellte verträge und firmen die auch als solche gelten und einen steuererklärung in thailand abgeben. ich habe mich da wirklich gut beraten lassen von einem bekannten büro, dass thailandweit tätig ist.

über gesetztesänderungen, wenn sie den kommen möchte ich nicht reden, da rein hypotetisch. was teilweise in foren und zeitschriften zum besten gegeben wird, ist so fern jeder realität, dass es nicht mal ansatzweise wert ist darüber zu reden.

bin selbst besitzer von zwei häusern( das geht auch als farang), zwar nicht dem land, habe aber auch noch 60 jahre eingetragenes wohnrecht.
 
        #13  

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Jungs, bevor ihr irgendwelchen Gerüchten aufsitzt, die ihr vom Hörensagen kennt oder irgendwelches Stammtischgeschwätz nachplappert, eines ist gewiss: Wenn ich irgend etwas in Thailand erwerben wollte, würde ich immer und ausnahmslos auf Atze hören und sonst auf niemanden. Wenn sich einer hier im Forum damit auskennt, dann er. Atze mag viel erzählen, wenn der Tag lang ist, aber bei dem Thema macht ihm keiner was vor.
 
        #14  

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danke für die blumen........................das mit dem viel erzählen nehm ich dir krum, schwätzer.:mrgreen::aaul::mrgreen:
 
        #15  

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Nicht "nur" der Farang darf nichts haben (Grundbesitz)...auch ein "Ex" Thai darf nichts haben 8)

So geschehen bei meiner Mia als sie die österr. Staatsbürgerschaft bekam.

Grundbesitz kann in Thailand nicht auf Ausländer eingetragen werden! Wenn dieser Grundsatz bisher durch die Gründung von Scheinfirmen unterlaufen werden konnte, so hat dem die thailändische Regierung mit einem Erlass vom 23. Mai 2006 einen Riegel vorgeschoben.

(Quelle: hXXp://www.clickthai.de/Info/Partner/Grund.html) ...wusste ich aber sowieso :mrgreen:

Die EINZIGE legale Möglichkeit ist ein Grundstück zu pachten (auf 30 Jahre).

Mein Kumpel hatte bei der Scheidung "sein" Haus (Marke - Eigenbau) in Nakhon Sawan ebenfalls "verloren" 8)
Ich hatte ihn vor 15 Jahren noch zu einen Pachtvertrag geraten...:shock:

Solange die Ehe hält ist es gut...wenn nicht...dann :headbash:

sawasdee frank69
 
        #16  

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was verstehst du unter "ex" thai? keine staatsbürgerschaft mehr, oder hat sie beide?

scheinfirma, du sagst es. aberrrrrrrrrr, dass geht auch richtig. nix scheinfirma.
 
        #17  

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"was verstehst du unter "ex" thai? keine staatsbürgerschaft mehr? "

@ Atze

Ja...Österr. Staatsbürgerschaft angenommen...Thai. Staatsbürgerschaft abgelegt . (Gibt bei uns keine Doppelstaatsbürgerschaft...bis auf wenige Ausnahmen)

Hätte sie Grundbesitz gehabt hätte sie diesen entweder verkaufen oder ihrer Familie überschreiben lassen müssen - oder er wäre weg gewesen. :cry:

Sie musste damals extra dafür unterschreiben :?

PS: Haus besitzen geht schon...nur den Grund dazu nicht. Pachten, absichern mit Wohnrechten usw....wären natürlich Möglichkeiten. Aber nichts für mich eben :shock: Ich miete :tu:

Ich meine nur das ein "Newbie" denken könnte ER kann GRUNDBESITZ erwerben...so einfach ist es wohl nicht 8)

sawasdee frank69
 
        #18  

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klar ist es nicht grundsätzlich möglich mit dem grundbesitz. wie gesagt, da muss man wirklich einen guten ra haben wenn es über eine firma läuft.

bei mir ist es halt so mit dem wohnrecht und häuser sind mein eigentum. reicht mir völlig.

wie das bei den ösis ist weiß ich nicht, aber bei uns ist es grundsätzlich schwer mit 2 staatsbügerschaften. gerade aber wenn es um zu verlierenden grundbesitz geht werden bei uns ausnahmen gemacht. bin gerade dabei für unsere kinder das anzugehen. ein papierkram ohnnnnnnnnnne ende.
 
        #19  

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@ Atze

Bei dir habe ich auch keine Bedenken diesbezüglich :wink0:

Ein Bekannter von mir zieht gerade in Chiang Mai ein Resort auf. (Auch schon 20 Jahre mit einer Thai verheiratet). Der alte Fuchs ist aber mit allen Wassern gewaschen und hat sich hinten und vorne abgesichert (im Falle eines Falles) :hehe:

Nur ein "Newbie" will eben oft "nur" Haus und Grund kaufen und nicht gleich eine dazugehörige Firma :ironie:
Gibt ja genug Neckermänner die nach dem 1th. Thailandurlaub denken sie können Grund und Boden wie zuhause erwerben...8)

sawasdee frank69
 
        #20  

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Member hat gesagt:
a) Auch wenn er mit einer Thai verheiratet ist, kann ER kein Land erwerben. Basta. Er kann/darf es aber der Thai schenken. :)

b) Das mit der Company/Gesellschaft ist halb illegal und bei solchen wie von Dir genannten Beträgen würde ich die Finger davon lassen.
Eine kleine Gesetztesänderung der Thais, verschärftes Überprüfen was die Gesellschaft denn so macht - und weg isses.

Ich finde die Diskussion schon bemerkenswert, obwohl sie mir eher akdemischer Natur zu sein scheint.
Wer eine Thai ehelichen will, sollte sich schon vorher erkundigen, welche Rechte er denn dann in Thailand hat. Und wenn sich das Ergebnis gegen NULL bewegt, kann er immer noch die Finger davon lassen.
Dennoch scheint es aber immer noch Unerschrockene zu geben, die diesen Schritt vollziehen.
Aber egal, unabhängig von der Diskussion, die ich hier anscheinend losgetreten habe, meine Frage lautete nach wie vor:
Wer kann mir deutschsprachige Internetseiten nennen, in denen man Immobilien anbieten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Schock dee
Hilltribe
 
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