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Neue Visa-Regeln der Thai-Botschaft Berlin
Unten, die zwei Seiten der m.E. neuen Visa-Bestimmungen wie sie in der Konsularabteilung der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin seit Anfang November 2009 ausliegen bzw. auf Anfrage ausgehändigt werden.
Dabei ist m.E. besonders das Visum "Non-Immigrant-O Visa A: (365-Tage-Aufenthalt)" interessant. Es wird oft fälschlicherweise als "Jahresvisum" bezeichnet, obwohl das thailändische Recht diesen Begriff nicht kennt. Allerdings berechtigt es zu einem 365-Tage-Aufenthalt ohne alle 90 Tage auszureisen, sondern erfordert nur die 90-Tage-Meldung bei der jeweiligen Immigration in Thailand und ist ein Jahr gültig.
Wichtig ist hierbei, dass die bisher gültige Prozedur (1. Non-Immigrant-Visum für 90 Tage im Heimatland beantragen, 2. einreisen, 3. spätestens kurz vor Ablauf dieses Visums bei einer Immigration in Thailand das 365-Tage-Aufenthalt-Visum beantragen unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente in Übersetzung - entweder für über 50Jährige, für Rentner oder für mit Thai verheiratete Ausländer) wegfällt, Visa-Kosten gespart werden ebenso wie die Kosten für Übersetzung der erforderlichen Dokumente.
Zu den Dokumenten: Siehe 2 Seiten als PDF in der Anlage!
Aus der Anlage ist außerdem zu ersehen, dass auch für die mit Thai Verheirateten neue, vorteilhafte Bestimmungen gelten.
Man hat also schon vor der Abreise nach Thailand die Gewissheit (wenn das Visum denn auch erteilt wird!) über seinen Aufenthaltsstatus. JPR
ungültiger Link entfernt[/URL]
ungültiger Link entfernt[/URL]
Quelle: ungültiger Link entfernt[/URL]
Unten, die zwei Seiten der m.E. neuen Visa-Bestimmungen wie sie in der Konsularabteilung der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin seit Anfang November 2009 ausliegen bzw. auf Anfrage ausgehändigt werden.
Dabei ist m.E. besonders das Visum "Non-Immigrant-O Visa A: (365-Tage-Aufenthalt)" interessant. Es wird oft fälschlicherweise als "Jahresvisum" bezeichnet, obwohl das thailändische Recht diesen Begriff nicht kennt. Allerdings berechtigt es zu einem 365-Tage-Aufenthalt ohne alle 90 Tage auszureisen, sondern erfordert nur die 90-Tage-Meldung bei der jeweiligen Immigration in Thailand und ist ein Jahr gültig.
Wichtig ist hierbei, dass die bisher gültige Prozedur (1. Non-Immigrant-Visum für 90 Tage im Heimatland beantragen, 2. einreisen, 3. spätestens kurz vor Ablauf dieses Visums bei einer Immigration in Thailand das 365-Tage-Aufenthalt-Visum beantragen unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente in Übersetzung - entweder für über 50Jährige, für Rentner oder für mit Thai verheiratete Ausländer) wegfällt, Visa-Kosten gespart werden ebenso wie die Kosten für Übersetzung der erforderlichen Dokumente.
Zu den Dokumenten: Siehe 2 Seiten als PDF in der Anlage!
Aus der Anlage ist außerdem zu ersehen, dass auch für die mit Thai Verheirateten neue, vorteilhafte Bestimmungen gelten.
Man hat also schon vor der Abreise nach Thailand die Gewissheit (wenn das Visum denn auch erteilt wird!) über seinen Aufenthaltsstatus. JPR
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