Thailändisch lernen

Registrierung der Ehe in Thailand :

        #1  

Member

Wie geht man genau vor?
Zeitsparend,meine ich.
Die Botschaft in FFt sagt folgendes:

B. Rechtskräftige Registrierung der Ehe sowie Änderung des Familienstandes und des Nachnamens im Hausregister in Thailand

Übersetzung der legalisierten Heiratsurkunde von einem vereidigten Übersetzer ins Thailändische (Geben Sie dem Übersetzer eine Kopie Ihres Hausregisters oder Ihres Personalausweisses, damit der Übersetzer Ihren Namen richtig in Thai übertragen kann.)

Die Heiratsurkunde und die Übersetzung müssen beim thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt/M beglaubigt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 30,- Euro (in Bar).

Die vom Generalkonsulat beglaubigten Dokumente (aus Schritt 2) müssen bei:
Legalization Division
Department of Consular Affairs
Ministry of Foreign Affairs
123 Caengwatthana Road, Lak Si
Bangkok 10210, Thailand

Tel. +66 2 575 1056-59
Fax +66 2 5751054

zur Endbeglaubigung vorgelegt werden. Hierbei muss eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Ehemannes vorgelegt werden.

Die endbeglaubigten Dokumente (aus Schritt 3) können anschließend bei der zuständigen Heimatbehörde in Thailand vorgelegt werden: zur Registrierung der in Deutschland geschlossenen Ehe sowie zur Änderung des Familienstandes und Änderung des Nachnamens im Hausregister.

Dann wäre folgendes noch wichtig:


!!Achtung!!
Bitte beachten Sie, dass - falls die Ehefrau nach der Heirat den Namen des Ehemannes annimmt - für die Änderung des Nachnamens seit kurzem die Zustimmung des Ehemannes benötigt wird. Der Vordruck der Einverständniserklärung ist beim Generalkonsulat erhätlich.

Die Unterschrift muss persönlich vor dem Thailändischen Generalkonsulat geleistet werden. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 15,- Euro.


Anhand des geänderten Hausregisters können Sie bei der zuständigen Heimatbehörde einen neuen Personalausweis beantragen. Dieser Antrag ist persönlich zu stellen.

Anmerkungen

Normalerweise ist die Namensänderung innerhalb von 90 Tagen nach der Eheschließung im thailändischen Hausregister vorzunehmen. Eine verspätete Namensänderung ist jedoch möglich. Für Thailänderinnen, die in Deutschland geheiratet und den Namen des Ehemannes als Ehenamen annehmen, kann die Namensänderung anhand einer Vollmacht, falls sie aus persönlichen Gründen nicht nach Thailand fliegen können, durchgeführt werden (s. dazu "Vollmachtserteilung").

Die Namensänderung im thailändischen Hausregister ist sehr wichtig, zum Beispiel für den Antrag auf einen E-Pass. Ist der Name der Frau noch nicht geändert, wird der E-Pass auf den Mädchennamen bzw. auf den zum Zeitpunkt der Ausstellung beim Zentralregisteramt registrierten Namen ausgestellt. Die Namensänderung im Reisepass in herkömmlicher Form ist nur vorübergehend und gilt nicht als registriert.


Hm.
Ne Menge lauferei.
Also zuerst nach FFt,alles erledigen,dann ab nach BKK,zur Legalization Division.
Wie lange dauert da so eine Bearbeitung?

Dann müüsen!!! wir zur ihrem Amhere in die Wallachei hin?
Dort bekommt sie dann ihren Reisepass mit Namen,neue ID Card?
Hab ich das richtig verstanden?
Stefan??? :roll: :wink0:
 
        #2  

Member

1)internationale HU
2)beglaubigen beim zuständigen RP
3)übersetzen in Thai
4)beglaubigen beim Konsulat(daaaaaas dauert etwas wenn man es postalisch macht.)
(wegen ehegattennamen musste ich niemals irgendwas erklären-ich denke das steht zwar irgendwo, wird aber nicht verlangt)
5)ab nach thailand-Ministry for foreign Affairs-Chaeng Wathana-
dort wieder beglaubigen lassen(400 Baht wiederkommen// 800 Baht 3 Stunden warten)
6)ab ins Heimatrathaus-Namen ändern im Familienregister und neue ID mitnehmen
7) ab nach Bangkok- neuen Reisepass machen-
8)Mia nach Hause-Mann nach Pattaya..... ::

Alles klar???
 
        #3  

Member

man man man.....bin ich froh das ich das alles hinter mir habe........oder besser gesagt das meine frau das hinter sich gebracht hat..........


glücklicherweise ist meine frau immer mit solchen dingen allein zu recht gekommen...........

ausser beim bezahlen....da durfte ich immer mit eingreifen............

na ja hat sich ja nun auch geändert............

aber dennoch wilukan....kämpf dich durch.....irgendwann habt ihr das auch geschafft..............


gruss rudi..............leider wenig unterstützung bei deiner frage.....aber meine moralische unterstützung habt ihr drei...........

:mrgreen:
 
        #4  

Member

oh man

ich habe das ganze auch noch vor mir
dachte jetzt is sie da heiraten und das wars


na ja

gruss alex
 
        #5  

Member

Jou.
Bisher hat sie auch alles alleine gemacht mit den Papieren.
Erst warten wir mal auf die Rücksendung des Reisepasses aus FFT.
Dann irgendwann :mrgreen: buchen,sie weiß,wo das komische Amt da ist,wir waren schon mal zusammen dort wegen Pass von unserem Sohn,geht eigentlich schnell.
Dann müsen wir eben mal kurz :wink0: ins Heimatamphore von ihr-nähe Korat,so 4 STD. mit dem Auto von BKK aus,eine Übernachtung auf der Farm von Papa..oder höchstens 2..dann ab Urlauben. :D
Das lästigste ist,daß ich von D-Dorf aus zuerst nach FFT muß!!! um dort beglaubigen zu lassen,dann bietet sich ,um 2 Fliegen mit einer Klappe zu schlagen,ja der Abflug ab FFT aus an.
Rail & Fly Ticket ja billiger als normale Zugfahrt.
Nur scheiße,da ich ja Meilensammler bei LTU bin,da gehen mir als 3fachzahler glatt 18000 Points durch die Lappen :?
Scheiße..
Thanks Hua.Aber man muß zum beglaubigen selbst vor Ort erscheinen,postalisch funzt datt nitt :(
 
        #6  

Member

mein NOI hat den thailändischen pass mit ihrem nachnamen und einen schweizerpass mit meinem ....... :hehe: auf der thailändischen gemeinde wird erst bei definitivem endgültigem verlassen der schweiz geheiratet .....das erspart ihr einige probleme bei den landkäufen die sie zwischendurch unternimmt........ :hehe:

singha
 
        #7  

Member

Landkäufe?? :wirr: :jil:
Kann sie das denn nicht unter deinem Nachnamen,wenn ihr verheiratet seid?
Das geht doch nur nicht,wenn sie keine Thai mehr wäre,oder verwechsel ich da wieder was?
 
        #8  

Member

JA...ist auch nur zwecks eintrag im grundstück- buch oder so.....sagt sie mir jedenfalls......interessiert mich aber wenig da sie zu 100% alles von ihrem hier in der schweiz verdienten geld bezahlt.... :hehe: ..zum glück...aber sicher wissen noch andere von vor oder nachteilen zu berichten...

ps. zum thema landkäufe: meine thai-mafia-famillie versorgt sich nun schon alleine dank landkauf und erstellen von fabrikarbeiter-bungalows rund um grössere fabriken im bezirk PRACHINBURI- ANG MAHA..durch meine frau.....die familliebande ist eine art hauswartmafia.... :hehe: ...

wenn meine frau wüsste was ich so alles über die famillienband schreibe....singha R.I.P. :skip: .

gruss singha
 
        #9  

Member

Wilukan,
also letztes Jahr habe ich die sache durchgezogen, und die papiere waren per post in FFM zur Beglaubigung, und kamen auch per post wieder zurück.Weder habe ich eine erklärung abgegeben, dass meine frau heissen darf wie ich, noch bin ich persönlich in FFM und schon gar nicht in BKK in der Chaeng Wattana road gewesen.
Und schon damals stand auf der HP des Thai Konsulats/Botschaft, die geschichte mit dem persönlichen erscheinen und der schriftlichen erklärung-es hat aber kein mensch danach gefragt, oder nach mir verlangt.

Singha, du schreibst:
"das erspart ihr einige probleme bei den landkäufen die sie zwischendurch unternimmt........ "

ist nicht unbedingt richtig, aber vor allem erspart es ihr, dich als Erben einzusetzen-denn wer nicht mit einem ausländer verheiratet ist, kann ihm auch nix vererben, bzw. sind die eltern/Familie die begünstigten.
(Verheiratet ist sie mit dir erst, wenn die ehe in TH registriert ist)

Nachtrag:wenns natürlich ihre kohle ist, sieht die sache schon anders aus.
 
        #10  

Member

Khun Hualahn .....stimmt siehe oben ...unsere post`s haben sich gekreuzt...

gruss singha
 
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