Thailändisch lernen

Scheidung von einer Thai

        #1  

Member

Hi leute,

benötige einige Infos betreffend Scheidung von einer Thai.

Heirat war in Thailand. Keine standesamtliche Trauung in Österreich.

1 gemeinsames Kind, in österreich geboren.

Was ist zu beachten?
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Welche Repressalien bzgl. Besuchsrecht können auftreten?

ciao
nici 8)
 
        #2  

Member

buddha heirat?
heirat nicht registriert in oesterreich?
dann gilt die net.
wies mit unterhalt aussieht weiss ich auch net,hier in brd muesstest du loehnen,sofern du das kind anerkannt hast , es deinen namen traegt und durch nbotschaft beglaubigt wurde,dass du der vater bist.
wenn nicht,dann gibbet eben nix,wenn du net willst.
wies mit dem aufenthaltsrecht von ihr bestellt ist,weiss ich net,in brd ueber 3 jahre verh.,dann bleiberecht.
wer hat sorgerecht?
ihr beide?
kompliziert..
 
        #3  

Member

@ nici

kommt wohl auf die "coaches" der alimentsaspirantin an. hat diese bereits ein daueraufenthaltsrecht oder plant sie in die heimat retour zu gehen?

wenn sie in AT verbleibt wird es wahrscheinlich erheblich teurer fuer dich. besuchsrecht etc. wird verhandlungssache des anwalts bzw. der anwaelte werden. druecke daumen!

ciao

abstinent
 
        #4  

Member

Nachtrag: Wenn eine solche Ehe im Ausland geschlossen war, dann gibt es im Regelfall auch eine unproblematische Anerkennung einer im Ausland getaetigten einvernehmlichen Scheidung. Sowas spart eine enorme Menge Geld.
Um mit einer Thai eine einvernehmliche Scheidung zu erreichen kann eine in den Raum gestellte einmalige Finanzspritze eventuell den Ausschlag bringen.

ciao

abstinent
 
        #5  

Member

hallo nici!

in der egel wird das teuer. dies ist auch der grund warum ich meine brasi noch immer nicht geheiratet habe und auch nicht heiraten werde (so der plan).

das problem ist die selbsterhaltungsfähigkeit. sie wird wahrscheinlich nicht berufstätig sein können und daher wird derjenige für sie unterhalt leisten müssen. selbst im falle einet erwerbstätigkeit von ihr wird das einkommen höchstwahscheinlich nicht zur deckung der lebensunterhaltskosten reichen und derjenige muss also trotzdem einen obulus leisten.

die unterhaltspflicht gegenüber dem kind ist sowieso unbestritten!

der nächste punkt ist der eheliche gemeinschaftswohnsitz! wenn derjenige ein eigentumsobjekt vor der ehe besessen hat und der eheliche gemeinschaftswohnsitz war in diesem objekt hat sie anspruch auf 50% dieses. soviel zur gütertrennung nach österreichischem recht.

der zu scheidende braucht auf jedenfall gute rechtsfreundliche beratung. mein informationen stammen von meinem freund der jurist ist, da ich mich selbst schon erkundigt habe was auf mich zukommt falls ich meine brasi ehelichen sollte. und aufgrund dieser infos ist die ehelichung ausgeschlossen (sie versteht das gottseidank auch).

wenn ich dir sonnst wie weiterhelfan kann gib mir einen call. haben eh schon einige zeit nichtsmehr voneinander gehört.

lg
max
 
        #6  

Member

wenn derjenige ein eigentumsobjekt vor der ehe besessen hat und der eheliche gemeinschaftswohnsitz war in diesem objekt hat sie anspruch auf 50% dieses. soviel zur gütertrennung nach österreichischem recht.

:shake:

die scheidungsgesetze in d sind ja schon scheiße, aber das ist der hammer.
ich gehe aber mal davon aus, das man das vor schließung einer ehe weiß.
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
die scheidungsgesetze in d sind ja schon scheiße, aber das ist der hammer.
ich gehe aber mal davon aus, das man das vor schließung einer ehe weiß.

tja das wissen die wenigsten. es besteht ja allgemein die info das vorheriges vermögen im eigentum desjenigen bleibt und nicht geteilt werden muss. nur während der ehe erwirtschaftete güter unterliegen der teilung.

der eheliche gemeinschaftswohnsitz ist da allerdings ausgenommen. ich wusste es auch nicht. ich war schön verdutzt als mir mein freund dies erzählte.

lg
max
 
        #8  

Member

zunächst mal danke für die infos.

gestern abend meinte sie, sie geht mit dem kleinen zurück nach thailand. soll dann lediglich 250 euro pro monat überweisen. kann ihn ja unten besuchen kommen,wann immer ich will und kann bzw. in den thailändischen ferien mitte märz bis ende april soll er dann bei mir in österreich sein.

heute morgen dann folgende version:

der kleine soll ab september 1 jahr nach thailand und dann wieder hierin den kindergarten (schule und ausbildung soll er dann ja in österreich machen). sie sucht sich eine andere arbeit (momentan arbeitet sie als küchenhilfe in einem restaurant keine 5km von daheim entfernt mo bis fr von 9 bis 15 uhr für 890 euro brutto im monat - das sind ca. 120 stunden; ideal wegen den betreuungszeiten im kindergarten).

habe bereits geklärt, dass sie die familienbeihilfe,wenn sie zurückgeht nah los, nicht mehr bekommen kann.

zum Punkt Aufenthaltsrecht:

sie hat unbeschränktes, unbefristetes Aufenthalts- und Arbeitsrecht in österreich.

zum Punkt Haus:

sie hat ein Haus in los. und ich habe mein Haus 1995 (wir haben 2001 in los mit ampeur und buddha geheiratet) von meiner Mutter geerbt. habe seit beginn unserer ehe alle restlichen Kreditraten am haus und alle betriebskosten stets alleine bezahlt.

zum thema Kind:

habe ihn anerkannt, er trägt meinen namen. er hat beide staatsbürgerschaften(er muss sich lt. österreichischem Recht erst mit 18 entscheiden, welche er behält).

erwerbungen während der ehe wie folgt:

2 computer, 1 fahrrad, eine kameraausrüstung für sie (inkl drucker), eine etwas bessere kameraausrüstung für mich, 1 neues auto(leasing), 1 laptop, diverses spielzeug für den kleinen, 1 fernseher, mehrere dvd bzw. videorekorder, einige handys (sowohl für sie als auch für mich - immer gratis von unserem provider), und halt die üblichen kleinigkeiten wie bekleidung, schuhe etc....Aber keine grösseren ausgaben (keine immobilien bzw. sonstiges)

ciao
nici
 
        #9  

Member

noch ein nachtrag:

sie schläft seitdem der kleine da ist im gleichen zimmer wie er. ich darf, wenn ich mal zu hause bin, alleine schlafen(jetzt 3 1/2 jahre).

sie war während ihrer karenzzeit 9 monate am stück in thailand (ohne wissen der krankenkasse); damals von september bis ende april. habe deshalb leider seine ersten schritte und die buddhistische Taufe verpaßt.

ciao
nici
 
        #10  

Member

@ nici

das mit den 250 euronen hoert sich nicht zwingend unfair an. ich kenne eure situation schon laenger. wichtig ist in jedem falle, dass du da keine wischi-waschi aktion sondern wenn, dann naegel mit koepfen machst. im strittigen scheidungsfall wird die sache bestimmt teurer fuer dich.
man kann auch nach einer scheidung noch miteinander kommunizieren etc.

druecke dir maechtig die daumen und hoffe dich bald zu sehen

ciao

abstinent
 
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