Thailändisch lernen

TH --> DE Schengen Visum

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
        #11  

Member

@KingPing:Ach ja: Ein Schengen Visum ,egal von welchem Land,ohne Probleme benutzt, oder GB oder US Visum ohne Probleme benutzt garantiert das nächte Visum auch länger. Ausser es liegt etwas gegen den Einladenden vor, oder die Pers. wird regelmässig von anderen Männern eingeladen oder .... ganz so einfach ist es nicht aber in der Regel hast Du Recht.
Ach ja: Macht die ABH einen positiven Vermerk muss das Konsulat schon trifftige Gründe haben das Visum zu verweigern.Sind die Papiere dann OK, reicht mangelnde Verwurzelung nicht aus. Da muss die Dame schon fast sagen, dass sie illegal bleiben, schwarzarbeiten, heiraten,eine Bank überfallen... will, damit das Visum abgelehnt wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #12  

Member

Meine Frau ist 25 jünger als ich. Ich habe sie 4 Mal jeweils über 3 Monate nach D eingeladen. Ich habe jedesmal mit ihr bei der Botschaft vorgesprochen, nicht mit den Angestellten hinter dem Schalter, sondern jeweils mit einem Attache. Direkte Fragen, klare Antworten.

"Wollen sie heiraten?"

"Nein, wir kennen uns noch nicht lange genug! Wenn wir heiraten wollen, machen wir das über ein Heiratsvisum."

(Das war allerdings vor der Verschärfung der Visa-Politik von 2002 - 2004, geheiratet haben wir 2004)

Das war es, ein Visum wurde nie abgelehnt. Meine Schwägerin habe ich mit Unterstützung trotz unterstellter Rückkehrwilligkeit nach Deutschland geholt, die Gründe waren medizinisch-humanitär. Trotzdem hat der zuständige Attaché nach der Rückkehr meiner Schwägerin Zicken gemacht. Sie hat von der ABE eine 2-monatige Verlängerung (nationales Visum) bekommen, das hat dem auf deutsch gesagt gestunken und er hat angekündigt, dass es beim nächsten Visum nicht mehr so einfach wird. Über meinen Kontakt nach Berlin durfte er sich dann im Anschluss vom Leiter der Visastelle belehren lassen und meine Schwägerin hat eine saubere Akte. Sie war mittlerweile schon auf Island und auch schon wieder in D.

Ich persönlich halte es für wichtig, seinen Gast zur Botschaft zu begleiten.

Es wäre wirklich mal interessant von dir zu erfahren, was deine Basis ist. Vielleicht kann man ja mal eine eigene Topic aufmachen, wo Hilfesuchende gezielt und effizient beraten werden. Ich habe ja schon einiges zum Thema Visum hier veröffentlicht, habe aber definitiv nichts dagegen einzuwenden, wenn jemand vom Fach, auch wenn er noch keine landesspezifischen Erfahrungen hat, dazu beiträgt, denjenigen zu helfen, die für ihren Gast ein Visum beantragen können.

Lies dir mal durch, was ich dazu geschrieben habe.
 
        #13  

Member

Es gibt eine Sachbearbeiterin bei einer ABH die tut alles was nur möglich ist die Einreise zu verweigern, wenn der Unterschied über 15 Jahre ist. Bei anderen geht das problemlos solange die Papiere ok sind.
Vor kurzem bat ein Bekannter um Hilfe. Er verdient sehr gut, hat grosses Haus und war beruflich einige Male in Thailand, auch Länger. Hat vor 2 Jahren dort eine Frau kennengelernt und sie sind immer zusammen wenn er dort ist. Jetzt wollte er sie 2 Wochen nach D einladen. Sie arbeitet bei einer internationalen Firma, verdient nicht schlecht für Thai Verhältnisse... Sie gingen zusammen zum Konsulat, Visum Abgeleht. Vor der Remission kam er zu mir. Ergebnis: Negativer Vermerk der ABH bei der VE. Sohn macht VE, Visa erteilt.Begründung des Konsulates: mangelde Verwurzelung. Richtig war negative Bemerkung der ABH über den Einladenden. Und Formalien wie Urlaub, Weiterbeschäftigung waren gegeben.
 
        #14  

Member

Da hätte wahrscheinlich auch eine Remonstration Erfolg gebracht. Zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Das sind dann subjektive Bewertungen, die eigentlich nicht statthaft sind.

Meine Frau hatte auch mal so eine vertrocknete Vettel als Sachbearbeiterin, die im übrigen auch bei ihren Kolleginnen recht unbeliebt war. Nach Ablauf des ersten Titels meiner Frau (3 Jahre), hat sie uns gleich Beamte vom Ausländeramt in die Wohnung geschickt um zu überprüfen, ob wir eine Scheinehe führen. Die beiden Beamten benötigten keine 5 Minuten um festzustellen, dass dem nicht so war. Sie hat das noch einmal gemacht und meine Frau war ziemlich schockiert. Sie war alleine zuhause. Ich habe 2 DAB an die Leiterin der ABE geschickt, danach hatten wir Ruhe vor dieser frustrierten Schnepfe.

Mittlerweile hat meine Frau ihre Niederlassungserlaubnis und die jährlichen Gänge zur ABE entfallen. Ich muss wohl dazu sagen, dass ich ansonsten mit der ABE in Aachen in allen anderen Bereichen nur gute Erfahrungen gemacht habe. Auch die Betreuung durch das Standesamt war auf höchst menschlichem Niveau.
 
        #15  

Member

Ich möchte jetzt nicht deine Eingangspost zerpflücken, aber größtenteils ist das unrichtig. Es gibt hier einen anderen Thread der die Problematik eindeutig schildert.

Wenn das alles so wäre würden wohl 90% der erteilten Visa nicht erteilt.

Die Verpflichtugnserklärung ist in der Regel gar kein Problem, eine Arbeit muss die eingeladene auch nicht zwingend haben, deine eigene Wohnungsgröße spielt überhaupt keine Rolle und der Altersunterschied ist auch kein Problem und die ABH will nur Papiere sehen.

Woher hast du dieses Wissen?

Meine persönliche Erfahrungen sind ganz anders.
 
        #16  

Member

@mizuu: Mit der Verpflichtungserklärung scheint sich in der Tat etwas geändert zu haben. Ich habe heute in Aachen extra deshalb bei der Stadtverwaltung angerufen und nachgefragt. Seit dem 1. Oktober 2009 liegt die Bearbeitung der VE in den Händen der Ausländerbehörde. Davor wurde das alles recht easy im offenen Bereich des Bürgerservice (Aachen) erledigt.

Ob und inwieweit die Ausländerbehörde Zugriff auf das SIS hat. kann bezweifelt werden. Da haben nämlich nur Sicherheitsbehörden wie Europol etc. Zugriff drauf. Ausländeramt und Botschaft bzw. Auswärtiges Amt sind ebenfalls zwei unabhängige Behörden, sodass ich da erst einmal eine derart dargestellte Zusammenarbeit anzweifle.

Über die VE wird ja lediglich gewährleistet, dass die Voraussetzungen für einen Gast für die Dauer des Aufenthaltes gewährleistet sind. Der Wohnraum spielt wohl eine Rolle, der muss nämlich mindestens für 2 Personen ausreichend sein. Beheiztes Wohn-Schlaf-Klo ist bestimmt nicht so gut.
 
        #17  

Member

@mizuu: Zentrale ABH Saarland: Rufe an and frage was du zu einer VE brauchst. . Dort wird man dir erklären, Mietvertrag wegen Wohnungsgrösse. Ist diese zu klein gibt es da definitiv keine VE dort . Als Faustgrösse gilt das was bei ALG2 max als Grösse bezahlt wird, bei entsprechender Pers. Zahl.Und wenn Du da hingest wirst Du sehen wie viele keine VE bekommen weil Wohnung zu klein oder Einkommen zu klein, in RPL dann aber ohne Probleme.. Geh mal zu info4alien. Da gibt es genug zu dem Thema.Und dort will die ABH nicht nur Papiere sehen. An anderer Stelle ist das anders. Ich hatte mich für meine nun geschiedene Ehe extra umgemeldet, aus dem Saarland weg. Da war das kein Problem. Klar kann ich die jurist. Keule auspacken. Aber warum. Mein wissen habe ich aus eigener Erfahrung und meiner täglichen Praxis.
Was ist unrichtig ? Ich belege es Dir gerne mit den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.Das AE Recht ist Bundesrecht, die Ausführungen sind Ländersache.
Es werden mehr Visa abgelehnt wie Du denkst.Viele geben schon mit den Papieren auf. Auch wenn rs nicht sein müsste. Deine Erfahrungen mögen anders sein, bei mir und den Praktikern von info4alien sieht das anders aus. Oder sind für Dich die da alle Spinner ?
Ach Ja: Beim Einkommen haben die sogar ein Progranm:1. Keine Lohnpfändungen eingetragen.2.Mindestens 200 Euro über der Pfändungsfreigrenze (ja nach anz unterhaltspflichtiger pers)
3. Miethöhe 4. Weitere Raten und dann muss noch etwas übrig bleiben (mind. 500 Euro). Das erfüllt nicht jeder, vorallem nicht wenn er Kinder hat oder Unterhalt an die Ex zahlt oder ..
Dieses Vorgehen entspricht der ständigen Rechtssprechung des Sarl. OVG s
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #18  

Member

Selbstverständlich hat die ABH Zugriff auf das SIS. Nur die ABH kann Eireisesperren löschen. Bei Abschiebungen drägt die ABH das auch üblicherweise dort ein. Auch das Konsulat muss bei Visaerteilung dort nachschauen ob Du die Dame nicht in einem Schengen Staat eine Einreisesperre hat. Dort steht nicht nur ob ein HB vorliegt.Und im Gerichtsbeschluss wird die ABH angewiesen den Eintrag im SIS zu löschen. Eine VE gibt es auch bei Eintrag. Es ist nur ein gutgemeinter Service mancher ABHs. Da die Botschaft bei Eintrag kein Visum erteilen darf ist die VE unnötiges Geld und das Mädel rennt unnötig zum Konsulat. Dann muss man sich um Befristung kümmern und danach VE machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #19  

Member

Kann schon sein, habe keine Wohnung, das entsprechende Einkommen sollte man auch schon haben, in meiner Gemeinde reichen z.B. 1600,00 € auf dem Sperrkonto. Was ist denn SIS habe ich da etwas überlesen? Diese ganzen Abkürzungen sagen mir nichts.

Bei uns sind auch nicht der "Bürgerservice" sprich Einwohnermeldeamt sondern das Ordnungsamt zuständig.

Ich habe gerade erst eine Verpflichtungserklärung bekommen und werde Ende des Monats in der Embassy mal sehen ob es das Visum, gibt. Der oder die Eingeladene muss natürlich alle Papiere parat haben und entsprechend auf die Fragen in der Botschaft antworten können.

Ich gebe nur meine Erfahrungen wieder.
 
        #20  

Member

@mizu: ABH teil des Ordnungsamtes ---))), bzw Teil des Landkreises , je nach Bundesland und Stadt
Was ist bei der VE angekreutzt ? Leistungsfähigkeit -Nicht_nachgewiesen ?
Und bei den Abkürzungen hilft Google.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten