Thailändisch lernen

Thailänderin nach D zu besuch einladen ....aber:

        #1  

Member

... Keine Panik, es handelt sich nich um einen neuen Anfall eines LKS Kranken!

Wie schon, in anderen Topics beschrieben, fahr ich oft mit meiner Frau nach Thailan. Dort besuchen wir dann auch eine befreundete Thai samt ihrer Familie. Nun haben wir Sie eingeladen auch einmal nach Deutschland zukommen und schon gehen unsere Probleme los :)

Also.
Was brauch Sie denn nu? Das Touristenvisum oder das Besuchervisum?
Da gibts einen "Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklrung Gem §§ 66 ..."
Gibts eine möglichkeit da wir (meine Frau und Ich) den Antrag stellen, da dort nur ein Name als Gastgeber eingetragen werden kann?
Evtl einfach einen zweiten ausfüllen???
Wohnraumnachweis?? Meinen die damit, das ich denen ein Gästezimmer nachweise oder was??
Wie beurteilen "die" bei Verwandschafts/Bekanntschaftsverhäjtnis den Unterschied zur Anwahl "Bekannte" zu "Freundin"...(es ist ja schliesslich eine gut Freundin der Familie, aber nicht als Lebenspartnerschaft)?

Aehm.. tscha.. Was müssen wir "von" hier noch alles machen damit das klappt?
Sie hat eine feste Arbeit, ein gutes monatlichen Einkommen (Englischlehrerin an der staatliche Schule in Lopburi), eigenes Haus, Kinder (aber schon länger geschieden), Enkel...)
Wo könnten Fallstricke sein?


Also ich bin zzt etwas überfordert. Sie hat im Oktober 3 Wochen Ferien (Schulferien) und möchte davon 2 bis 2,5 Wochen herkommen....
 
        #2  

Member

Zum Thema Toristenvisum hätte ich etwas beitragen können,
ich denke mal dass du hier nur wenige findest die dir weiterhelfen können.

Mein Rat: nimm die letzten 3 Gehaltszettel und geh auf dem Ausländeramt vorbei und frag da nach.
Die Verpflichtungserklährung wird nur benötigt für den Fall dass etwas schief geht.
(rate mal wem sie dann die Eier kraulen).
Ausserdem benötigen deine Besucher bei einem Tourivisum auch noch die entsprechende
Aulandskrankenversicherung.
 
        #4  

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Ausländerbehörde fragen !
 
        #5  

Member

Gibt es einen Unterschied zwischen Touristenvisum und Besuchervisum? Soweit ich weiß, ist das das Gleiche bei Aufenthalt bis zu einer Dauer von maximal 3 Monaten. Ausstellen tut das Visum aber immer die Deutsche Botschaft in Bangkok. Die Ausländerbehörde bescheinigt nur die Verpflichtungsermächtigung; zu sagen haben die nichts ... was nicht heißt, dass du dich dort nicht informieren kannst; will bloß sagen: Zuständig ist die Botschaft.
 
        #6  

Member

Soweit ich weiß gibt es da für den Aufenthalt keinen Unterschied, sondern lediglich in der Beantragung. Fürs Besuchsvisum kann man als Nachweis der finanziellen Absicherung die Verpflichtungserklärung angeben. Beim Touristenvisum werden außerdem, neben dem finanziellen Nachweis, dass man die Kosten der Reise bestreiten kann, auch eine Bestätigung des Reiseveranstalters bzw Buchungs-/Reservierungsbestätigung verlangt sowie ggf. eine Urlaubsbescheinigung des AG.
Mein Besuch war letztes Jahr mit Touristenvisa hier, ich glaube von Holland. Die haben irgendwelche Hotelbuchungen gemacht und dann storniert, soweit ich weiß.
Dieses Jahr war es ein Schengenvisa von Deutschland, ich weiß aber nicht was für eines genau, da ich mit der Beantragung nichts zu tun hatte.

In NoMagics Fall sollte dem Visa eigentlich nichts im Wege stehen, sie hat ja einen Job und Eigentum. Die Rückkehrwilligkeit sollte dadurch eigentlich klar sein. Die Verpflichtungserklärung braucht man auch nicht unbedingt, wenn die Besucherin durch ihre Vermögensnachweise selbst für die Reise aufkommen könnte.

Auf der Seite von der Botschaft in Bangkok gibt es eigentlich gute Merkblätter, was man alles braucht.
 
        #7  

Member

Ich habe den selben Fall. Du benötigst die Verpflichtungserklärung vom Ausländeramt. Den Antrag kann nur einer stellen (besser die Frau). Vorlage beim Ausländeramt die 3 letzten Gehaltsbescheinigungen, Mietvertrag oder Hausplan (wg. Übernachtungsmöglichkeit). Die Person muss in Bangkok bei der Botschaft Antrag stellen mit Arbeitsvertrag, Chanod für das Haus, Bestätigung der Flugreservierung, Auslandskrankenversicherung. Außerdem muss sie angeben wo Ihr Euch kennen gelernt habt, wie oft kommuniziert wird, wodurch kommuniziert wird, wann Ihr das letzte Mal in Thailand in Ferien weilt usw. Die Zeit drängt, wenn es im Oktober sein soll. Die Bekannte von uns hat ein Schengenvisum bekommen (Besuchsvisum).
 
        #8  

Member

Aehm ja.... nochmal ausgegraben

Zuerstmal dankööö für alle Antworten.

Es ist für meine Seite so wie jeremy das sagte:

Um das Besuchervisum zu bekommen->

1.) Sie macht vor Ort eine Anfrage für einen Flug.
2.) Mit dem Ankunftstermin, 3 Lohn/ Gehaltsabrechnungen und einem Mietvertrag/
Eigentumsnachweis (Wohnungsplan wollten die keinen haben) zum hier
Ortsansässigen Ausländeramt. Dort bekommt man dann eine Verpflichtungserklärung.
3.) Diese dann schleunigst per Post..Air....Kumpel etc nach Thailand (Fax, Kopie geht nicht... Orginal muss vorliegen).
4.) Sie besorgt sich dann für die Zeit eine Auslands Kranken/Unfallversicherung
5.) Damit dann zur Botschaft nach BKK (Termin vorher machen)
6.) Dort dann alles nachweisen und glaubhaft versichern das man zurück kommt (Job, Familie...)
7.) Feddisch.....

Nun kann man auch den Flug ( Anbieter, Zeiten) noch ändern!!! Die sind nirgends erfasst!


Meine Frage nun noch...Als Ankunftsflughafen käme für uns auch Amsterdam in betracht....
wäre das (weil alles EU) auch möglich oder MUSS sie hier in Deutschland landen??
 
        #9  

Member

Wenn sie ein Schengen Visum hat, ist es egal in welchem Schengen Mitgliedsland sie ankommt.Die Entscheiddung liegt bei der Botschaft. Bei Heiratsvisa bei der zuständigen Ausl. Behörde.
 
        #10  

Member

Meine Frau wurde mal nicht mitgenommen, weil ihr Flug bis AMS ging. Die Airline (CI) hat es schlichtweg verweigert. Ich habe dann entsprechend Druck gemacht und am nächsten Tag saß sie dann im Flieger und kam entsprechend in AMS mit einem Tag Verspätung an.

Den Vorfall habe ich dann, weil ich entsprechend sauer auf die CI-Staff in Bangkok war, der Deutschen Botschaft gemeldet. Die haben dann zusammen mit der Niederländischen Botschaft der CI etwas Nachhilfe bezüglich Schengen Visa gegeben.

Die Argumentation der CI war wie folgt: Meine Frau müsste, da AMS ihr finaler Flughafen sei, ein Visum bei der Niederländischen Botschaft beantragen. Hintergrund dieser überzogenen Reaktion der CI war, dass eine Thai, die ein gültiges Visum hatte und über AMS nach Dänemark wollte in AMS von der Immigration zurückgewiesen worden, weil sie nicht genügend Bargeld dabei hatte. Dieses Risiko trägt eine Fluggesellschaft aber grundsätzlich. Solange die Papiere (Visa, Pass, etc.) in Ordnung sind, dürfen sie die Mitnahme nicht verweigern.

Ich hatte übrigens bei der CI auf Kompensation gedrängt. Irgendwann hatten wir dann ein Upgrade Business Class für beide Flüge.
 
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