Thailändisch lernen

Wenn eine Lady nur zum Spaß mit kommt

        #21  

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Aus meiner bescheidenen Sicht gibt es folgendes zu diesem Thema zu sagen. egal ob die kleine ihr Flugticket selber bezahlt oder nicht, würde ich so eine Einladung niemals auf die leichte Schulter nehmen. Glaubt hier irgendjemand wirklich das es nur dumme Thailänderinnen gibt. Man sollte bei einer Einladung niemals vergessen dass man auch Pflichten hat! Was wäre zum Beispiel wenn die kleine Deutschland erreicht und plötzlich wie von Geisterhand verschwindet? Sie könnte auch eine strafbare Tat begehen, und somit der einladenden Person richtig auf den Tisch scheißen. Der Betroffene kann sich dann dementsprechend warm anziehen. Ich wünsche auf diesem Wege jedem der solche Gedanken hat alles Gute. Manche lieben eben das Risiko!
 
        #22  

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@Silent_Hunter, so dramatisch muss man das nicht sehen. Wenn die eingeladene Person straffällig wird, muss der Gastgeber dafür wohl kaum haften, es sei denn, er hat schon vor der Einreise gewußt, das Straftaten begangen werden sollen.

Selbst wenn Dein Besuch nicht abreisen will und einfach untertaucht, hat das kaum Konsequenzen für Dich persönlich, selbst bei der späteren Einladung einer weiteren Person nicht.

Hierzu hat ein Bundesgericht gesagt (ich glaube es war das Bundesverwaltungsgericht, kann man sicher nachgoogeln), das nach Ablauf des Visums in aller Regel auch die Haftung des Gastgebers erlischt. Da wollte ein Ausländeramt einem Gastgeber die entstandenen Abschiebekosten aufbrummen und dazu hat das Bundesgericht schlciht und einfach NEIN gesagt.

Gilt für Deutschland, wie das in der Schweiz oder Österreich ist, kann ich leider nicht sagen.
 
        #23  

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Member hat gesagt:
ierzu hat ein Bundesgericht gesagt (ich glaube es war das Bundesverwaltungsgericht, kann man sicher nachgoogeln), das nach Ablauf des Visums in aller Regel auch die Haftung des Gastgebers erlischt. Da wollte ein Ausländeramt einem Gastgeber die entstandenen Abschiebekosten aufbrummen und dazu hat das Bundesgericht schlciht und einfach NEIN gesagt.

Ja leider, muss man da eigentlich sagen, denn deshalb ist es ja so schwierig,
mal eine für ein paar Wochen rüber zu holen. Würde der Einladende voll
haften, gäbe es sicher nicht so viele Ablehnungen. Es müsste die Möglichkeit
geben, durch Stellung einer Sicherheitsleistung, z.B. 30.000 EUR, ein
Tourivisum zu "kaufen"; dann hätten es viele hier sicher einfacher (etwa 40%
der TAF-Member, wenn es nach der letzten Umfrage zur Einkommenssituation geht).
 
        #24  

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Member hat gesagt:
Ja leider, muss man da eigentlich sagen, denn deshalb ist es ja so schwierig,
mal eine für ein paar Wochen rüber zu holen. Würde der Einladende voll
haften, gäbe es sicher nicht so viele Ablehnungen. Es müsste die Möglichkeit
geben, durch Stellung einer Sicherheitsleistung, z.B. 30.000 EUR, ein
Tourivisum zu "kaufen"; dann hätten es viele hier sicher einfacher (etwa 40%
der TAF-Member, wenn es nach der letzten Umfrage zur Einkommenssituation geht).

Lasst uns doch einen TAF-Fond auflegen. Vielleicht kriegen wir auch eine Garantie der Bundesregierung, von wegen "too big to fail".

Den Fond darf dann jedes TAF Mitglied einmal in zwei Jahren zur Deckung seiner Verpflichtungserklärung einsetzen.
Vom Gesamtertrag und allen Wertsteigerungen machen wir ein Europaweites Forentreffen jährlich. Dann kommt spätestens nach 3 Jahren auch eine EU-Sicherheit dazu.

Die Schwiezer müssen da natürlich leider eidgenössisch draussen bleiben...sorry.:D:tu::ironie:
 
        #25  

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Naja, da bin ich ja beruhigt wenn mit den Einladungen weniger Probleme zu erwarten sind als ich dachte. Meine letzte Einladung ist er doch schon ein wenig länger her. Ich möchte gar nicht mehr daran zurückdenken wie viel Stress ich damit hatte. Interessanterweise hat nicht jeder mit einer Einladung Probleme. Kommt wahrscheinlich auch immer darauf an wie die zuständigen Beamten aufgelegt sind.
 
        #26  

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Es kommt in der Regel nur auf Dein Umfeld an, also Beruf, Einkommen, Wohnung. korrekte Kleidung schadet auch nicht. Probleme hatte ich nie mit einer Einladung und ich hatte einiges an Besuch bei mir - und auch aus ärmeren Ländern kommend. Probleme gibt es erst seit der Prüfung der Rückkehrwilligkeit. Das liegt aber dann eher in der Hand deines Besuchers/Deiner Besucherin.
 
        #27  

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@Silent_Hunter

Vor etlichen Jahren war es auch bedeutend einfacher ein Visum für die Asien Dame zu bekommen. Zeiten und Gesetze ändern sich.

Die erste Thai die ich 1979 einlud brauchte noch gar kein Visum z. B..
 
        #28  

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Ich hatte den Fall, dass meine Frau in Thailand an einer Meningitis erkrankt ist. Nach 4 Wochen Krankenhausaufenthalt in Bangkok wurde sie mit einer Maschine der LTU auf einem Stretcher in Begleitung eines Arztes und Rettungssanitäters über den ADAC Ambulance Service nach Düsseldorf geflogen und von dort ging es direkt mit nem Rettungswagen ins Klinikum. Das ist jetzt nur die Vorgeschichte.

Ich arbeite als Projektingenieur und bin mal hier und mal da in Deutschland. So bestand für mich die Notsituation, dass ich niemanden hatte, der meine Frau hätte pflegen können. Meine Idee war, meine Schwägerin nach Deutschland einzuladen. Sie hat zwar zwei Kinder (2 und 8 Jahre), verfügt aber weder über Land noch über ein geregeltes Einkommen, also über die wesentlichen Gründe für die Botschaft, einen jeglichen Visaantrag wegen mangelnder Rückkehrwilligkeit abzulehnen.

Ich habe daraufhin den behandelnden Chefarzt meiner Frau und auch den Chef der Neurologie eingespannt. Die haben mir beide ein Attest für meine Frau ausgestellt, in dem explizit befürwortet wurde, dass meine Schwägerin für diesen Fall die beste Betreuungsmöglichkeit für meine Frau wäre. Ein zusätzliches Statement beider Ärzte prognostizierte eine Pflegezeitraum, der deutlcih über 90 Tage ligen würde, also jeneseits eines Zeitraums für ein Schngen Visum. Auch mein Arbeitgeber hat mich entsprechend unterstützt und bescheinigt, dass meiin Arbeitsplatz gesichert ist. Das war mir allerdings noch nicht genug. Ich habe noch ein Schreiben aufgesetzt und die Situation meiner Familie dargestellt, dass meine Schwägerin es sich niemals erlauben würde, uns durch ein Missverhalten ihrerseits (Verstoß gegen das Schengenvisum) Probleme zu bereiten. Ich muss dazu sagen, dass, wenn ich von Familie rede, dies auch so von uns gelebt wird. Ich habe im Vorfeld zudem das Auswärtige Amt in Berlin bemüht und mit einer zuständigen Dame gesprochen. Auf ihren Wunsch hin habe ich ihr alle Unterlagen und auch mein Schreiben zugeschickt. Ich habe ebenso im Vorfeld geäußert, dass, wenn sich die Notwendigkeit eines längeren Aufenthaltes meiner Schwägerin ergeben würde, ich das zuständige Ausländeramt kontaktieren würde. Bei eine Pflegeprognose von merh als 90Tagen war das zu erwarten. Die Dame aus Berlin hat sich dann mit der Deutschen Botschaft in Bangkok in Verbindung gesetzt und meine Schwägerin hat einen persönlichen Termin bei einem Attaché bekommen. Drei Tage später hatte sie irh 3-Monats Visum und noch einmal 3 Tage später war sie in Deutschland. Im Visum hatte sie die direkte Auflage, sich unmittelbar nach ihrer Rückkehr in der Botschaft zu melden.

So weit, so gut. Es kam dann, wie es kommen musste. Im August ist meine Frau mit dem Rad gefahren, sie hat kurzfristig das Bewusstsein verloren und ist schwer gestürzt. Ok. sie sah zwar aus, als wäre sie in einen Fleischwolf geraten, aber es waren, bis auf ein Platzwunde unter dem Kinn nur Hautabschürfungen, schmerzhaft, aber nicht so schlimm. Nur noch eine Narbe unter ihrem Kinn erinnert an diesen Unfall. Aber es war für mich der Anlass für eine erneute Untersuchung und auch ein Marker für ihre Pflegebedürftigkeit.

Meine Schwägerin hätte Anfang September wieder zurückgemusst. Ich habe mich dann mit dem Ausländeramt meiner Stadt in Verbindung gesetzt, habe den Sachverhalt geschildert und wollte eigentlich erst mal einen Monat Verlängerung für meine Schwägerin haben. Die mich etwas verblüffende Rückfrage der Sachbearbeiterin: Warum machne sie nicht gleich zwei Monate? Dann sparen sie einmal die Gebühr für das Visum. Wie sich nach Rückfrage herausstellte, war der Sachverhalt so klar, dass die Dame keinerlei Probleme hatte, meiner Schwägerin ein nationales Visum auszustellen.

Ich habe dies genau wie es den Verhältnissen entsprach, der Botschaft unmittelbar daraufhin mitgeteilt, dass miene Schwägerin wahrscheinlich noch zwei weiter Monate in Deutschland verbleiben würde, bekam allerdings nur die Antwort vom Attaché, dass er genau das geahnt hätte und seine Vermutung bezüglich mangelnder Rückehrwilligkeit zutreffend gewesen wäre. Zur Erinnerung: Ich hatte eine Statement bezüglich einer möglichen Verlängerung bei Antragstellung abgegeben.

Meine Schwägerin ist dann 6 Wochen nach Ablauf des Schengen Visum und 2 Wochen vor Ablauf ihres nationalen Visums nach Thailand zurückgeflogen. Meine Frau und ich sind am Tag drauf ebenfalls nach Thailand geflogen. Ichhabe meine Schwägerin gefragt, ob sie auf der Botschaft bei der Rückmeldung Probleme gehabt hätte. Sie erzählte mir, dass der Attaché ihr eine Rükkehrunwilligkeit bescheinigt hätte und sie wohl kaum noch einmal nach Deutschlnd fliegen könne.

Als ich das hörte, bin ich fast an die Decke gegangen. Ich war absolut angekratzt über dieses stur-dämliche Verhalten des Attachés. Meine Schwägerin hat nichts Falsches geatn. Sie hat weder gegen die Regeln des Schengen Visums verstoßen, noch hat sie irgendetwas Illegales getan. Ich habe glatt einen Tag gebraucht, um mich wieder zu beruhigen. Dann habe ich mich in ein Internet Cafe gesetzt und eine sehr lange und ausführliche, den Sachverhalt exakt widerspiegelnde Schilderung dessen abgegeben, was vorgefallen ist. Es dauerte ca. 3 Tage bis ich die Antwort in meiner Mailbox vorfand. Die Dame aus Berlin hat mit dem Leiter der Visa-Abteilung der Deutschen Botschaft gesprochen. Der konnte nach Studium des Sachverhaltes ebenfalls nur feststellen, das wir uns immer und zu jeder Zeit in einem rechlich einwandfreien Rahmen bewegt hatten, dass meine Schwägerin ihre Rückkehrwilligkeit unter Beweis gestellt hat und eine Folgeeinladung nur noch von meinen wirtschaftlichen Verhältnissen abhängen wird.

So habe ich es zumindest geschafft, dass meine Schwägerin der Botschaft mit einer sauberen Akte bekannt ist. Mal sehen, wie es sein wird, wennich sioe das nächste Mal einlade.

So, ich hoffe, ihr hattet etwas Kurzweil beim Lesen.

Liebe Grüße

KingPing
 
        #29  

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@KingPing, Du hast alles richtig gemacht und Deine Schwägerin wird jederzeit ein neues Visum bekommen. Ich hatte vor gut 20 Jahren mal einen ähnlichen Fall und meine Schwägerin war zwei Jahre hier, dann für einen Tag Ausreise und danach für weitere zwei Jahre - und noch einmal für zwei Jahre. Hier ging es mehr um die Betreuung meiner damals noch kleinen Tochter und ich selber war beruflich auch viel unterwegs.

Das mit der Ausreise hing damit zusammen, das sie sonst ein eigenes Aufenthaltesrecht erworben hätte - so der Tenor der Ausländerbehörde. Davon abgesehen lebt sie heute im Kummerland und ist verheiratet. Aber vorher ordnungsgemäß die Ausreise in ihr Heimatland und mit einem Heiratsvisum wieder eingereist. Letzteres war aufgrund ihres "Vorlebens" im Kummerland dann auch nur noch Formsache.

Anfangs wollte das Ausländeramt auch nicht mitziehen, ich habe dann ein einschlägiges Urteil vom Bundesverwaltungsgericht gefunden (Daueraufenthalt türkischer Großeltern zum Zweck der Kinderbetreuung). Dann hatte ich noch angekündigt, das ich meine Tochter zum Zweck der Betreuung jedesmal für ein paar Tage beim Ausländeramt vorbeibringe. :hehe: OK, letzteres wird kaum Eindruck gemacht haben, das Urteil aber sehr wohl.

Es schadet daher nie, wenn man sich vorher mit der Materie Ausländerrecht vertraut macht, ich hatte mir dafür sogar noch einen Gesetzestext mit Kommentar zugelegt. Wenn das Ausländeramt merkt, das Du Kenntnisse zur Sachlage hast, sieht plötzlich vieles anders aus. Ich mache das Gezeter auch nicht an einem einzelnen Sachbearbeiter fest, wie in fast allen Behörden haben die Sachbearbeiter die Anweisung, möglichst restriktiv zu handeln.

In der Folge war mein Verhältnis zur Ausländerbehörde auch nicht das schlechteste. Wenn Du mal in der elektronischen Akte stehst kann auch der Sachbearbeiter wechseln, der nächste Sachbearbeiter weiß trotzdem ganz genau, wen er vor sich hat. Das macht alles viel einfacher.

Trotz allem: Ich möchte nicht wissen, wie oft die für Visa zuständigen Mitarbeiter in der Deutschen Botschaft in Bangkok angelogen werden das sich die Balken biegen. Das macht natürlich auf Dauer misstrauisch und so wird manchmal ein Visum auch unberechtigt verweigert. Sehr gut vorbereitet mit möglichst präzisen Unterlagen hilft da ein ganzes Stück weiter.

Zweite Seite der Medaille: Man ist kein freier Mensch mehr. Für einen Besuch aus dem Ausland (außerhalb Schengen) braucht man die Zustimmung des Staates. Da wäre ich persönlich schon eher dafür, die volle Haftung zu tragen. So mancher würde sich dann auch überlegen ob er "leichtfertig" jemanden einlädt. Wer offenbar Missbrauch betreibt (Zuhälter, Menschenhändler) gehört dann dafür auch unweigerlich in den Knast.
 
        #30  

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Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich mit Offenheit und Ehrlichkeit meine Ziele bis jetzt5 immer erreicht habe. Als ich damals (2002) meine Freundin (jetzt Frau) das erste Mal nach Deutschland eingeladen habe, bin ich sofort den direkten Weg gegangen und habe sie bei der Antragsabgabe begleitet. Da meine Frau weder Landbesitz noch Kinder hatte, sah es eigentlich gar nicht so rosig aus. Fragen, ob wir heiraten möchten, habe ich ebenso ehrlich beantwortet: "Das weiß ich jetzt noch nicht. Aber wenn wir heiraten möchten, werde ich entsprechend ein Heiratsvisum beantragen." Diese Vorgehensweise hat sich damals als richtig erwiesen. Meine Frau hat ihr Visum nach 3 Tagen bekommen und ist auch "on time" nach Thailand zurückgekehrt. Für den geplanten, zweiten Besuch hat mir ein "Experte" den Floh ins Ohr gesetzt, dass sie niemals mehr ein zweites Schengenvisum bekommen würde, da die Botschaft dann davonausginge, dass wir unter Umgehung der Regeln heiraten würden. Ichhabe auch beim zweiten Mal meine Frau begleitet und um ein Interview mit einem Attaché gebeten. Herr Gaudian, so hieß er, erschien mir sehr restriktiv. Das Interview verlief positiv, allerdings wurde meine Frau während des Interviews aufgerufen und die Thai hinter dem Schalter begann, unangenehme Fragen zu stellen. Herr Gaudian hat das mitbekommen und ist zum Schalter rüber und hat das Antragsformular abgezeichnet. Drei Tage später hatte meine Frau ihr zweites Schengen Visum. Die folgenden 2 Visa bereiteten dann keine Probleme mehr. Ihr zweites Visum wurde damals noch in Deutschland verlängert, da meine Mutter im Sterben lag und meine Frau mich durch diese Zeit begleiten wollte. Sie hat eine Verlängerung von 10 Tagen bekommen, musste zurück 4 Tage bevor meine Mutter verstorben ist.

Einen ernsthaften Zwischenfall gab es bei ihrer 3. Reise nach Deutschland, die sie alleine angetreten hat. Wir sind damals immer mit der China Airlines von Bangkok nach Amsterdam geflogen und von dort nach Aachen. Sie sollte in der Nacht von Samstag auf Sonntag fliegen, wäre also am Sonntag Morgen in Amsterdam eingetroffen. Am Samstag Abend habe ich einen Anruf von ihr bekommen. Die China Airlines wollte meione Frau trotz Schengen Visum nicht mitnehmen. Alle meine Interventionen blieben erfolglos. In Bangkok haben mich die Angestellten der CI am Telefon verhungern lassen. Die lapidare Begründung war, dass ihr Reiseziel Deutschland sei und nicht die Niederlande. Wenn sie mitfliegen wolle, müsse sie sich ein Visum auf der Niederländischen Botschaft besorgen. Das war natürlich absoluter Humbug und verstieß gegen geltendes Recht nach dem Schengen Abkommen. Ferner war die Aussage der CI, dass meine Frau von der Immigration in Schiphol umgehend wieder zurückgeschickt würde und die CI hätte die Kosten zu tragen. Das wolle man nicht. Ich habe dann mit Schiphol mit der dortigen Immigration telefoniert, habe die Daten meiner Frau angegeben und auch gesagt, dass ich sie am Sonntag Morgen abholen werde. Der nette Beamte der Immigration hat meine Angaben überprüft und mir versichert, dass es bei der Einreise keinerlei Probleme geben würde. Ich habe ihn gebeten, bei der CI in Bangkok anzurufen und das zu bestätigen. Das konnte er allerdings nicht. Er hat mir aber gesagt, selbst bei der CI in Bangkok anzurufen und die dort zu bitten, ihn in Schiphol anzurufen, er würde dann bestätigen, dass es keine Probleme geben würde. Die CI hat sich verweigert.

Meine Frau war damals fix und fertig und in Tränen aufgelöst. An diesem Tag konnte meine Frau in der Folge nicht mehr mitfliegen. Ich habe unter Berücksichtigung der Zeitverschiebung zu frühest möglicher Stunde in Taipei bei der CI angerufen und mich über die unverschämte Vorgehensweise der Staff in Bangkok beschwert. Ich habe auch Druck aufgebaut und gedroht, rechtliche Schritte einzuleiten, falls meine Frau nicht im nächsten Flieger nach Amsterdam sitzt. Ich habe deutlich gemacht, dass diese Vorgehensweises gegen geltendes Recht nach edm Schengen Abkommen verstößt. Ich abe zudem noch in Amsterdam bei der Staff von China Airlines angerufen und enstprechend Support gefordert. Letztendlich hatten meine Bemühungen Erfolg und meine Frau ist mit einem Tag Verspätung geflogen.

Das Ganze hatte aber noch ein Nachspiel. Ich habe mich mit der Deutschen Botschaft in Bangkok in Verbindung gesetzt und den gesamten Fall vorgetragen. Die Deutsche Botschaft hat dies auch aufgegriffen und sich mit der Niederländischen Botschaft in Verbindung gesetzt. In der Zusammenarbeit dieser beiden Botschaften und der CI in Taipei wurde wohl die Staff in Bangkok "instruiert" was es mit dem Schengen Abkommen auf sich hat.

Gegen die CI habe ich wegen des Vorfalls Kompension geltend gemacht. Unser nächster Hin- und Rückflug fan in der Business Class statt.

Liebe Grüße

KingPing
 
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