Thailändisch lernen

Zollkontrolle bei Einreise nach D

        #21  

Member

Member hat gesagt:
Das ist ja deine Ansicht, aber Pädophilie zieht sich durch alle Gesellschaftschichten und Berufe und ist, just my 2 cent, eine Erkrankung die unter Strafe steht.
Wo steht das unter Strafe?
Kindesmissbrauch und Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie steht unter Strafe. Das ist bei weitem nicht das Gleiche.
 
        #22  

Member

Sorry, da habe ich etwas vergessen, zu schreiben: "die in ihrer Umsetzung (sprich: Kindesmissbrauch) unter Strafe steht." Aber ich möchte das jetzt wegen der Forenregeln nicht vertiefen.
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Viel effektiver ist tatsächlich die von dir belächelte Zusammenarbeit mit Behörden vor Ort. Siehe das jüngste Beispiel mit diesem Kinderpornoanbieter aus Kanada. Solche Seiten muss man z.B. austrocknen und die Daten auswerten. Nicht jeder Kunde hat dort solche Beziehungen wie ein Hr. Edathy.
Wenn z.B. eine Kreditkartennr. in solchen Daten gefunden wird, nenne ich das einen sehr begründeten Anfangsverdacht und dann brauchen die sich von mir aus auch nicht zurückzuhalten.

Würde man das intensivieren, bzw. verschärfen, wäre man schon einen ganzen Schritt weiter und das ist allemal effektiver als stichprobenartig GigiCams von Urlaubern zu kontrollieren.
Das sind doch zwei sowas von verschiedenen Paar Schuhe!!
Das eine ist die (virtuelle!) Suche/Recherche im Internet wg. möglicher Verstöße gegen Kinderpornographie und Co.
Das andere mit der Cam-Durchsuchung am Flughafen ist ne Art live-Bekämpfung an Ort und Stelle, sprich vor unserer Haustür.



Member hat gesagt:
Ich würde auch diese alberne Grauzone zwischen strafbaren und nicht strafbaren Nacktfotos von fremden Kindern abschaffen. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum jemand Bilder von nicht oder leicht bekleideten Kindern besitzen sollte, mit denen er in keiner nachvollziehbaren Verbindung steht.
Jepp, 100% d´accord!



Member hat gesagt:
Würde man das intensivieren, bzw. verschärfen, wäre man schon einen ganzen Schritt weiter und das ist allemal effektiver als stichprobenartig GigiCams von Urlaubern zu kontrollieren. Letztlich ist es doch so, dass jeder, der nicht ganz vertrottelt ist und Kinderpornos einführen will, die entweder sowieso verschlüsselt, in eine Cloud hochlädt, oder sonstwie "sicher" transportiert.
Wenn jemand so dämlich ist und seine Kinderpornos auf der DigiCam durch den Zoll schmuggelt, dann fällt der garantiert anderweitig viel eher auf, bzw. ist in der Vergangenheit schon aufgefallen.
Da kann man auch direkt entgegnen, wer ist heutzutage noch so dämlich, sich aus irgendnem nem "westlichen" (Rechtsstaats-)Land noch Kids-Porno-Bilder per Kreditkartenzahlung zu bestellen? Der muss doch auch mitm Hammer behauen sein.

Ich sehe das auch so, siehe einen Absatz höher, dass diese stichprobenartigen "Durchsuchungen" an der Grenze von Cams, Festplatten und Co. noch zusätzlich vonnöten sind, also quasi noch die Internet-Suche zusätzlich unterstützt.
Dieser Sumpf sollte an allen möglichen Fronten bekämpft werden, im Internet, an der "heimatlichen Grenze" und möglichst noch direkt vor Ort, hier halt bspw. in LOS, siehe dazu auch noch nächsten Absatz...
Member hat gesagt:
Sehr viel effektiver stelle ich mir z.B. eine kleine Gruppe verdeckter Ermittler in den HotSpots vor Ort vor, die konkrete Hinweise an die Behörden hier melden. Die haben ja immerhin mindestens 12 Stunden Vorlauf.
Das kostet nur Geld und das will vermutl. keiner bezahlen. Ist ja auch einfacher, so zu tun, als ob und den Urlaubern pauschal auf den Geist zu gehen.
Wäre wirklich wünschenswert.

Nur wenn man hört, dass die paar Hansels bei der Polizei jetzt schon heillos mit der Internetbekämpfung in Sachen Kinderpornographie überfordert sind, weil extrem viele Hinweise/Spuren da vorhanden, dann bleibt die Vor-Ort-Bekämpfung wohl vorerst nur ein Traum... Da spart die Politik wieder mal am falschen Ende.
Und nochmals, das sind zwei verschiedene Dinge, die parallel gemacht werden sollten und nicht alternativ!



Member hat gesagt:
Für mich klingt "Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch keine Privatsphäre" sehr viel mehr nach Stammtischparole.
Das hab ich doch gar nicht hier geschrieben! Bitte bleib mal genau beim Text.

Und worum geht es hier denn letztlich?! Bloß um ein paar läppische Bilder ausm Urlaub, die womöglich mal ein Zöllner am Flughafen in einigen Sekunden auf der Cam oder Festplatte durch-scrollt.


Nichtdestotrotz: Bei Kinderpornographie hört der Spaß für mich auch vollends auf. Und da sollte auch jeder bereit sein, seine möglichen Grundrechte oder seine (Pseudo)Privatsphäre mal mehr einschränken zu lassen als sonst so gewohnt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Und worum geht es hier denn letztlich?! Bloß um ein paar läppische Bilder ausm Urlaub, die womöglich mal ein Zöllner am Flughafen in einigen Sekunden auf der Cam oder Festplatte durch-scrollt.

Und genau darum geht es nicht. Es geht um ein unbegründetes Eindringen in deine Privatsphäre!
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Und worum geht es hier denn letztlich?! Bloß um ein paar läppische Bilder ausm Urlaub, die womöglich mal ein Zöllner am Flughafen in einigen Sekunden auf der Cam oder Festplatte durch-scrollt.
Eben nicht. Das mag beim TO so gewesen sein, aber wenn ein Zöllner grundsätzlich das Recht hat/hätte ohne Anfangsverdacht meine privaten Dateien zu durchsuchen, ist das was ganz anderes.
Vielleicht kenne ich den Zöllner, oder einen seiner Kollegen ja, oder arbeite am Flughafen und möchte nicht, dass private Dinge dort die Runde machen.
Vielleicht bin ich auch schwul, oder stehe auf Ladyboys, habe entsprechendes Bildmaterial dabei und möchte mich vor einem x-beliebigem Zöllner nicht outen/erklären.
Vielleicht habe ich aber auch beruflich brisantes Fotomaterial dabei, dass einem unbedarften Zöllner evtl. merkwürdig vorkommt, was z.B. bei Journalisten der Fall sein könnte oder bei jemandem, der für bestimmte Organisationen wie Amnesty International, Greenpeace, o.ä. arbeitet.

Wozu gibt es denn die allgemeine Rechtslage, dass die Privatsphäre nur in Ausnahmefällen und mit richterlichem Beschluss verletzt werden darf? Sicher nicht, damit man jedem vertrottelten Zöllner/Polizisten ohne Anfangsverdacht alles zeigen muß.
 
        #26  

Member

Member hat gesagt:
Und genau darum geht es nicht. Es geht um ein unbegründetes Eindringen in deine Privatsphäre!
Hä?
Wie dringt der Zöllner denn sonst womöglich in meine Privatsphäre ein, wenn er sich nicht meine Bilder auf meiner Cam/laptop anschaut??
 
        #27  

Member

Mich würde das nicht stören da ich nichts zu verbergen habe. Aber so kann man Kinderschänder erkennen und das finde ich gut.
 
        #28  

Member

Member hat gesagt:
Nichtdestotrotz: Bei Kinderpornographie hört der Spaß für mich auch vollends auf. Und da sollte auch jeder bereit sein, seine möglichen Grundrechte oder seine (Pseudo)Privatsphäre mal mehr einschränken zu lassen als sonst so gewohnt.
Darum geht es hier auch gar nicht. Wenn es wenigstens einen Anfangsverdacht geben würde, würde ich das unterschreiben.

Es geht aber lediglich um eine Rückkehr aus einem Thailand-Urlaub.
Das hat mit Kinderpornos erstmal gar nichts zu tun.

Wenn ich aus Südamerika komme, lass' ich mir ja auch keinen Stock in den A... schieben, nur weil irgendein Zöllner meint, dass auf diese Weise von dort gern mal Drogen geschmuggelt werden.
 
        #29  

Member

Und genau darum geht es nicht. Es geht um ein unbegründetes Eindringen in deine Privatsphäre!

Also Bitte! Jede Zollkontrolle ist ein Eindringen in die Privatsphäre! Und in den meisten Fällen stellt sie sich als unbegründet heraus. Was ist den Privater..wenn ein Zöllner in meinem Koffer herumwühlt, oder ein paar Urlaubsbilder anschaut?
 
        #30  

Member

Ich habe zwar nichts zu verbergen (schon gar keine sex pics in meiner Cam...doofer gehts ja nicht) 8cool)

ABER ich würde einer "freiwilligen" Kontrolle NICHT zustimmen !! (Eingriff in meine Privatsphäre !!)
Auch eine "freiwillige" Wohnungsdurchsuchung würde ich ablehnen.

Dieses Recht habe ich und davon mache ich auch gebrauch !!

Wenn der Zöllner/Polizist einen begründeten Verdacht hat dann kann er ja handeln. Im Rahmen des Gesetzes bzw. mit
einer richterlichen Verfügung. :bae:

sawasdee frank69
 
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