Thailändisch lernen

Zollkontrolle bei Einreise nach D

        #41  

Member

Member hat gesagt:
Sollte das obige so zutreffen, also von wegen verdachtsunabhängige Kontrollen sind beim Zoll grundsätzlich möglich,
...
dann sollte die Personen in Deinen vorgenannten Beispiel ganz darauf verzichten, so was durch den Zoll "schleusen" zu wollen.
Hast ja dazu hier vorher schon mal Tips gegeben, wie man andere technische Tricks benutzen kann, um Bilder und Co. nicht durch den Zoll bringen zu müssen.

Das trifft zu. Klar kann der Zoll verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Dazu ist er, wie Rauhnacht ja richtig schrieb, auch da. Dagegen hab' ich auch grundsätzlich nichts.
Die Frage ist, wie weit er dabei, also ohne Grund, bzw. begründeten Verdacht gehen darf. Z.B. bei Dokumenten und Körperöffnungen wäre bei mir Schluß mit lustig. Der Inhalt meines Lappys ist für mich mit Dokumenten gleichzusetzen.
Aber wie ich weiter oben bereits geschrieben habe, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass der Zöllner das auch so sieht und im Nachhinein bringt mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch nicht wirklich was, zumal ich die Erfolgsaussichten auch eher als gering einstufen würde.
Von daher sorge ich lieber im Voraus dafür, dass er zumindest auf meine Zustimmung angewiesen ist. Wenn er einen plausiblen Grund nennt, mache ich den Lappy auf, wenn nicht, bleibt er zu.
 
        #42  

Member

Member hat gesagt:
Gegen eine Zollkontrolle hat ja auch keiner was. Ist ja auch sinnvoll, sonst bräuchte man gar keine Grenzen. Aber auch eine Zollkontrolle unterliegt in einem Rechtstaat Regeln.
Ein Zöllner darf z.B. nicht grundlos und willkürlich handeln, wie z.B. Dokumente lesen, die man mit sich führt, oder Körperöffnungen durchsuchen. Ähnlich sehe ich das mit Dateien auf einem Computer. oder in einer DigiCam
Will er da ran, muss er mir schon einen wirklich guten Grund nennen, ansonsten würde ich ihm das verweigern.
Ist das Kofferdurchwühlen anl. einer Zollkontrolle für Dich persönlich nicht so schwerwiegend/nicht so ein großer Eingriff in Deine Privatsphäre wie das Angucken Deiner Bilder oder Dateien auf Deinem laptop/Cam?

Derjenige, der in seinem Koffer womöglich Dildos, Frauenklamotten und sonstige Fetisch-Dinge mitführt, ist womöglich genauso peinlich berührt wenn die Zöllner darin herumwühlen wie die anderen in Deinen aufgeführten Beispiele im thread 25...



Member hat gesagt:
Wenn er einen plausiblen Grund nennt, mache ich den Lappy auf, wenn nicht, bleibt er zu.
Da Du ja Deine eigene Latte der eigenen Privatsphäre hier sehr hoch gelegt hast...
Was wäre für Dich denn ein plausibler Grund in diesem Fall?


Und noch was: Dokumente/Bilder sind für Dich höher anzusehen als Klamotten und Gegenstände des täglichen Lebens in nem Koffer?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #43  

Member

Auch wenn hier Gutmenschen und (Pseudo??) Liberale anderer Meinung sind- das Eindringen in die Privatshpäre gehört zum Aufgabengebiet und zur Tätigkeit von Sicherheitsbehörden.

@ Rauhnacht

Bin weder Gutmensch oder (Pseudo) Liberaler...:mrgreen:

ABER heutzutage steht ja schon JEDER unter "Generalverdacht" !!! :aaul:

Mal sind es "nur" Urlaubfotos...dann Telefongespräche, Mails oder der Yahoo - Chat :fluch:

Irgendwann beschliesst die EU ein Gesetz das JEDEN Zimmer eine Web-Cam vorschreibt !!
Aus "Brandschutzgründen"...

EU Bürger werden gleich gechipt (auf "freiwilliger" Basis)...vielleicht aus "Gesundheitsgründen"...
Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird gleich mitüberwacht...wegen "Schwarzgeldgründen"
Und mittels GPS und NAVI können sie uns gleich jederzeit "orten" aus "Sicherheitsgründen" !! 8cool)

Irgendwelche "Gründe" finden sich IMMER um UNS zu überwachen !!

Ich für meinen Teil möchte (werde) dieses "System" NICHT freiwillig unterstützen !!

sawasdee frank69
 
        #44  

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Member hat gesagt:
Ich habe kurz im Zollgesetz nachgelesen. Der Zoll darf auch Pc und Kameras durchsuchen, auch Dokumente. Der Zoll hat unglaubliche Befugnisse, auch Leibeskontrollen und Festhalten der Person.

Darf er das auch willkürlich? Das wären dann allerdings unglaubliche Befugnisse.
 
        #45  

Member

Member hat gesagt:
Der Unterschied zwischen amtlichem Identitätsdokument und privaten Unterlagen ist dir nicht geläufig?
.

Darf der Zoll deiner Meinung nach keinen privaten Koffer öffnen lassen oder wie soll ich das verstehen?

Könntest du mir den Unterschied erklären?
 
Zuletzt bearbeitet:
        #46  

Member

Member hat gesagt:
Darf er das auch willkürlich?
Wer hat hier von willkürlich geschrieben?
Beschreib mal das Wort Willkür im hiesigen Zusammenhang...
 
        #47  

Member

was heisst den willkürlich? Kein Zöllner kann durch einen Koffer hindurchsehen. Er entscheidet aufgrund seiner Erfahrung, Intuition oder was auch immer..

Wie sonst sollen Stichproben zustande kommen?
 
        #48  

Member

Member hat gesagt:
Ist das Kofferdurchwühlen anl. einer Zollkontrolle für Dich persönlich nicht so schwerwiegend/nicht so ein großer Eingriff in Deine Privatsphäre wie das Angucken Deiner Bilder oder Dateien auf Deinem laptop/Cam?
Das ist es für mich tatsächlich nicht.
Andere mögen das anders sehen, aber für mich ist der Unterschied ganz einfach, dass ich den Koffer für die Reise packe, also damit "rechne", dass er evtl. von jemand anders geöffnet und durchsucht wird. Entsprechend weiß ich sehr genau, was dort drin ist.
Das sieht auf einem Lappy ganz anders aus. Da können 1000 Sachen drauf sein, die man tagtäglich benutzt, oder irgendwelche Peinlichkeiten, die sich über die Jahre angesammelt haben, an die man gar nicht mehr denkt, oder jemand anderes hat den Lappy vielleicht mal benutzt.
Letztlich alles etwas, was mit dem Auslandsaufenthalt nichts zu tun hat und somit auch den Zoll nichts angeht.

Aber darum geht es mir eigentlich gar nicht so sehr. Ich habe ja grundsätzlich nichts gegen Zollkontrollen. Ganz im Gegenteil, ich halte sie sogar für sinnvoll und notwendig.
Die Frage ist für mich nur, wo die Grenzen einer sinnvollen Kontrolle sind und da hört es bei mir auf, wenn eine Kontrolle über das normale, bzw. übliche Maß hinausgeht, ohne daß ein Grund dafür vorliegt.
Es mag ja einen guten Grund geben, dass ein Zöllner ausgerechnet meine Dateien durchsuchen will. Wenn er mir den nennt, habe ich ja kein Problem damit. Ein "Sie kommen aus Thailand und sind damit für mich ein potentieller Kinderf..." würde ich da aber nicht gelten lassen. Ganz im Gegenteil, mit so einem Text hätte der Zöllner erst richtig Spaß mit mir.
 
        #49  

Member

Member hat gesagt:
was heisst den willkürlich? Kein Zöllner kann durch einen Koffer hindurchsehen. Er entscheidet aufgrund seiner Erfahrung, Intuition oder was auch immer..

Wie sonst sollen Stichproben zustande kommen?

Von "Koffer durchsuchen" war nicht die Rede. Meine Frage bezog sich auf z.B. Festhalten der Person und Leibeskontrollen.

@xdrive
Mit "willkürlich" meine ich "ohne besonderen Grund/Verdacht".
 
        #50  

Member

Member hat gesagt:
Da Du ja Deine eigene Latte der eigenen Privatsphäre hier sehr hoch gelegt hast...
Was wäre für Dich denn ein plausibler Grund in diesem Fall?
Ein plausibler Grund wäre z.B. ein mehr oder weniger konkreter Hinweis.

Hätte z.B. ein Mitreisender erzählt, dass er in Thailand einen Kerl mit einem Kind gesehen hat und dieser glaubt mich auf dem Rückflug als diesen erkannt zu haben, wäre das für mich ein durchaus plausibler Grund für eine "verschärfte" Kontrolle. Da würde ich ihm den Lappy auch problemlos aufmachen. Dass der Mitreisende sich dabei geirrt hätte, täte dabei dann auch nichts zur Sache.
Der Zöllner hätte dann einen für mich plausiblen Grund und soll seinen Job machen.

Ebenso würde es mir reichen, wenn es z.B. einen allgemeinen Hinweis geben würde, dass sich auf dem Flug so einer befinden soll. Dann würde ich allerdings erwarten, dass alle Mitreisenden entsprechend gefilzt werden, ihm aber dann auch den Lappy aufmachen.

Aber ganz ohne Grund, nur anhand seines Bauchgefühls? No way.

Btw ... Ich finde gar nicht, dass ich die Latte da sehr hoch lege. Eher im Gegenteil: Ich denke, es ist das Mindeste was man erwarten sollte, dass der Staat die Privatsphäre seiner Bürger nicht ohne Grund verletzt. Wer sie ohne Grund aufgeben möchte, soll das tun, aber ich möchte zumindest in dem geringen Maße, in dem das überhaupt noch möglich ist, gerne selbst darüber entscheiden können.
 
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