Member
Member hat gesagt:Sollte das obige so zutreffen, also von wegen verdachtsunabhängige Kontrollen sind beim Zoll grundsätzlich möglich,
...
dann sollte die Personen in Deinen vorgenannten Beispiel ganz darauf verzichten, so was durch den Zoll "schleusen" zu wollen.
Hast ja dazu hier vorher schon mal Tips gegeben, wie man andere technische Tricks benutzen kann, um Bilder und Co. nicht durch den Zoll bringen zu müssen.
Das trifft zu. Klar kann der Zoll verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Dazu ist er, wie Rauhnacht ja richtig schrieb, auch da. Dagegen hab' ich auch grundsätzlich nichts.
Die Frage ist, wie weit er dabei, also ohne Grund, bzw. begründeten Verdacht gehen darf. Z.B. bei Dokumenten und Körperöffnungen wäre bei mir Schluß mit lustig. Der Inhalt meines Lappys ist für mich mit Dokumenten gleichzusetzen.
Aber wie ich weiter oben bereits geschrieben habe, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass der Zöllner das auch so sieht und im Nachhinein bringt mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch nicht wirklich was, zumal ich die Erfolgsaussichten auch eher als gering einstufen würde.
Von daher sorge ich lieber im Voraus dafür, dass er zumindest auf meine Zustimmung angewiesen ist. Wenn er einen plausiblen Grund nennt, mache ich den Lappy auf, wenn nicht, bleibt er zu.