Ich war Geschäftsführer (Nebenerwerb) eines Vereines mit einem Wirtschaftsbetrieb.......eines Tages kam ein Brief gleichen Inhaltes und zufällig des gleichen Betrages als Forderung wie bei Dir.Da in meinen Büro auch junge Leute eingesetzt waren,bin ich mir bis heute nicht sicher ob tatsächlich heruntergeladen wurde und glaube ich es wurde behauptet,dass der Film auf einer Börse wieder eingestellt wurde.
Der Vorstand des Vereines übergab alles einem Rechtsanwalt der Vereinsmitglied war und der wurde mehrere Jahre Tätig,ich musste lediglich ca.250 Euro jährlich für die von ihm verschickten Briefe aus der Vereinskasse bezahlen....denn,2 Wochen später erhielten wir wiederum Post,diesmal von einen anderen Rechtsanwalt,am Ende wurde von 4 verschiedenen Anwalts Kanzeleien Forderungen gestellt.Ich habe einen ganzen Leitz Ordner voll Schriftverkehr.Die Forderungen wurden wiederholt,dabei Kopien von Gerichtsurteilen ,mit Verfahren gedroht usw.
Die ersten Briefe kamen 2010....der letzte vorerst 2016 mit der Mitteilung das die Verjährungsfrist auf 10 Jahre verlängert wurde.Die Forderungen wurden geringer,zuletzt sollten wir noch 200 Euro zahlen.
Unser Rechtsanwalt hat immer alles auf eine elegante Art,so wie es nur ein Rechtsanwalt kann bestritten und die Gegenseite zu eine Klage ermutigt.Die Klage blieb bis heute aus,,,,,allerdings haben wir einen Trumpf in der Hinterhand.....es würde ab hier den Rahmen sprengen darüber zu schreiben und dies zu verstehen.
Wichtig von unseren Rechtsanwalt war.....keiner Forderung und wenn sie noch so gering erscheint,nach zu geben und auf keinen Fall die immer wieder mit geschickte Unterlassungserklärung zu unterschreiben,denn dann gibt man sein evtl.nicht rechtmäßiges Verhalten zu und die Forderungen werden höher und nehmen zu.
Unsere Schreiben kamen von Rechtsanwälten aus Hamburg,Berlin,München und Bielefeld.
Da der Verein Ende des Jahres 2013 aufgelöst wurde,erhielt ich aus dem "Nachlass" einen bestimmten Betrag um bis spätestens 2020 ,dann ist es verjährt,die Rechnung unseres Anwaltes zu begleichen.Eine vorhandene Rechtschutzversicherung hatte sich geweigert in diesem Fall zu bezahlen,bzw,die Kosten unseres Anwaltes zu übernehmen.