Thailändisch lernen

Thailand Arbeitsrecht frage??

        #1  

Member

Mal ne frage an die Anwälte hier:
In unserer Firma wird zur Zeit von der Chefin Informiert, wenn jemand zum Beispiel jetzt nach TH fliegt und wieder zurückkommt MUSS derjenige 2 Wochen Urlaub seines Jahresurlaubes nehmen bevor er wieder die Firma betritt!!!!
mMn. Ist das doch nicht rechtens, zumal es ja Menschen gibt die schon letztes jahr gebucht haben!?

Gibt es dafür einen verbindlichen Paragraphen??
 
        #2  

Member

Member hat gesagt:
Gibt es dafür einen verbindlichen Paragraphen??
Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass das Blödsinn ist. Ausserdem ist Deutschlang das grössere Risiko als Thailand..sag deiner Chefin sie solle anfangen zu denken. Sie kann dir die Arbeit nicht verweigern, wenn du nicht krank bist.
 
        #3  

Member

Das ist auch meine Meinung.....
Aber das muss doch irgendwo nachzulesen sein.!?
 
        #4  

Member

Ich kann dir zwar nicht weiter helfen, aber so eine Story habe ich auch schon gehört. Gibt es einen Betriebsrat?
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Aber das muss doch irgendwo nachzulesen sein.!?
Darf der Arbeitgeber mich nach Hause schicken?
Nicht nur Arbeitnehmer sind grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet, auch der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer grundsätzlich beschäftigen, solange sie arbeitsfähig sind. Auch einen Zwangsurlaub kann der Arbeitgeber nicht einfach verordnen, denn Urlaub oder Überstundenabbau sind nur dann möglich, wenn Beschäftigte das auch beantragen – aber nicht gegen deren Willen. Kaarina Hauer: „Wenn der Arbeitgeber den Betrieb wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr vorübergehend schließen will, kann er das natürlich tun. Er muss aber die Gehälter weiterzahlen und darf auch nicht auf die Überstundenkonten zugreifen.“
(aus dem BAM..Magazin der Arbeitnehmerkammer)
 
        #7  

Member

In Österreicht ist das folgend geregelt:
Ja, er kann auf die Arbeitsleistung verzichten, hat aber den Arbeitnehmern das Entgelt fortzuzahlen, solange er die Arbeitnehmer von der Arbeit freistellt. Der Arbeitnehmer muss sich anrechnen lassen, was er sich aufgrund der Freistellung erspart hat.

 
        #8  

Member

Die Frage ist ja auch, ob man dem Arbeitgeber überhaupt mitteilen muss, dass man in Thailand war...das muss man nicht.
Und das ist auch schon der Knackpunkt in meinen Augen. Thailand? Da war ich schon ewig nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #9  

Member

Was geht meinen Arbeitgeber an, wo ich Urlaub mache?
 
        #10  

Member

Hier ein kleines FAQ zu arbeitsrechtlichen Fragen:
 
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