Thailändisch lernen

TH --> DE Aufenthaltstitel Deutschland Mindestaufenthalts Dauer

        #1  

Member

Hallo zusammen,

Weiss von euch jemand, ob es eine Mindestaufenthalt Dauer in Deutschland gibt, z. B. 180 Tage im Jahr, damit der Aufenthaltstitel nicht erlischt. Dass sie nicht über ein halbes Jahr am Stück im Ausland sich aufhalten darf, habe ich herausgefunden.

Ich könnte natürlich die Ausländerbehörde fragen, aber möchte da nicht auch wegen steuerlichen Dingen, schlafende Hunde wecken.

Danke
 
        #2  

Member

Member hat gesagt:
Hallo zusammen,

Weiss von euch jemand, ob es eine Mindestaufenthalt Dauer in Deutschland gibt, z. B. 180 Tage im Jahr, damit der Aufenthaltstitel nicht erlischt. Dass sie nicht über ein halbes Jahr am Stück im Ausland sich aufhalten darf, habe ich herausgefunden.

Ich könnte natürlich die Ausländerbehörde fragen, aber möchte da nicht auch wegen steuerlichen Dingen, schlafende Hunde wecken.

Danke
Hallo,

das Maximum im Jahr beträgt 6 Monate ,wenn sie im Besitz einer AE ist.

Ihr gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland erlischt, wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG).

Und wenn man mit der ABH vor Ausreise spricht können die auch den Zeitraum verlängern.Können nicht müssen.

Gruß

Utm
 
Zuletzt bearbeitet:
        #3  

Member

Wenn ihr verheiratet seid, kann sie auch länger als 6 Monate pro Jahr abwesend sein ohne das der Aufenthalstitel erlöscht (Deutschland).
 
        #4  

Member

Aber dafür muß Sie eine Bestätigung von der Behörde holen. Damit kann sie dann wieder einreien.
 
        #5  

Member

Ich habe jetzt doch einmal bei der Ausländerbehörde nachgefragt.

Hier die Antwort:
wenn Ihre Frau sich nicht länger als 6 Monate im Ausland befindet, erlischt der Titel nach §51 AufenthG nicht.

Es gibt keinen Mindestaufenthalt in Deutschland. Es muss nur sicher sein, dass der Lebensmittelpunkt weiter in Deutschland ist.

Wenn Sie immer mal wieder für paar Monate zwecks einem Besuch ausreist und danach wieder nach Deutschland kommt, stellt dies keine Probleme dar.

Hier könnte man auch nach §51 AufenthG prüfen, ob man eine Bescheinigung ausstellen kann, welche Ihrer Frau erlaubt, sich auch länger als 6 Monate im Ausland aufzuhalten. Hierfür benötige ich aber die Personalien Ihrer Frau, damit ich prüfen kann, ob einer dieser Tatbestandsvoraussetzungen auf sie zutrifft.

Mit freundlichen Grüßen
 
        #6  

Member

Deutschland erfasst/dokumentiert doch gar keine Ein- und Ausreisedaten.
 
        #7  

Member

Nicht bei Deutschen. Aber bei Leuten mit Visum schon.
Auch mit deutschen Pass kannst Du einen Stempel bekommen, wenn Du ihn für Behördern oder Auflagen brauchst.
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Deutschland erfasst/dokumentiert doch gar keine Ein- und Ausreisedaten.

Wenn du dich da nicht Irrst. Die Pässe von Bürgern ausserhalb des Schengenraums werden eingelesen und die relevanten Daten gespeichert.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten