Thailändisch lernen

Thailand-Frage Besteuerung Betriebsrente, Rente abgemeldet aus Deutschland oder nicht?

        #1  

Member

Hätte mal ein paar Fragen zur Rentenbesteuerung:

Wenn man in Thailand lebt und in D abgemeldet ist, ist die gesetzliche Rente in D steuerfrei und wäre in Thailand zu versteuern (wenn TH sie besteuern würde). Eine Betriebsrente wäre, soviel ich weiß, auf jeden Fall in D zu versteuern, auch wenn man in TH lebt.

Nehmen wir mal an, der zu versteuernde Betrag der Betriebsrente wäre 6.000 Euro pro Jahr. Frage ist jetzt, mit welchem Steuersatz wird das versteuert? Die Steuertabelle für Einkommenssteuer geht erst bei über 10.000 Euro los. Wie würde in diesem Fall der persönliche Steuersatz, der auf die Betriebsrente angewandt wird, ermittelt werden? Steuerfrei wird diese Rente wohl nicht sein, da sie in der Einzahlungsphase bereits steuerfrei gestellt war.

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Wenn du dich in DE abmeldest und in TH lebst, bist du "beschränkt steuerpflichtig", was dazu führt, dass der Steuergrundfreibetrag (2022 = 10.347) weg fällt. Dein zu versteuerndes Einkommen wäre dann 6.000 EUR ohne GFB. Gib in die Tabelle 10.347+6.000=16.347 ein, dann siehst du die fällige Steuer.
        #2  

Member

Wenn du dich in DE abmeldest und in TH lebst, bist du "beschränkt steuerpflichtig", was dazu führt, dass der Steuergrundfreibetrag (2022 = 10.347) weg fällt. Dein zu versteuerndes Einkommen wäre dann 6.000 EUR ohne GFB. Gib in die Tabelle 10.347+6.000=16.347 ein, dann siehst du die fällige Steuer.
 
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        #3  

Member

Danke für die Info.

Wie würde es aussehen, wenn ich in D die Voraussetzungen für "unbeschränkt steuerpflichtig" erfüllen würden (mehr als 90 % des Welteinkommens werden aus D bezogen). Ändert sich dann etwas an der Besteuerung der gesetzlichen und/oder betrieblichen Rente?
 
        #4  

Member

Na, wenn du in DE "unbeschränkt steuerpflichtig" bist, versteuerst du alle Einkünfte, also auch die gesetzliche Rente, ganz normal, und der Grundfreibetrag findet dann Anwendung.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Na, wenn du in DE "unbeschränkt steuerpflichtig" bist, versteuerst du alle Einkünfte, also auch die gesetzliche Rente, ganz normal, und der Grundfreibetrag findet dann Anwendung.
Was vielleicht beim versteuern in D. oder auch nicht ... eine Rolle spielen könnte, bei verheirateten Rentnern, einige sind das ja, auch hier :)) erhöht sich der Grundfreibetrag auf 19968 Euro (2022). Wären dann nicht mehr ganz soviel Steuern die abgezogen würden.
 
        #6  

Member

20.694 EUR sogar (2022). Immer das Doppelte. 2023 Singles 10.908 und Verheiratete 21.816 und für 2024 sind 11.604 bzw. 23.208 vorgesehen.
 
        #7  

Member

Interessant!
Wie ist das wenn man sich die Betriebsrente (i.d.F. Pensionskasse) via Einmalzahlung auszahlen lässt? (Sagen wir ca. 140.000 Euro)
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
20.694 EUR sogar (2022). Immer das Doppelte. 2023 Singles 10.908 und Verheiratete 21.816 und für 2024 sind 11.604 bzw. 23.208 vorgesehen.
Sorry, hatte die Zahlen von Google übernommen.
 
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