Thailändisch lernen

Frage Deutscher Aufenthaltstitel, erste Aus- und Wiedereinreise

        #1  

Member

Hallo Leute,

ich plane gerade unseren Urlaub, für uns ist es die erste Reise nachdem Sie Ihren Aufenthaltstitel aufgrund von Heirat bekommen hat und da stellt sich mir die folgende Frage.
Sie (Thai) hat jetzt kein Visum mehr für Deutschland, aber dafür den Aufenthaltstitel, wir reisen später erst von Thailand nach Vietnam und von Vietnam nach Deutschland, reicht den Vietnamesen die deutsche Aufenthaltskarte in Verbindung mit dem Reisepass?
Auf der Karte steht zwar unten Residence Permit, aber nirgendwo was von Deutschland, wie weiß der Vietnamese am Check-in das dass eine echte Aufenthaltserlaubnis für Deutschland ist?
Schönen Sonntag euch.
 
        #2  

Member

Sie zeigt ihren Thaipass vor und fertig und zusätzlich bei der Ausreise aus Vietnam den Aufenthaltstitel. Die sind für sowas geschult bei den Airlines.
 
        #3  

Member

Aufenthaltstitel und Reisepass
 
        #4  

Member

Member hat gesagt:
Sie zeigt ihren Thaipass vor und fertig.
Mit Thaipass alleine wird dich wohl keine einzige Fluggesellschaft ins Flugzeug nach Deutschland lassen, behaupte ich einfach mal.
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Mit Thaipass alleine wird dich wohl keine einzige Fluggesellschaft ins Flugzeug nach Deutschland lassen, behaupte ich einfach mal.
OK war ein Missverständnis, verstehe aber das Problem nicht.
Es steht auf der Karte ein großes D und Aufenthaltstitel. Das ist doch eindeutig.
Nach deiner Logik besteht das gleiche Problem auch bei der Ausreise aus Th nach D, bzw allen Ländern, wenn die am Check in nicht lesen können.
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
wie weiß der Vietnamese am Check-in das dass eine echte Aufenthaltserlaubnis für Deutschland ist?
Keine Sorge, das weiß der. Und wenn nicht, fragt der seinen Supervisor.

Ich hatte bei der ersten Reise mit meiner Lütten nach der Hochzeit auch 1.000 Bedenken (sie hatte nur Fiktionsbescheinigung ohne Foto etc., weil die Karte noch nicht fertig war). Sie nur: "Easy, ich kenne viele Thais, die das so machen". Und sie hatte Recht, alles kein Problem und ich war der Bedenkenonkel.
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
OK war ein Missverständnis, verstehe aber das Problem nicht.
Es steht auf der Karte ein großes D und Aufenthaltstitel. Das ist doch eindeutig.
Nach deiner Logik besteht das gleiche Problem auch bei der Ausreise aus Th nach D, bzw allen Ländern, wenn die am Check in nicht lesen können.
Alles richtig, mir geht halt nicht in den Kopf wie ein ausländischer Mitarbeiter das D auf der Karte Germany zuordnen soll, auf der Karte selbst ist kein einziger Hinweis zu Deutschland sonst in englischer Sprache, oder ich bin blind. Aber dann bin ich ja beruhigt, wenn es so passt.
Danke für die Hilfe euch.
 
        #8  

Member

Also du kannst schon davon ausgehen, das Mitarbeiter - um die geht es ja hier - einer Airline die Flüge nach Deutschland anbieten (z.B. Lufthansa) mit den Einreisebedingungen für das Zielland geschult sind, alleine schon um Regressforderungen zu vermeiden, das könnte sonst teuer werden.
 
        #9  

Member

Hätte da mal eine Frage für eine Thailändische Bekannte .Sie war jetzt wegen Corona über 2 Jahre in Thailand. Wollte jetzt zurück nach Deutschland und hat einen Unbegrenzten Aufenthaltstitel.Wird das bei der Einreise überprüft wie lang sie ausgereist war.Hab da mal was gelesen von länger als 6 Monate ausgereist das dann der Aufenthaltsstatus erlischt .Weiss da jemand mehr.Wird die Ausreise von nicht EU Bürgern gespeichert?
 
        #10  

Member

Member hat gesagt:
Hätte da mal eine Frage für eine Thailändische Bekannte .Sie war jetzt wegen Corona über 2 Jahre in Thailand. Wollte jetzt zurück nach Deutschland und hat einen Unbegrenzten Aufenthaltstitel.Wird das bei der Einreise überprüft wie lang sie ausgereist war.Hab da mal was gelesen von länger als 6 Monate ausgereist das dann der Aufenthaltsstatus erlischt .Weiss da jemand mehr.Wird die Ausreise von nicht EU Bürgern gespeichert?
Na ja wenn Sie einen Unbefristeten Aufenthalts Titel hat und dies in der Niederlassungserlaubnis auch vermerkt ist und Sie in Deutschland noch gemeldet ist und auch Ihre Niederlassungskarte noch nicht abgelaufen ist wäre es eigentlich unmöglich das die AB etwas von der langen Abwesenheit mitbekommen hat .
 
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