Thailändisch lernen

Doppelnamen ? --- ... geht das nach thailändischem Recht ?

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Habe meine Frau, eine Thai, vor einigen Jahren in Dänemark geheiratet und dort haben wir bewußt beschlossen, dass (so wurde es auch auf der dänischen Urkunde schriftlich festgelegt) meine Ehefrau den eigenen Nachnamen als Zwischennamen vor dem Ehenamen führt.
Überall wurden die Papiere diesbezgl. geändert, sogar im Visum stand ..... nach deutschem Recht hieße sie ...... - ....... !
Als wir nun aber eine Urkunde bei unserem Standesamt benötigten, teilte man uns dort mit, dass dieses nicht zulässig ist. Es würde hier nur der Ehename gültig sein.
Muß Deutschland nicht das EU Recht und somit die dänischen Urkunden anerkennen und einhalten (die Hochzeit wurde ja anerkannt) ?
Was für Möglichkeiten gibt es, dass meine Frau den Doppelnamen tragen bzw. behalten kann ?
Vielleicht kennt sich ja hier jemand rechtlich aus und kann uns weiterhelfen .

Im voraus schon mal vielen Dank
 
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