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Thailand Einreise mit dem Kinderausweis nach Thailand

       
Einreise mit dem Kinderausweis nach Thailand ist nicht möglich

Kinderausweis
Deutsche Staatsangehörige, die mit Kindern nach Thailand reisen wollen, müssen beachten, dass eine Einreise mit einem Kinderausweis nach Thailand nicht möglich ist.

Entsprechend den Einreisebestimmungen nach dem thailändischen Immigrationsrecht vom Jahr 1979 Art. 12 benötigen Reisende einen Reisepass oder ein Reisedokument, das nach diesem Recht als vollwertiger Reisepassersatz anerkannt ist.
Da ein deutscher Kinderausweis nach dem thailändischen Immigrationsrecht nicht als ein Reisepass oder ein vollwertiger Reisepassersatz anerkannt werden kann, ist die Einreise von Kindern nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass möglich. Im Fall der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen wird die Einreise verweigert und die Betroffenen müssen die sofortige Rück- oder Weiterreise antreten.

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, dürfen Kinder deshalb nur mit einem eigenen EU-Reisepass oder einem eigenen vorläufigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, nach Thailand einreisen.

Ferner benöigen Reisende für die Einreise nach Thailand neben einem gültigen Reisepass ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket.

Neben dem Antrag bietet die thailändische Botschaft weitere Formulare zum Download an.
 
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