Member
Hallo liebe Forumsgemeinde!
Ich möchte hier in einem neuen Thread eure Erfahrungen und Tipps bzgl. der Ausnahmeregelungen zur Erfordernis eines A1 Sprachkurses für ein Heiratsvisum in DE sammeln.
Ich habe hier bereits etliche Seiten durchgearbeitet, aber leider wurde viele Beiträge sehr schnell OT, persönlich angreifend oder sind z.T. schon sehr alt.
Daher meine Fragen an euch: Wer hat gute oder auch schlechte Erfahrungen in letzter Zeit mit Verweis auf die Ausnahmeregelung bei Beantragung eines Heiratsvisums gemacht?
Wie wurde bei euch die Regelung eines "erkennbar geringen Integrationsbedarfs" ausgelegt?
Meine Angebetete lebt noch auf den Philippinen. Sie hat dort Ihren Abschluss am College gemacht und zählt somit zu den "Absolventen mit Hoch- oder Fachhochschulabschluss".
An Online-Sprachkursen kann sie aufgrund fehlender technischer Ausstattung (Internetzugang, Laptop) nicht teilnehmen. Präsenzunterricht in Schulen wird wegen Corona (fast) nicht angeboten
und die Kurse sind zu weit von ihrem Wohnort (Provinz Samar) entfernt.
Daher ist nun meine Hoffung, dass die "Akademiker-Regelung" von der Ausländerbehörde beim Visumsantrag wohlwollend interpretiert wird.
Wer von euch hat einen ähnlichen Fall durchlebt und kann hiervon berichten?
Ich möchte hier in einem neuen Thread eure Erfahrungen und Tipps bzgl. der Ausnahmeregelungen zur Erfordernis eines A1 Sprachkurses für ein Heiratsvisum in DE sammeln.
Ich habe hier bereits etliche Seiten durchgearbeitet, aber leider wurde viele Beiträge sehr schnell OT, persönlich angreifend oder sind z.T. schon sehr alt.
Daher meine Fragen an euch: Wer hat gute oder auch schlechte Erfahrungen in letzter Zeit mit Verweis auf die Ausnahmeregelung bei Beantragung eines Heiratsvisums gemacht?
Wie wurde bei euch die Regelung eines "erkennbar geringen Integrationsbedarfs" ausgelegt?
Meine Angebetete lebt noch auf den Philippinen. Sie hat dort Ihren Abschluss am College gemacht und zählt somit zu den "Absolventen mit Hoch- oder Fachhochschulabschluss".
An Online-Sprachkursen kann sie aufgrund fehlender technischer Ausstattung (Internetzugang, Laptop) nicht teilnehmen. Präsenzunterricht in Schulen wird wegen Corona (fast) nicht angeboten
und die Kurse sind zu weit von ihrem Wohnort (Provinz Samar) entfernt.
Daher ist nun meine Hoffung, dass die "Akademiker-Regelung" von der Ausländerbehörde beim Visumsantrag wohlwollend interpretiert wird.
Wer von euch hat einen ähnlichen Fall durchlebt und kann hiervon berichten?