Thailändisch lernen

Thailand Gerichtsurteil /Dokument aus Thailand für Kindesunterhalt 2 Thai Kinder - Gibt es so etwas

        #1  

Member

Brauche eure Hilfe

Wir wohnen nicht in Deutschland, nutzen die EU Freizügigkeit

Wir gaben ein deutsches Kind, meine Thaifrau hat 2 Thai Kinder 7 und 16 Jahre von 2 verschiedenen Männern in die EU mitgenommen

Meine Thailändische Frau hat keinen Kindesunterhalt für ihre 2 mitgebrachten Thai Kinder und sich auch nie darum gekümmert.

Meine Frau ist von den lokalen Behörden,(Nachbarland von Deutschland) aufgefordert worden,

1. Klage auf Kindesunterhalt in Thailand einzureichen,
ein Schriftstück innerhalb von 6 Monaten vorzulegen wieviel Kindesunterhalt für 2 Thaikinder 7 und 16 Jahre zu zahlen ist.

-Eine Bescheinigung, das Sie keinen Kindesunterhalt in Thailand bekommt

1. Kindesvater Kind 16 ist Thailänder

2. Kindesvater Kind 7 ist Ausländer, Nationalität Israel, der sich aus dem Staub gemacht hat


Thai Botschaft und Heimat Ampoe meiner Frau kann nicht helfen, angeblich kennt man in Thailand
kein Dokument oder Gesetz für Kindesunterhalt.

Habt jemand eine Ahnung was man da machen kann ?



Meine Frau ist von den lokalen Behörden,(Nachbarland von Deutschland) aufgefordert worden, Klage auf Kindesunterhalt in Thailand einzureichen,
ein Schriftstück innerhalb von 6 Monaten vorzulegen wieviel Kindesunterhalt für 2 Thaikinder 7 und 16 Jahre zu zahlen ist.
 
        #3  

Member

In deinem Fall würde ich einen Deutsch sprechenden Anwalt suchen der sich im Thailändischen Recht etwas auskennt und dem die ganze Angelegenheit schildern.
In Pattaya gibt es, oder gab es zumindest einen Schweizer Anwalt, der könnte euch sicher weiterhelfen und bei einer möglichen Klage auf Unterhalt kann er auch gleich auf einen Thai Anwalt verweisen der euch vertreten könnte.

Such bei Google mal nach Schweizer Anwalt Pattaya dann findest du den schon, schreib dem eine Nachricht und lass dich überraschen was er antwortet.
 
        #4  

Member

Ob man es glaubt oder nicht, aber das gibt es.

Ich kann dazu nur folgendes berichten, wie es meine Ex durchgezogen hat.

Es war 2008 und meine Ex kam auf die Idee, dass Ihr Sohn (von ihrem Ex Thaimann) und Ihre Schwester einmal nach Deutschland (nur) zu Besuch kamen, für 3 Wochen, um zu sehen wie Wir hier lebten.
Okay, kein Problem und Wir machten uns dann schlau, was Wir dazu alles brauchten.

Im großen und ganzen kein Problem, da beide auch noch zur Schule, bzw. die Schwester auf die "Uni" gingen.
Allerdings bräuchte Sie von Ihrem Ex Thaimann, also der Erzeuger vom Sohn eine Bescheinigung, obwohl er 3 Monate nach der Geburt verschwunden ist und mit seinem Sohn keinen Kontakt für die nächste 12 Jahre, hatte.
Außer 2003 zur Scheidung hatte auch meine Ex keinen Kontakt mehr zu Ihm, allerdings hin und wieder mal zu seinen Eltern und seiner Schwester. Die Scheidung wollte er 2003, da er wieder heiraten wollte.
Seine neue Frau kam aus Bangkok und hatte auch ein Haus.

Also hat Sie mal über die Schwester Kontakt zu Ihm aufgenommen, dass es doch bitte auf das Ampoe, vom Wohnsitz Ihres Sohn in Nong Bua Lamphu kommen solle, um die Papiere zu unterschreiben. Für Reisekosten und Unterkunft bot Sie Ihm 5000 Baht an.

Nach 1 Woche kam die Antwort von Ihm, für die Unterschrift will er :eek: 1 Million Baht :lach:
Ich habe meine Ex, auch bis zu unserer Scheidung, nur einmal total ausrasten gesehen :rolleyes: und das war zu diesem Zeitpunkt

Nie hat er sich um Ihn gekümmert, kein Anruf oder Geschenk jemals und Ihr nie geholfen, als das da mal etwas Geld gekommen wäre.
So wurde mir das jedenfalls alles erzählt

Nie und nimmer bekommt er jetzt irgendwas und das wird er noch bereuen, dass er das Papier nicht unterschrieb.

Sie machte sich tagelang im Internet auf die Suche, was Sie tun kann.

Sie nahm mit einem Anwalt in Nong Bua Lamphu (kürze das künftig mit NBLP ab) Kontakt auf was er alles benötige und machte mit Ihm einen Termin in unserem nächsten Urlaub aus, welcher in ungefähr 10 Wochen war.

Nachdem Wir dann in Thailand waren, Pattaya hatten Wir unsere Unterkunft
Anhang anzeigen cimg26034ekqm.jpg
fuhren Wir 2 Tage später zur Familie nach NBLP und dort ins Dorf Na Wang :coool:
Dann ging Sie mit Sohn, Vater und Tante 3 Tage später mit vielen Unterlagen zum Anwalt um sich beraten zu lassen.

Alles was nun folgte dauerte etwas mehr als 1 Jahr.
Es kamen von irgendeinem Amt dann Leute nach Hause, um zu sehen in was für einer Umgebung ihr Sohn lebt :jil:
Wobei, es kann schlechter sein
Anhang anzeigen cimg1781nbkko.jpg
Ätsch, das war die alte Unterkunft, bevor der Farang einheiratete

das neue sieht so aus wo die Familie jetzt lebt
Anhang anzeigen thailand_2010_04_04147non0.jpg
Die Leute vom Amt waren von der Unterkunft natürlich, begeistert :bravo:,
Auch wurden alle Nachbarn befragt, wie der Junge lebt und auch in der Schule wurden Erkundigungen eingeholt
Jetzt muss man dazu sagen, dass der Jung wohl schon ein kleiner Streber ist und er dafür schon 2x unter den besten Schülern der Region war, und aus irgendeinem Fond vom "König" einen jährliche Bonuszahlung bekommt.
Dies alles zeigte natürlich, dass es trotz dem nicht kümmernden Kindsvater, eine gute Erziehung für den Junge gibt.
Den Kindsvater hat niemand jemals gesehen.

Der Anwalt und irgendein Amt suchten natürlich auch nach dem Kindsvater und fanden Ihn.

Wie schon geschrieben lebt er mit der neuen Frau in Bangkok und arbeitet in irgendeiner Fabrik schon seit Jahren.
Mit Ihr hat er auch 2 weitere Kinder und das Haus, welches der Frau gehörte, lief nun auf seinen Namen.

Dann ging das ganze vor Gericht und dort wurde dann folgendes entschieden:
Er muss die Unterschrift auf jeden Fall abgeben, damit der Sohn einen 3-wöchigen Urlaub bei seiner Mutter in Deutschland machen kann.

Und nun der Knaller, womit ich niemals gerechnet habe, obwohl der Anwalt da meiner Ex erzählte, dass es da auch noch was gibt.

Der Kindvater muss bis zur Volljährigkeit seines Sohnes 1/4 seines Lohnes zahlen, das waren damals dann etwas um die 4000 Baht im Monat und das Haus, welches ja nun auf ihn läuft, wurde von dem Gericht "beschlagnahmt". Zum einen als Garantie das er nun den Job nicht aufhört und monatlich zahlt und er wurde auch noch dazu verdonnert, für die letzte, mittlerweile war der Junge über 13 Jahre, auch noch zahlt. Da wurde dann eine Art Pauschale festgelegt.
13 Jahre x 12 Monate x 2500 Baht + noch ein paar Monate bis zu dem Gerichtsurteil
war knapp über 400.000 Baht.
Diese 400.000 Baht mussten aber nicht sofort bezahlt werden, sondern in Raten bis zur Volljährigkeit des Sohnes, zuzüglich zum monatlichen Unterhalt

Also wenn der Idiot einfach die Ursprünglich gebotene 5.000 Baht genommen hätte, und die Unterschrift geleistet hätte, wäre es für Ihn ziemlich easy gewesen und wahrscheinlich wüsste ich auch bis heute nicht, dass es Unterhalt auch in Thailand gibt.
Ich weiß, dass der Ex bis 2014, wo dann unsere Scheidung war, die Unterhaltszahlungen leistete und auch 7x 25.000 Baht bezahlt wurden, wobei das dann auch bei Gericht liegen bleibt, bis der Junge volljährig ist. Dann bekommt er das vom Gericht ausgezahlt.
Die monatliche Zahlung bekommt er immer zum 15-ten eines Monats auf sein Konto, auch vom Gericht, da sein Vater die Zahlung immer an das Gericht machen muss, bzw. sein Arbeitgeber.

2010 im April war dann der Junge zum ersten Mal in Deutschland mit seiner Tante oder der Schwester meiner Ex
Zu dem Zeitpunkt war der Junge 14 Jahre und die Tante (oder Schwester meiner Ex) 17 Jahre
Anhang anzeigen cimg2790qqjfu.jpg

Zwischen meiner Ex und ihrer Schwester ist ein Altersunterschied von 15 Jahren :mrgreen: könnte also auch Ihre Tochter sein :p und sieht heute sehr schnuckelig aus.
Steht aber nicht auf Farangs und hat ein paar Sugardaddys in Japan und Südkorea
Ist öfters mal in Tokio, Osaka, Busan, Incheon und weiteren Orten in Asien, wie ich in Facebook bei Ihr immer sehe.
Auch eine schöne große 3 Zimmer Wohnung in Bangkok sowie ein Auto ist Ihr eigen, finanziert mit Won und Yen

Meine ex hatte damals irgendwas zwischen 7 und 8.000 Baht an den Anwalt bezahlt
Ist allerdings schon ein paar Jahre her, heute dürfte das auch mehr kosten.

Fazit, Unterhalt gibt es
Also müsst Ihr euch nur mal richtig schlau machen, dann dürftet Ihr das schon finden, in Thailand.

Ob es weiter hilft, keine Ahnung
Unterlagen hat meine Ex alle mitgenommen, kann ich also nicht dienen

Sollte es jemand anzweifeln, dann ist es halt so
 
        #5  

Member

Danke für die Informationem
 
        #6  

Member

In den Fall beim

1 Kind - Sohn 16 Jahre wo der Kindesvater Thailänder,Alkoholiker, Säufer, Schäger und Habenichts ist, wäre finanziell nichts zu holen

2 Kind - Tockter 7 Jahre wo der Kindesvater Ausländer ist und Israelische Staatsangehörigkeit hat, wäre es auch sehr fraglich ob da finanziell was zu machen ist

Ob, finanziell was zu holen ist, wäre egal, meine Frau braucht Thailändische Dokumente wieviel Unterhalt ihr zusteht und das Sie kein Geld bekommt

andernfalls geht man auf der Behörde davon aus, das Sie Geld aus Thailand bekommt und ein fiktiver Betrag von z.B. 800 EUR

als Zuschuss zum garantierten Mindesteinkommen abgezogen wird.
 
        #7  

Member

Mein Problem ist,

Die Behörde sagte mir dass in Thailand Unterhaltspflicht besteht

Meine Frau muss ein Urteil oder Beschluss in Thailand erwirkt haben, wieviel Unterhalt ihr zusteht und / oder einen Nachweiss

das Sie keinen Unterhalt in Thailand bekommt andernfalls wird ein fiktiver hoher Betrag abgezogen.
 
        #8  

Member

Von welchem Nachbarland von Deutschland sprichst Du denn und nennst es nicht beim Namen? Welche Behörde meinst Du denn?

In Deutschland hat es uns immer ausgereicht zu erklären, dass meine Frau keinen Unterhalt bekommt. Hatten wir nie Probleme damit.

Wie habt ihr denn die Kinder überhaupt in die EU bekommen. Für Deutschland muss die Mutter hierzu z. B. das alleinige Sorgerecht nachweisen. Das gab es bei uns damals durch Vorsprache meiner damaligen Freundin bei der Amphoe für ein Ei ohne Apfel (50 Baht).

Die Ausführungen von @Hammer wegen Unterhalt sind interessant und mögen so in seinem Falle auch zutreffen.

Soweit in @I-Bar s Fall von den Erzeugern überhaupt etwas zu holen ist, bedeutet dies doch eine jahrelange Zeremonie und selbst dann ist noch fraglich, ob der Anspruch wirklich vollstreckt werden kann. Das gesetzte Zeitfenster ist ein absoluter Witz!

Mit so einem Pamphlet von der Amphoe ist wohl am ehesten was auszurichten. Aber was will man von eurer Behörde schon verlangen. Die sind ja nicht in der Lage, über den Tellerrand zu blicken. Zumindest deutet deine Schilderung darauf hin.

Vieleicht lebst Du ja in einem Land, in dem man einen Unterhaltsvorschuss für Kinder kennt und auch beantragen kann... Dann dürfen die Behörden suchen und fordern...

Ggf. PM. Ansonsten bin ich hier raus.

Zu wenige Fakten, zu wirr, sorry!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #9  

Member

Land = Luxemburg

> Wie habt ihr denn die Kinder überhaupt in die EU bekommen.

EU Freizügigkeit unterscheidet sich erheblich vom nationalen Recht, wenn man nicht im Heimatland ist.
nur Nachweis der familiären Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, alleiniges Sorgerecht) Rechtsanspruch auf Visum Ausstellung
innerhalb 14 Tage, weder Krankenversicherung noch sonst etwas ist erforderlich.

Luxemburg hat genauso wie Österreich und Deutschland ein Mindesteinkommen für eine Familie mit 5 Personen.

Wenn das nicht erreicht wird, gibt es nach EU Recht einen Zuschuss für EU Arbeitnehmer und deren Familienangehörige,
das kann zum Beispiel fehlender Unterhalt sein um auf das Mindesteinkommen zu kommen.

Ohne Nachweis das kein Unterhalt gezahlt wird, ohne Nachweis das Unterhalt in Thailand gefordert wird

muss über ein Luxemburgisches Gericht Klage eingereicht werden, das Unterhalt in Thailand gefordert wird, der Anwalt wird kostenlos gestellt,

werden die Zuschuss Leistungen nach 6 Monaten eingestellt, wenn die Ehefrau die Mitwirkung verweigert.
 
        #10  

Member

Member hat gesagt:
Zu wenige Fakten, zu wirr, sorry!

Man wird wie so oft aus dem geschriebenen von ihm nicht schlau.

@I-Bar
du hattest uns ja noch vor ein paar Monaten erklärt wie einfach das alles mit der Freizügigkeit wäre.
Hättet ihr mal doch besser den richtigen Weg genommen. Dann hättet ihr jetzt nicht das Problem.
 
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