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Das ist in diesem Fall wohl hinfällig, da eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Damit kann dann auch der Name des Vaters eingetragen werden.Member hat gesagt:Ein unehelich geborenes Kind muss den Nachnamen der Mutter haben
Das ist in diesem Fall wohl hinfällig, da eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Damit kann dann auch der Name des Vaters eingetragen werden.Member hat gesagt:Ein unehelich geborenes Kind muss den Nachnamen der Mutter haben
Member hat gesagt:Dann könnte sie ja zu einem Anwalt. Also ich finde die Frage schon komisch, ausserdem will sie es ja offenbar nicht.
Ja eben. Dann ist das Thema doch erledigt.Member hat gesagt:Eine Thai denkt aber nicht wie wir, sucht sich einen neuen Mann take care each other statt mit Papier und Anwälten zu beschäftigen. wo am Ende eh nichts rauskommt.
So siehts wohl aus .Darum ja meine Nachfrage hier.Ich kene mich damit auch nicht aus.Werde das mal versuchen zu klären ob die wirklich kein Interesse hat oder mit dem ganzen Kram dann überfordert ist.Member hat gesagt:Eine Thai denkt aber nicht wie wir, sucht sich einen neuen Mann take care each other statt mit Papier und Anwälten zu beschäftigen. wo am Ende eh nichts rauskommt.
Ich gehe aber mal davon aus das sie jemanden benötigt der sie an die Hand nimmt und durch den Prozess begleitet.Member hat gesagt:So siehts wohl aus .Darum ja meine Nachfrage hier.Ich kene mich damit auch nicht aus.Werde das mal versuchen zu klären ob die wirklich kein Interesse hat oder mit dem ganzen Kram dann überfordert ist.
Ist zwar eigentlich schon OT, aber die Frage an sich ist wohl erstmal geklärt.Member hat gesagt:Das ist in diesem Fall wohl hinfällig, da eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Damit kann dann auch der Name des Vaters eingetragen werden.
Ich spreche aus Erfahrung, habe das ganze Prozedere mitgemacht.Member hat gesagt:Sprichst du von der generellen Rechtslage oder von der Möglichkeit es anders zu regeln?