TH --> CH Heirat legalisieren, Schengen Visa für die Schweiz

        #31  

Member

Ich lebe in Thailand und bin Eidgenosse. Für das Schengen Visum in die Schweiz (für Drittstaatler) ist VS Global zuständig. Der TO muss nicht mal erwähnen, dass er verheiratteret ist.

Um die Ehefrau zu importieren braucht es jedoch ein Visum das das kantonale Migrationsamt ausstellt. Das kann je nach Kanton schwierig werden.
 
        #32  

Member

Member hat gesagt:
Ich lebe in Thailand und bin Eidgenosse. Für das Schengen Visum in die Schweiz (für Drittstaatler) ist VS Global zuständig. Der TO muss nicht mal erwähnen, dass er verheiratteret ist.

Um die Ehefrau zu importieren braucht es jedoch ein Visum das das kantonale Migrationsamt ausstellt. Das kann je nach Kanton schwierig werden.
Nicht zwingend, geht genauso bei der Botschaft. Über den Ablauf wie bzw in welchen Schritten ihr die Legalisation der Hochzeitsurkunde erledigt habt wäre ich euch immernoch dankbar.
 
        #34  

Member

Member hat gesagt:
Um die Ehefrau zu importieren braucht es jedoch ein Visum das das kantonale Migrationsamt ausstellt. Das kann je nach Kanton schwierig werden.
Eben nicht. Der Fragesteller ist deutscher Staatsbürger und damit zieht die Personenfreizügigkeit in der Schweiz. Die Personenfreizügigkeit ist zwischen der Schweiz und der EU per Einzelvertrag vereinbart worden.
Die Ehefrau beantragt demzufolge ein Visa für einen Familienangehörigen eines Unionsbürgers und kein normales Schengenvisa. Für einen etwaigen längerfristigen Aufenthalt (Import) ist dann eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu beantragen. Der Fragesteller besitzt bereits eine Aufenthaltsbewilligung als Unionsbürger in der Schweiz. Eine Aufenthaltsbewilligung für die Ehefrau wäre dann nur noch ein klacks.
Die Frage ob eine legalisierte Eheurkunde für die Ehefrau eines Unionsbürgers benötigt wird kann am einfachsten die schweizer Botschaft in Bangkok beantworten.
 
        #35  

Member

Member hat gesagt:
Eine Aufenthaltsbewilligung für die Ehefrau wäre dann nur noch ein klacks.

Ja, es ist ein klacks. Jedoch wird diese nicht von der Botschaft ausgestellt. Hier weiterhelfen kann das jeweilige kantonale Migrationsamt. Vorteil der Schweiz, sie braucht keine Sprachkenntnisse.
 
        #36  

Member

Die Botschaft stellt ein Visa für den Familienangehörigen eines Unionsbürgers aus. Das ist ein Schengenvisa mit dem Zusatz Familienangehöriger Unionsbürger im Kommentarfeld. Erst für einen Aufenthalt länger 90 Tage wird eine Aufenthaltsbewilligung benötigt. Die Ehefrau hat dann nach der Einreise 90 Tage Zeit eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu beantragen, wenn ein längerfristiger Aufenthalt geplant ist.
Sprachkenntnisse können bei der Personenfreizügigkeit sowieso nicht abgefordert werden.
 
        #37  

Member

Sorry wenn ich Nachfrage aber das Thema Interessiert mich

Member hat gesagt:
Die Ehefrau beantragt demzufolge ein Visa für einen Familienangehörigen eines Unionsbürgers und kein normales Schengenvisa.

Ist das dann ein eigenes Visum?
Ich kenne nur:
-Schengenvisa C für Touristenvisum
-Schengenvisa D für Familien zusammenführen


Member hat gesagt:
Die Frage ob eine legalisierte Eheurkunde für die Ehefrau eines Unionsbürgers benötigt wird kann am einfachsten die schweizer Botschaft in Bangkok beantworten.

Die Frage ob er es benötigt hat der Member geklärt. Seine Frage ist die Reihenfolge. Das konnte ich eben auch nicht beantworten weil bei mir der Ablauf so rein zufällig war


Member hat gesagt:
Sprachkenntnisse können bei der Personenfreizügigkeit sowieso nicht abgefordert werden.

Das ist richtig, trifft bei allen EU Staaten zu 👍
 
        #38  

Member

Member hat gesagt:
st das dann ein eigenes Visum?
Ich kenne nur:
-Schengenvisa C für Touristenvisum
-Schengenvisa D für Familien zusammenführen
Das ist ein Schengenvisa Typ C mit dem Zusatz Familienangehöriger Unionsbürger im Kommentarfeld.
Im Antrag zum Schengenvisa kreuzt man unter Punkt 13 Zweck der Reise Sonstige an und schreibt darunter Familienangehöriger Unionsbürger. In Feld 17 schreibt man die Daten des Unionsbürgers rein und im Feld 18 kreuzt man das Verwandschaftsverhältnis an. Die mit Sternchen gekennzeichneten Felder im Antrag sind nicht auszufüllen.
Bedingungen sind nicht arg viel zu erfüllen.
Für eine Ehefrau Eheurkunde, Kopie vom Pass des Unionsbürgers und gegebenfalls eine kurze schrifliche Erklärung das der Unionsbürger im Zielland auf seine Ehefrau wartet.
 
        #39  

Member

Das ist ja alles schön und richtig aber dass jemand Unionsbürger ist - was bedeutet als D z.b. im EU Ausland zu leben - um dann seine Frau mit C Visum hier her holt um das FzF Visum zu "umgehen" ...

Ist ein sehr seltener Fall. Zudem wenn man schon verheiratet ist , dann ist auch das FzF Visum kein Problem. - nur muss die Frau halt deutsch a1 haben ..
 
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