Thailändisch lernen

Allgemeine Frage Heiraten in Deutschland

        #1  

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Servus zusammen,

nun isses soweit, ich kenne meine thailändische Verlobte mittlerweile über 8 Jahre, sie war jetzt (ich glaube) 7 mal in Deutschland, das letzte mal über ein Jahr, dank Corona, das war quasi DIE Bewährungsprobe über langen Zeitraum.
Der Zirkus soll nun aufhören, deswegen möchten wir nun Heiraten.
Ich habe nun mit dem Standesamt vor Ort gesprochen um erstmal in Erfahrung zu bringen, was ich als erstes machen muss, um die Sache ins Rollen zu bringen, das Gute daran ist, ich brauche erstmal gar nichts machen :mrgreen:, sondern meine Verlobte muss ihre Papiere zusammen bekommen, die da laut Standesamt wären:

1. Geburtsurkunde im Original mit Legalisation und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.

2. Aktuelle Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung, ausgestellt durch
a) das zuständige Standesamt des Wohnsitzes im Original mit Legalisation und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache
oder
b) die Thailändische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland ggf. mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.

3. Aktueller Auszug aus dem thailändischen Zentralregister, ausgestellt vom thailändischen Zentralregisteramt in Bangkok im Original mit Legalisation und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.

4. Hausregisterauszug (ggf. beglaubigte Kopie, angefertigt von der Deutschen Botschaft) oder Melderegisterauszug, je mit Legalisation und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.

5. Eigene eidesstattliche Versicherung über den Familienstand, abgegeben vor dem deutschen Standesbeamten.

Meine erste Frage dazu, ist das wirklich alles oder sollte man noch irgendwelche Dokumente beschaffen?

Meine zweite Frage, es gibt Agenturen, die bei der Sache behilflich sind, hat jemand von euch so eine in Anspruch genommen?
Was hat sowas gekostet? Wart ihr zufrieden, könnt ihr was empfehlen in diese Richtung?
Ich weiß, das es wahrscheinlich überflüssig ist, würde es aber gegebenenfalls trotzdem in Anspruch nehmen, da meine Verlobte Gehörlos ist und es halt zwangsläufig zu kommunikativen Schwierigkeiten kommen wird.

Sonst irgendwelche Tipps, die ich beherzigen könnte?
Schönen Gruß
Paradies
 
Zuletzt bearbeitet:
        #2  

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Hallo Paradies,
Ich habe es über thailaendisch.de gemacht und wir waren sehr zufrieden. Sie arbeiten mit der Botschaft schon lange zusammen als Dolmetscher. Sie beraten euch in Deutsch und Thai, übersetzen alles. Undgeben euch die Informationen was ihr zu machen habt. Das alles inklusive Übersetzung und Post Gebühren.
Alles für ca. 800€
Es war alles innerhalb von 3 Monaten erledigt ( meine Frau hatte schon den A1 Test)
Viel Glück 🍀
 
        #3  

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Facebook hat auch eine Seite für Thais die nach Deutschland kommen möchten, sie teilen ihre Erfahrungen und helfen sich gegenseitig.
Müsste allerdings nachfragen wie die Gruppe heißt.
 
        #4  

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Für die Eheschließung vor einem deutschen Standesamt sind 2 Dinge die Eingangsvorraussetzung a) ein Eheschliessungsvisum und b) die s.g. Ehefähigkeitsnachweise.
Das Eheschliessungsvisum (ESV) beantragst du beim Ausländeramt deiner Stadt bzw. Kreises. Nur mit diesem ist die Beantragung beim Standesamt überhaupt zulässig. Ein Touristenvisum kann hierzu nicht verwendet werden. Für die Beantragung beim Ausländeramt benötigst du
1. Einkommensnachweis der letzten 3 Monate (muss für 2 reichen)
2. Nachweis der Wohnsituation
3. u.U. Nachweis eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses
Zum Antrag des ESV's gehört auch ein s.g. Interview, in welchem sie dich einige sehr persönliche Dinge fragen (seit wann kennt ihr euch, wo habt ihr euch kennengelernt, etc.). Deine Holde wird dann in der deutschen Botschaft dann ebenfalls interviewed (der Fragenkatalog ist da ziemlich ähnlich).

Nach der Erteilung des ESV kann sie sofort nach Deutschland einreisen. Das ESV ist das einzige private Visum das in Deutschland verlängert werden kann.
 
        #5  

Member

Meine Mia musste noch eine Vollmacht ausfüllen, dass ich die Papiere empfangen darf...siehe hier für meine Heimatstadt.

Außerdem musste ihr Ex, ein UK Man, noch einen Schreiben unterschreiben, dass er die Scheidung anerkennt...siehe Anhang .
Das Schreiben ging zu meinem Ex per normaler Post nach Thailand und war natürlich über 4 Wochen unterwegs.

Das ganze zieht sich jetzt schon seit Januar. Das ist echt nervig. Wünsche dir viel Glück.
Anhang anzeigen Recognition_of-divorce.jpg
 
        #6  

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Wenn sie dann in Deutschland ist, könnt ihr beide nur Zusammen beim Standesamt die Eheschließung beantragen. Wenn sie nicht ausreichend Deutsch spricht, so kann der Standesbeamte auf einen vereidigten Dolmetscher bestehen. (kann, muß aber nicht). Einzureichen sind
1. Familienstammbuch von dir (es sei denn du wirst in diesem Standesamt seit jeher geführt)
2. Angabe des "Führungs-Standesamtes" um ggf die Daten abzufragen
von ihr ist mitzubringen:
1. Geburtsurkunde (im Orginal + überbeglaubigt von der deutschen Botschaft + vereidigte Übersetzung auf Deutsch)
2. Ledigkeitsbescheinigung aus dem thail. Zentralregister (im Orginal + überbeglaubigt von der deutschen Botschaft + vereidigte Übersetzung auf Deutsch)
Mit der s.g. Überbeglaubigung bestätigt die Deutsche Botschaft nur, das die thail. Stempel Originale sind und von den tatsächlichen Behörden stammen.
Bei der vereidigten Übersetzung ins Deutsche wird es tricky, je nach Standesamt gibt es abweichende Vorgehensweisen. Die allermeisten Standesämter bestehen auf einer von einem Oberlandesgericht vereidigten Übersetzer angefertigten Übersetzung.

Bevor du also Geld für irgendwelche Agenturen ausgibst, solltest du mal bei dem Standesamt nachfragen, wo ihr heiraten wollt, welche Übersetzungen sie akzeptieren.
 
        #7  

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Nach der Beantragung der Eheschließung beim Standesamt, schickt dieses die gesammten Dokumente an das zuständige OLG (Oberlandesgericht). das OLG entscheidet dann ob die eingereichten Dokumente akzeptiert werden oder nicht. Dieser Vorgang kann gerne mal 2-3 Monate dauern. Deswegen ist es so wichtig das deine Frau mit einem ESV einreist, denn nur dieses kann vom Ausländeramt verlängert werden.

Auf jeden Fall: toi toi toi und viel Geduld mit den Deutschen Behörden

Gruß
Tom
 
        #8  

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Und wenn Sie alle Papiere zusammen hat, geht es hier nochmal zum Oberlandesgericht. Das dauert ca,. 3 Monate. Schon 20 Jahre her, aber langwierig und nervig. Viel Glück.
 
        #10  

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....und nicht zu vergessen: Ehevertrag. Du wirst es Dir danken.
 
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