Thailändisch lernen

TH --> DE Heiratsvisum abgelehnt!

        #1  

Member

Hallo Zusammen!

Ich schreibe Euch hier, weil ich langsam echt nicht mehr weiter weiß.

Soeben bekommen meine Verlobte (Thai) und ich die Nachricht, dass ihr Hochzeitsvisum für die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt wurde. Die Begründung ist, dass sie kein Deutsch spricht. Momentan macht sie zwar einen Kurs, der kommt aber wohl zu spät. Bei Beantragung des Visums in der Botschaft der BR Deutschland in Bangkok hat man uns erklärt, es gibt eine Ausnahmeregelung. Demnach muss meine Verlobte kein Deutschzertifikat nachweisen, wenn ihre Aussichten auf Integration in den deutschen Arbeitsmarkt gut sind. Offenbar sind sie dies nicht – denn von der Ausnahmeregelung wurde offensichtlich nicht Gebrauch gemacht. Meine Verlobte hat 2 Universitätsabschlüsse – einen Bachelor und einen Master. Offenbar zu wenig für deutsche Behörden???

Dazu kommt folgender für mich skandalöser Sachverhalt: in der Botschaft sagte man mir unverblümt: „Wären Sie Spanier oder Franzose, Ihre Verlobte würde ohne Probleme das Hochzeitsvisum erhalten. Denn sofern der Ehegatte EU-Bürger ist, braucht sie keine deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.“ Nun habe ich dem Beamten erklärt, ich sei doch EU-Bürger. Er aber meinte: „Nein, Sie sind Deutscher. Damit gilt für Sie nicht EU-Recht, sondern deutsches Recht. Und somit muss Ihre Verlobte deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.“ Eine interessante Welt, in der deutsches Recht EU-Recht offenbar bricht! Irgendwann habe ich einmal gelernt, dass dies nicht möglich ist.

Weil sich das jetzt wahrscheinlich viele fragen: Wir sind beide Anfang 30 und haben uns in Deutschland kennengelernt und das "GO" der deutschen Behörden für eine Hochzeit haben wir auch schon bekommen (Hochzeitsfähigkeitsbescheinigung).

Habt Ihr von so einem Fall schon mal gehört? Ich kann mir kaum vorstellen, dass wir die einzigen sind, mit denen so umgegangen wird... Wir sind für jeden Tipp dankbar, der uns in unserem Kampf gegen die deutschen Behörden vor Ort unterstützt!

In der Hoffnung auf Hilfe

Pumpkin
 
        #2  

Member

Man braucht das A1 Zertifikat zum heiraten und zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse und solange das nicht vorhanden ist, halt kein Visum.

Ich meine sogar das es auf den Seiten der Botschaften und auch Ausländerbehörde, als zu bringende Unterlagen, dabei steht.

Das hat nichts mit ihren Qualifikationen zu tun.

Aber warum beantrage ich ein Heiratsvisum, wenn ich noch nicht alle Dokumente habe? Oder warum verschiebe ich den Hochzeitstermin nicht auf einen Termin, nachdem voraussichtlich der Sprachkurs bestanden ist? Ist eigentlich recht einfach zu lösen.

Klar ist wenn man sowas vorhat, sollte man immer viel Zeit mitbringen. Schnell geht nie. 😁

Ich glaube nicht das es viele andere Wege gibt, die dann alles einfacher machen,eher wird es noch komplizierter. Sorry
 
Zuletzt bearbeitet:
        #3  

Member

Member hat gesagt:
dass ihr Hochzeitsvisum für die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt wurde. Die Begründung ist, dass sie kein Deutsch spricht.
Völlig zu Recht abgelehnt, auch wenn es hart klingt.
Member hat gesagt:
Momentan macht sie zwar einen Kurs, der kommt aber wohl zu spät.
Viel zu spät, aber ein A1 ist schnell gemacht.
Member hat gesagt:
Bei Beantragung des Visums in der Botschaft der BR Deutschland in Bangkok hat man uns erklärt, es gibt eine Ausnahmeregelung
Gut möglich, greift bei euch aber nicht.
Member hat gesagt:
und das "GO" der deutschen Behörden für eine Hochzeit haben wir auch schon bekommen (Hochzeitsfähigkeitsbescheinigung).
Die Hochzeitsfähigkeitbescheinigung ist kein "GO".
Letztendlich entscheidet nur die Ausländerbehörde ob ihr heiraten dürft.
Klingt doof ist aber so.
Member hat gesagt:
Habt Ihr von so einem Fall schon mal gehört?
Nein, klingt aber auch blauäugig wie du an die Sache herangegangen bist.
Member hat gesagt:
Wir sind für jeden Tipp dankbar, der uns in unserem Kampf gegen die deutschen Behörden vor Ort unterstützt
Tipps kann euch hier niemand geben.
Member hat gesagt:
In der Hoffnung auf Hilfe
Schick dein Mädel zum A1 Kurs. Bei ihrer Qualifikation sollte das kein Problem sein.

Viel Glück
 
        #4  

Member

Der Threadstarter sucht nach der Ausnahmeregelung und fragt sich, warum er als Deutscher anders behandelt wird wie als nicht deutscher EU-Bürger.

Mit standardtisierten Anwtworten ist ihm hier nicht geholfen, da es ja in der Tat Ausnahmetätbestände für die Einreise gibt.
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Der Threadstarter sucht nach der Ausnahmeregelung und fragt sich, warum er als Deutscher anders behandelt wird wie als nicht deutscher EU-Bürger.
Das ist schon richtig, aber diese Frage kann ihm niemand hier beantworten.
Keiner von uns hat diese Visa Gesetze gemacht.
Member hat gesagt:
da es ja in der Tat Ausnahmetätbestände für die Einreise gibt
Die sein Mädel laut Botschaft nicht erfüllt.
 
        #6  

Member

Wenn Du die Gesetze weder gemacht hast, noch verstehst kannst Du doch nicht im gleichen Atemzug behaupten, dass sein Mädel keinen Ausnahmetatbestand erfüllt. Das ist doch in sich ein Widerspruch. Es gibt sie doch die Ausnahmen, möglicherweise halt nicht in seinem Fall.
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
kannst Du doch nicht im gleichen Atemzug behaupten, dass sein Mädel keinen Ausnahmetatbestand erfüllt
Hätte sie ihn erfüllt hätte sie doch das Visum bekommen! So schwer ist das doch wirklich nicht zu verstehen.
Aber ok, bin mehr als gespannt ob dem Opener hier jemand helfen kann. :strei:
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Hätte sie ihn erfüllt hätte sie doch das Visum bekommen!
Auch das trifft nicht für jeden Fall zu. Ich habe hier ganz andere Erfahrungen gemacht. Und meine Ehefrau ist ohne A1 - obwohl grundsätzlich erforderlich - eingereist zur Heirat.
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
Und meine Ehefrau ist ohne A1 - obwohl grundsätzlich erforderlich - eingereist zur Heirat.
Dann kannst du ihm ja vielleicht helfen, erzähl doch mal;-);-)
 
        #10  

Member

Nein, ich kann hier nicht helfen. Und ich texte auch nicht des Textes Willen!

Wenn, dann handelt es sich bei TO um eine andere Ausnahme, die hier hoffentlich jemand kennt.
 
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