Thailändisch lernen

Krankenversicherung für Ehe-Visa ?

        #1  

Member

Ich und meine langjahrige Thai-Freundin (kenne sie seit 4,5 Jahren) sind im Moment dabei ein Visum zwecks Eheschließung in Deutschland zu beantragen.

Die Befreiung der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses liegt bereits vor. Ich muss nun nur noch nächste Woche einen Heiratstermin beim Standesamt beantragen. Den A1 Sprachkurs hat sie bereit im letzten Jahr im März absolviert. Aufgrund beruflicher Unsicherheiten habe ich mich vorher aber nicht zu einer Heirat entschließen können. Lt. der Internetseite der deutschen Botschaft darf der A1-Kurs bis zu 2 Jahre alt sein. Habe aber schön öfters gehört, dass die Sprachkenntnisse bei dem Visa-Interview noch einmal überprüft werden können, wenn der A1-Kurs schon etwas her ist. Ich hoffe aber das diesbezüglich alles gut geht.

Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe beim ADAC eine Incomming-Versicherung (Krankenversicherung für ausländische Gäste) für sie abgeschlossen. Diese ist für den Visaantrag zwar ausreichend. Ein Problem ergibt sich nun aber dadurch, dass meine zukünftige Frau sich kurz nach Einreise beim Ausländeramt melden muss. Dabei kommt es wohl häufig vor, dass die AB die sofortige Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland (d.h. bei mir) verlangt, da ja eine dauerhafte Aufenthaltsabsicht besteht. In diesem Fall greift der Versicherungsschutz der Incomming-Versicherung nicht mehr, da diese nur zahlt wenn es sich um einen ausländischen Gast handelt, der eben keinen Wohnsitz in Deutschland haben darf. Dies wurde mir beim Abschluss der Versicherung auch noch einmal so bestätigt.

Da ich meine zukünftige Frau zunächst noch einmal etwas besser kennenlernen möchte und auch sehen möchte, ob sie sich in Deutschland wohlfühlt, möchte ich möglichst erst 3 Monate nach ihrer Einreise heiraten. In diesem Zeitraum wäre sie dann aber ohne Versicherungsschutz.

Hat sich vielleicht jemand von euch schon mal in der gleichen Situation befunden? Gibt es vielleicht noch eine andere KV, welche auch nach der Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland, Versicherungsschutz gewährt? Oder gibt es eine Möglichkeit die Anmeldung des inländischen Wohnsitzes bis zur Heirat hinauszuzögern?

Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar.

Ach übrigens, wir mussten uns für ein Ehe-Visa entscheiden, weil die Beantragung eines Touri-Visas keine Erfolgsaussichten hatte. Deshalb habe ich mir auch viel Zeit mit der Entscheidung gelassen. Die Handlung ist also wohlüberlegt !!!
 
        #2  

Member

Hallo!

Soll sie doch bei einer thail. Versicherung eine KV für ihre "Reise" abschließen.

rudi1949
 
        #3  

Member

Oder frag mal beim Ausländeramt nach, die haben ja wohl öfters mit diesem Problem zu tun. Ansonsten würde ich auch sagen, in Thailand eine Versicherung abschließen.
 
        #4  

Member

Interessante Frage!

Die Botschaft rückt kein Visum raus, wenn nicht der Krankenversicherungsschutz in DE 100% gewährleistet ist. Also muss es da etwas geben!
Wie sieht es mit deiner gesetzlichen Krankenversicherung aus? Hast Du da schon Mal nachgefragt, es ist schließlich deine Verlobte?
Die Idee von bkk, bei der Ausländerbehörde nachzufragen ist auch nicht schlecht. Die sind meiner Erfahrung nach auch sehr Kooperativ und im Rahmen hilfsbereit.
 
        #5  

Member

Machen wir alle gerade einen Denkfehler?

Heiratsvisum?
Den Aufenthalt bekommt sie sowiso erst nach der Heirat und ich denke mit diesem 3 Monats Visum kannst und musst Du sie auch gar nicht mit ständigem Wohnsitz anmelden. Das geht, so sagt mir die Logik, erst nach der Heirat.
Kontakte doch die Ausländerbehörde telefonisch und frage genau das nach.
Andere Option: Einwohnermeldeamt, frag nach ob eine Anmeldung überhaupt nötig ist.

Good luck!
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
Ein Problem ergibt sich nun aber dadurch, dass meine zukünftige Frau sich kurz nach Einreise beim Ausländeramt melden muss. Dabei kommt es wohl häufig vor, dass die AB die sofortige Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland (d.h. bei mir) verlangt, da ja eine dauerhafte Aufenthaltsabsicht besteht.

Sorry, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Die Meldung beim Ausländeramt ist ok, aber einen Wohnsitz anmelden?
Meiner Meinung nach darf sie erst nach erfolgter Hochzeit ihren Wohnsitz in Deutschland anmelden.
Sie bekommt ja auch erst nach der Heirat eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein Visa, auch ein Heiratsvisa, ist ja nicht automatisch eine Aufenthaltsberechtigung. Die zählt ja erst einmal nur für die Dauer des Visa.
Da würde ich beim Ausländeramt noch einmal genau nachfragen. Ich würde mich da nicht auf Aussagen verlassen, die ich mal irgendwo gehört habe.
Ein Freund von mir, ist seit 15 Jahren mit einer Afrikanerin verheiratet. Er hatte damals auch nur die Versicherung vom ADAC.
Mit der Heirat wurde dann ja automatisch über die AOK versichert.
Die Gesetze können sich geändert haben, deswegen auch der Rat, dich genauer zu erkundigen.
 
        #7  

Member

Ich habe eben mit dem Leiter unserer hiesigen Meldebehörde gesprochen:

Keinesfalls anmelden, solange nicht verheiratet!!!!!!!!

Das Heiratsvisum berechtigt nicht zur Niederlassung, das ist illegal!
Im Fall einer Niederlassung (Anmeldung bei der Meldebehörde) hat die Ausländerbehörde Handhabe die Person umgehend auszuweisen, da es dann ein illegaler Aufenthalt ist.

Automatisch ist im Fall der nicht Anmeldung die ADAC Versicherung auch für den abgeschlossenen Zeitraum gültig!

Das Thema ist jetzt durch
 
        #8  

Member

daddy hat recht. nie und nimmer kann sie einen ständigen wohnsitz in deutschland anmelden wenn noch nicht verheiratet.
 
        #9  

Member

War in einer ähnlichen Situation, bin jedoch schon verheiratet.
Mia ist noch in Thailand und holt demnächst das Visum ab.
Da wir schon verheiratet sind bekommt sie jedoch ein "Familienzusammenführungsvisum"

Ich hatte das Problem: ohne KV kein Visum und ohne Visum keine Krankenversicherung (Partnerversicherung)

Google mal: Mavista bei denen habe ich immer meine 90Tage Visa-Kv abgeschlossen, die hatten für fast alles
gute Angebote. Da gab es sogar ein Angebot: Visum nicht erteilt -> Geld zurück.
Habe bei denen jetzt ein 30Tagevisum für Mia abgeschlossen und schon hat es auch mit dem Visum gefuntz.
 
        #10  

Member

Erst einmal vielen Dank für eure bisherigen Antworten. Ich hatte eigentlich mit einigen unqualifizierten Kommentaren wie z.B. "überleg dir das noch mal" gerechnet, aber ich bin hoch erfreut, dass ihr euch so konstruktiv mit dem Thema beschäftigt habt.

Nach dem Daddy mit dem Leiter seiner Meldebehörde gesprochen hat, bin ich etwas verwirrt worden. Daraufhin habe ich nun den für mich zuständigen Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde hier in Essen angerufen. Leider hat dieser mir bestätigt, dass eine Anmeldung des Wohnsitzes bei mir in Deutschland unverzüglich nach Einreise meiner Freundin notwendig ist.

Wie nun die unterschiedlichen Standpunkte von Daddy´s Meldebehörde und der Essener Ausländerbehörde zu erklären sind, weiß ich nicht. Für mich jedenfalls ist die AB in Essen zuständig und ich muss nun leider dem Problem des fehlenden Versicherungsschutzes ins Auge sehen. Auf deutsch gesagt ist der Abschluss der ADAC-Versicherung für den Hintern !.

Ich habe natürlich den Sachbearbeiter bei der AB auf das Problem hingewiesen. Dieser sagte mir aber, dass er dieses Problem zum ersten Mal hört. Ist schon etwas komisch, wenn man bedenkt, dass er tagtäglich mit so einem Sachverhalt zu tun haben müsste. Aber offenbar haben sich viele Visa-Antragssteller nicht mit dem Thema intensiv genug beschäftigt. In den Versicherungsbedingungen steht auf jeden Fall, dass nur bei ausländischem Wohnsitz Versicherungsschutz besteht und die Ausländerbehörde sich des Problems offenbar nicht bewusst ist. Auf jeden Fall konnte der Sachbearbeiter nicht weiterhelfen.

Ist schon sehr erstaunlich, dass Grundvoraussetzung für die Visa-Erteilung eine Krankenversicherung ist, welche im Schadensfall nicht für den Schaden aufkommt.

@Speckfisch: Vielen Dank für den Hinweis. Werde mich nun mit der Mawista näher beschäftigen. Vielleicht klappt es ja dort.

Nochmals vielen Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben, sich mit meinen Problem zu beschäftigen.
 
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