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Ich und meine langjahrige Thai-Freundin (kenne sie seit 4,5 Jahren) sind im Moment dabei ein Visum zwecks Eheschließung in Deutschland zu beantragen.
Die Befreiung der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses liegt bereits vor. Ich muss nun nur noch nächste Woche einen Heiratstermin beim Standesamt beantragen. Den A1 Sprachkurs hat sie bereit im letzten Jahr im März absolviert. Aufgrund beruflicher Unsicherheiten habe ich mich vorher aber nicht zu einer Heirat entschließen können. Lt. der Internetseite der deutschen Botschaft darf der A1-Kurs bis zu 2 Jahre alt sein. Habe aber schön öfters gehört, dass die Sprachkenntnisse bei dem Visa-Interview noch einmal überprüft werden können, wenn der A1-Kurs schon etwas her ist. Ich hoffe aber das diesbezüglich alles gut geht.
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe beim ADAC eine Incomming-Versicherung (Krankenversicherung für ausländische Gäste) für sie abgeschlossen. Diese ist für den Visaantrag zwar ausreichend. Ein Problem ergibt sich nun aber dadurch, dass meine zukünftige Frau sich kurz nach Einreise beim Ausländeramt melden muss. Dabei kommt es wohl häufig vor, dass die AB die sofortige Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland (d.h. bei mir) verlangt, da ja eine dauerhafte Aufenthaltsabsicht besteht. In diesem Fall greift der Versicherungsschutz der Incomming-Versicherung nicht mehr, da diese nur zahlt wenn es sich um einen ausländischen Gast handelt, der eben keinen Wohnsitz in Deutschland haben darf. Dies wurde mir beim Abschluss der Versicherung auch noch einmal so bestätigt.
Da ich meine zukünftige Frau zunächst noch einmal etwas besser kennenlernen möchte und auch sehen möchte, ob sie sich in Deutschland wohlfühlt, möchte ich möglichst erst 3 Monate nach ihrer Einreise heiraten. In diesem Zeitraum wäre sie dann aber ohne Versicherungsschutz.
Hat sich vielleicht jemand von euch schon mal in der gleichen Situation befunden? Gibt es vielleicht noch eine andere KV, welche auch nach der Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland, Versicherungsschutz gewährt? Oder gibt es eine Möglichkeit die Anmeldung des inländischen Wohnsitzes bis zur Heirat hinauszuzögern?
Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar.
Ach übrigens, wir mussten uns für ein Ehe-Visa entscheiden, weil die Beantragung eines Touri-Visas keine Erfolgsaussichten hatte. Deshalb habe ich mir auch viel Zeit mit der Entscheidung gelassen. Die Handlung ist also wohlüberlegt !!!
Die Befreiung der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses liegt bereits vor. Ich muss nun nur noch nächste Woche einen Heiratstermin beim Standesamt beantragen. Den A1 Sprachkurs hat sie bereit im letzten Jahr im März absolviert. Aufgrund beruflicher Unsicherheiten habe ich mich vorher aber nicht zu einer Heirat entschließen können. Lt. der Internetseite der deutschen Botschaft darf der A1-Kurs bis zu 2 Jahre alt sein. Habe aber schön öfters gehört, dass die Sprachkenntnisse bei dem Visa-Interview noch einmal überprüft werden können, wenn der A1-Kurs schon etwas her ist. Ich hoffe aber das diesbezüglich alles gut geht.
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe beim ADAC eine Incomming-Versicherung (Krankenversicherung für ausländische Gäste) für sie abgeschlossen. Diese ist für den Visaantrag zwar ausreichend. Ein Problem ergibt sich nun aber dadurch, dass meine zukünftige Frau sich kurz nach Einreise beim Ausländeramt melden muss. Dabei kommt es wohl häufig vor, dass die AB die sofortige Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland (d.h. bei mir) verlangt, da ja eine dauerhafte Aufenthaltsabsicht besteht. In diesem Fall greift der Versicherungsschutz der Incomming-Versicherung nicht mehr, da diese nur zahlt wenn es sich um einen ausländischen Gast handelt, der eben keinen Wohnsitz in Deutschland haben darf. Dies wurde mir beim Abschluss der Versicherung auch noch einmal so bestätigt.
Da ich meine zukünftige Frau zunächst noch einmal etwas besser kennenlernen möchte und auch sehen möchte, ob sie sich in Deutschland wohlfühlt, möchte ich möglichst erst 3 Monate nach ihrer Einreise heiraten. In diesem Zeitraum wäre sie dann aber ohne Versicherungsschutz.
Hat sich vielleicht jemand von euch schon mal in der gleichen Situation befunden? Gibt es vielleicht noch eine andere KV, welche auch nach der Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland, Versicherungsschutz gewährt? Oder gibt es eine Möglichkeit die Anmeldung des inländischen Wohnsitzes bis zur Heirat hinauszuzögern?
Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar.
Ach übrigens, wir mussten uns für ein Ehe-Visa entscheiden, weil die Beantragung eines Touri-Visas keine Erfolgsaussichten hatte. Deshalb habe ich mir auch viel Zeit mit der Entscheidung gelassen. Die Handlung ist also wohlüberlegt !!!