Thailändisch lernen

Frage Laotischer Pass - Deutsche Aufenthaltsgenehmigung - Wohin kann man einfach reisen?

        #1  

Member

Mal eine Frage in die Runde.

Mein Alien ist ja eine Laotin. Sie hat nach wie vor einen Laotischen Pass, aber eine Deutsche Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung.
Die Deutsche Staatsangehörigkeit würde sie zwar gerne erwerben, aber dazu benötigt sie mindestens das B1 oder B2 Zertifikat. Das zu erreichen ist für sie utopisch.

Das heißt Fakt ist: Laotischer Pass und Deutsche Aufenthaltsgenehmigung.

Ich denke mal in Europa dürfte es damit keine Probleme geben zu reisen. Sei es Spanien, Italien, Frankreich und so weiter.

Was ich schon gelesen habe ist, auch Ägypten würde ohne Visum für sie gehen. Klar und Thailand sowie (ich gehe mal davon aus) alle ASEAN Staaten.

Doch schon England, Dubai, USA und sogar die Türkei. Da würde sie ein Visum benötigen.

Für ein USA Visum habe ich mich mal schlau gemacht. Da muss eine Web Seite mit rund 20 Seiten ausgefüllt werden. Da werden daten von Vater und Mutter erfragt, wenn man geschieden ist vom Ex-Mann und so weiter und so fort. Ist echt eine Wahnsinns Bürokratie.

Aber nun zur eigentlichen Frage:

Auf der Aufenthaltsgenehmigung steht drauf: Pass-Ersatz gültig bis ......
Gibt es denn da Vereinfachungen oder Erleichterungen für jemand der seit 20 Jahren in Deutschland lebt und solch eine Aufenthaltsgenehmigung hat?
 
        #2  

Member

Zuletzt bearbeitet:
        #3  

Member

@karibu61 Ja, das ist schon mal eine Hilfe. Danke schön.

Nun hat sie es geschafft, einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) zu erhalten.
(wie das mit ihren Sprachkenntnissen möglich war, keine Ahnung. Das war wohl schon in 2005)
Bringt einem das etwas beim Reisen?

Und da steht drauf:

Anmerkungen
28 Abs. 2
PASS(-ERSATZ)-NR. Pxxyyzz
PASS GÜLTIG BIS 08.09.2024
KARTENNUTZUNG BIS 08.09.2024
ERWERBSTÄTIGKEIT GESTATTET

Ich dachte immer dass dies wie ein deutscher Pass (Personalausweis) gilt. Doch bei einer Reise nach Mallorca konnte sie damit nicht ein checken und brauchte ihren Laotischen Pass.
Obwohl auf dieser Niederlassungserlaubnis alle Daten drauf stehen.
 
        #4  

Member

Mit Daueraufenthalt gilt die Karte dennoch immer maximal solange wie der Pass, kann halt ab dem Status "unbefristet" ohne weiteres Theater immer wieder neu ausgestellt werden.
Nach 8 Jahren könnte man die Staatsbürgerschaft beantragen, sonst hat man das halt dauerhaft so.

EU und ASEAN wäre jetzt auch mein Anfangsrahmen gewesen, ich meine Türkei hatte da irgendeine Vereinfachung, weswegen sich auch manche Member gerne dort mit Freundin oder Gespielin aus Thai getroffen haben - glaube, bis x Tage geht es ohne Visum TamTam oder es gibt Arrival.
Weitere "einfache" Ziele wüsste ich gerade leider auch nicht und ich glaube auch, es ist sehr beschränkt.
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
@karibu61 Ja, das ist schon mal eine Hilfe. Danke schön.




Ich dachte immer dass dies wie ein deutscher Pass (Personalausweis) gilt.

Das ist nur ein Nachweis dafür ,das sie sich in D legal aufhält. Sie hat ja keine deutsche Staatsangehörigkeit im Moment.Im Shengenraum darf sie ohne Visa reisen.

Gruß

Utm
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
Mit Daueraufenthalt gilt die Karte dennoch immer maximal solange wie der Pass, kann halt ab dem Status "unbefristet" ohne weiteres Theater immer wieder neu ausgestellt werden.
Nach 8 Jahren könnte man die Staatsbürgerschaft beantragen, sonst hat man das halt dauerhaft so.

EU und ASEAN wäre jetzt auch mein Anfangsrahmen gewesen, ich meine Türkei hatte da irgendeine Vereinfachung, weswegen sich auch manche Member gerne dort mit Freundin oder Gespielin aus Thai getroffen haben - glaube, bis x Tage geht es ohne Visum TamTam oder es gibt Arrival.
Weitere "einfache" Ziele wüsste ich gerade leider auch nicht und ich glaube auch, es ist sehr beschränkt.
Ja, das habe ich inzwischen auch gelernt. dieser Aufenthaltstitel ist mit dem Pass (also dem Laotischen Pass) verknüpft. Wenn dieser abläuft muss man auch eine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Das mit den Staaten die man bereisen kann ist nun mal so. Mal sehen was die Voraussetzungen für einen deutschen Pass wären. Vielleicht kriegen wir das hin auch ohne dass sie noch viel Deutsch lernen muss. Sie ist ja schon seit 20 Jahren in D.
 
        #7  

Member

Sie muss B1 und "Leben in Deutschland" haben,nachgewiesen durch ein Zertifikat,einer anerkannten Prüfungsstelle.

Sie muss die Kriterien lt. ihres AT erfüllen ,und mindestens 5 Jahre diesen Zweck erfüllt haben,dann ist eine Einbürgerung möglich.
 
        #8  

Member

Auch bei Reisen im Schengen Raum, muss der Pass mitgeführt werden, der Aufenthaltstitel reicht alleine nicht.
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
Auch bei Reisen im Schengen Raum, muss der Pass mitgeführt werden, der Aufenthaltstitel reicht alleine nicht.
Stimmt,habe ich aber mal vorausgesetzt. Aber der Hinweis passt.
 
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