Thailändisch lernen

Thailand-Frage Thailand-NEWBIE Fragen – Nur noch zum lesen!!

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Nicht offen für weitere Antworten.
        #2.351  

Member

Member hat gesagt:
Laut Thai-Botschaft für 1) Non-immigrant O-M.

Für 2) Non-immigrant O-A schreiben sie 1500
Aber diese 1500 waren neiner meinung nach von vor 10 jahren,jetzt ist es so,wie @kelle beschrieben hat
 
        #2.352  

Member

Member hat gesagt:
Aber diese 1500 waren neiner meinung nach von vor 10 jahren,jetzt ist es so,wie @kelle beschrieben hat
In Thailand selbst wurden schon "immer" 65000 THB gefordert für Non-immigrant O-A.
Auf der Webseite stehen immer noch die 1500. Was ist für Deinen Freund so kompliziert daran, einfach mal anzurufen oder hat er eine Sprachstörung?

Z.B. Thailand Konsulat Essen 0201/95 97 93 34
Die sagen ausdrücklich zum Nachweis finanzieller Solidität "bitte wegen aktuell gültiger Bedingungen nachfragen"
 
        #2.354  

Member

Member hat gesagt:
Z.B. Thailand Konsulat Essen 0201/95 97 93 34
Die sagen ausdrücklich zum Nachweis finanzieller Solidität "bitte wegen aktuell gültiger Bedingungen nachfragen"
Das werden die sagen weil die selbst nicht genau Bescheid wissen da in den letzten 2 Jahren vermehrt Visa-Anträge der Klasse Non Immigrant von den Botschaften abgelehnt werden. Ohne aus nachvollziehbaren Gründen. Auch bei Kindesbesuch in Thailand!
Thailändische Konsulate in Dach dürfen selbst nicht mehr Entscheiden, das macht die Botschaft.
Eine Konsulatsangestellte in Innsbruck hat mir geraten soviel bedrucktes Papier wie möglich mit zu bringen. Hauptsache es steht im Zusammenhang mit Thailand. Das mache ich seit dem und habe keine Probleme. Ich bringe sogar Sparbuch einer Thai-Bank, sowie Mietvertrag, Gehaltsabrechnung oder Mopedpapiere mit. Da haben die Bürokraten auf der Botschaft genug zu lesen und alle sind Happy.
Btw: Visagebühren für Non Immigrant O sind auf 175 € erhöht worden.
 
        #2.355  

Member

Kann es sein, dass hier einiges durcheinander gemengt wurde? Ist aber oft so, wenn es um Visa Probleme geht. Liegt manchmal nur an unpräzisen Ausdrücken.

Member hat gesagt:
Sofern ich das richtig verstehe, will er kein:....sondern ein:
2) Non-immigrant O-A (Visa 1 Jahr, bis 365 Tage Aufenthalt , ab 50 Jahre, diese Extension of Stay wird auch oft als Retirement Visa bezeichnet)
Das Non-immigrant O-A Visum kann man doch nicht als Extension of Stay bezeichnen. Die Jahresverlängerung (one year extension of stay based on retirement) wird doch in Thailand beantragt, nachdem man mit einem Non Immi O oder O-A eingereist ist.
Member hat gesagt:
Bei in Thailand beantragten 2) Non-immigrant O-A übrigens erfolgt der Nachweis normalerweise...
In Thailand selbst wurden schon "immer" 65000 THB gefordert für Non-immigrant O-A.
Man kann aber doch gar nicht in Thailand das Non Immi O-A beantragen, sondern nur ausserhalb Thailands. Sprichst du vielleicht jetzt von der Extension of Stay?

Member hat gesagt:
Z.B. Thailand Konsulat Essen 0201/95 97 93 34
...da würde ich nun nicht gerade anrufen, denn in Essen wird kein O-A ausgestellt, nur in Berlin, München und Frankfurt.

Ich habe mehrmals in Berlin das Non Immi O-A ausgestellt bekommen. Ob die auf deren Website beschriebenen 1.500 € Rente noch ausreichen, weiss ich auch nicht. Es genügt ja auch eine Kombi aus Rente und nachgewiesenem Vermögen.
Member hat gesagt:
Thailändische Konsulate in Dach dürfen selbst nicht mehr Entscheiden, das macht die Botschaft.
Welche Botschaft? In BKK oder in DACH? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sämtliche Unterlagen hin- und hergeschickt werden. Zumindest die Botschaft in Berlin entscheidet das sicher selbst.
 
        #2.356  

Member

Member hat gesagt:
Welche Botschaft? In BKK oder in DACH?
555
Ich kenne keine thailändische Botschaft in Bangkok...
Member hat gesagt:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sämtliche Unterlagen hin- und hergeschickt werden. Zumindest die Botschaft in Berlin entscheidet das sicher selbst.
Die Botschaft in Berlin darf entscheiden. Ein Konsulat wie zb das in Essen nicht. Die dürfen deinen Antrag nur entgegen nehmen. Die ganzen Unterlagen werden dann dort eingescannt und zur Botschaft weitergeleitet. Erst wenn von dort das OK kommt darf die Konsulatsangestellte das Visum in deinen Pass kleben.
 
        #2.357  

Member

Member hat gesagt:
Die Botschaft in Berlin darf entscheiden. Ein Konsulat wie zb das in Essen nicht.

sollte doch jedem klar sein: eine Botschaft hängt direkt am jeweiligen Staat, ein Konsulat ist ein Wirtschaftsunternehmen - somit deutlich eingeschränkte offiz. Befugnisse. Die Struktur eines Konsulats wird bestens von Graham Greene in "der Honorarkonsul" beschrieben, lesenswert
 
        #2.358  

Member

Member hat gesagt:
Thailändische Konsulate in Dach dürfen selbst nicht mehr Entscheiden, das macht die Botschaft.
Beim Konsulat in Essen heisst es dazu bei O-M:
Bitte beachten Sie:

Die Beantragung von Non Immigrant Multiple Visa ist grundsätzlich wieder im Honorargeneralkonsulat möglich, bedarf aber einer Einzelfallbewilligung durch die Botschaft, die durch uns eingeholt wird.
Bitte kontaktieren Sie uns in dieser Angelegenheit unter 0201/95 97 93 34!

Also werden sie wohl zumindest die Bedingungen wissen. Zum einen, um sich nicht unnötige Arbeit zu machen; zum anderen, keinen Druck zu bekommen, die Botschaft laufend mit unzureichend vorgeprüften Anträgen vollzumüllen.
 
        #2.359  

Member

Member hat gesagt:
Non-immigrant O-A Visum kann man doch nicht als Extension of Stay bezeichnen. Die Jahresverlängerung (one year extension of stay based on retirement) wird doch in Thailand beantragt, nachdem man mit einem Non Immi O oder O-A eingereist ist.
Du liegst richtig.

So in etwa kannte ich das auch und habe es selbst praktiziert: Non-immigrant O (Single oder Multiple) in Deutschland machen, dann in Thailand die Extension of Stay beantragen.

Ich habe dann aber, als die Diskussion hier anfing, sicherheitshalber auf die Seite der Thailändischen Botschaft in Berlin geschaut und mich dort durch ihren Eintrag zum "Longstay Visa" verwirren lassen.

Also Klarstellung zu Non-Immigrant Visa:
Typ S: Aufenthalt bis 90 Tage, einmal, nach einmaligen Gebrauch nicht mehr nutzbar
Typ M: Aufenthalt bis 90 Tage, beliebig oft innerhalb von 365 Tagen nutzbar
Typ A: Aufenthalt bis 365 Tage, aber alle 90 Tage bei der Immigration melden, verfällt nach 365 Tagen Aufenthalt
Bei allen diesen Visa muss das erste Eintreffen im Land innerhalb von 3 Monaten erfolgen, sonst verfallen sie.

Extension of Stay based on Retirement, in Thailand zu beantragen, Verlängerung des Aufenthalts bevor das Non-Immigrant-Visa ausläuft, Laufzeit 365 Tage, Meldung alle 90 Tage bei der Immigration. Extensions of Stay können in Thailand, ohne das Land verlassen zu müssen, basierend auf der vorherigen Extension verlängert werden, indem eine neue beantragt wird. Damit die Extension nicht verfällt, wenn man innerhalb der 365 Tage das Land verlässt, kann man ein kostenpflichtiges Reentry Permit beantragen, das es für einmalige (Single) oder mehrmalige (Multiple) Nutzung gibt. Man kann das Reentry Permit auch vor der Ausreise am Flughafen bei der dortigen Immigration erhalten.
 
        #2.360  

Member

Member hat gesagt:
Jetzt stimmt's!

Und um noch einen draufzusetzen:

"Visa" werden ausschliesslich von den ausländischen Vertretungen Thailands ausgestellt. Ausnahme ist das "visa on arrival" für Bürger gewisser Staaten.
Doe Botschaften sind dem Aussenministerium unterstellt.

"Permission of stay", "extension of permission" sowie alle anderen Verlängerungen von Visa oder Visa-exemption liegen im Ermessen und in der Gewalt der Immigration.
Die Immigration als Teil der Royal Thai Police ist direkt dem PM unterstellt.
 
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