Thailändisch lernen

OVERSTAY in Thailand - die Folgen und Gebühren

        #1  

Member

Hätte mal ne Frage :

Thai-Zwetschge hängt in Thailand fest wegen Overstay !

Sie ist vor 3 Monaten runter geflogen um ihren Sohn ( 2 Jahre ) zur Schwester zu bringen .

Am 2.06. wollte sie retour fliegen, stellte aber fest, dass ihr Visum schon 1 Monat abgelaufen ist. ( Die dumme Nuss ) 17`000 Bath wollten die am Zoll von ihr. Sie hat einen CH und einen Thaipass, aber auf verschiedene Namen.
:wirr: :wirr: :wirr:

Da Nüsschen kein Geld mehr hat , und meine Wenigkeit keine Lust auf Finanzierungen hat, ist sie zurück zur Schwester gegangen.

Nun kommen schon wieder 14 Tage dazu.

Meine Frage nun :

Wäre es nicht möglich mit einem Arztzeugnis am Zoll ( Kind krank etc. ) die Gegühren auf ein erträgliches Niveau zu senken ?

Nur so ne Idee von mir, Antwort eilt nicht so sehr, habe noch genügend zu tun !! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
        #2  

Member

Ich lese ja aus dem Posting raus, dass sie mit dem Schweizer Pass eingereist ist? Mit dem Thaipass bräuchte sie ja kein Visum nehme ich an.

Ich denke mal, so ein Zeugnis hätte sie vorgängig einreichen müssen, kann dir da aber auch keine genaue Antwort geben.
Um ein Zeugnis zu machen sollte ihn Thailand ja kein Problem sein.
 
        #3  

Member

Hoi tomcat,

ja , sie reist mit dem CH-Pass. Zum ausreisen mit dem Thai-Pass müsste sie aber auch ein Visum für die Schweiz haben. ? Zudem steht ihr Thainame im Thaipass, was mit dem Ticket (auch abgelaufen) wieder Probleme mit sich bringen würde.

Aber ich glaube auch, dass ein gezinktes Arztzeugnis sicher zu haben wäre. :yes:
 
        #4  

Member

Ausreisen mit dem Thai-Pass, Einreisen mit dem CH-Pass.
Wo ist das Problem?

Vielleicht nicht grad vor den Augen der Grenzer mit beiden Pässen rumhantieren und so, aber ansonsten sollte das doch kein Ding sein.

Greetz, H&S
 
        #5  

Member

Ja, aber wenn sie mit dem Schweizer Pass in Thailand einreist, muss sie auch wieder mit diesem ausreisen, sonst gibt es eben Probleme, weil du dann mit dem anderen Pass als Overstay registriert bist.
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
Aber ich glaube auch, dass ein gezinktes Arztzeugnis sicher zu haben wäre. :yes:


falls das akzeptiert werden sollte dann aber sicher nur von offizieller stelle,

sprich ein von einem staatlichen krankenhaus ausgestelltes attest ... :wink0:
 
        #7  

Member



:oops: :oops: :oops:

Ich raffs nicht mehr.....gestern ruft mich "Nüsschen" an und teilt mir mit, dass sie am Mittwoch in Zürich wieder Schweizerboden betretten wird !!!!

:shock: :shock: :shock:

frage mich wie sie das geschafft hat, ohne meine Kohle , nehme an dass ihr Mann ( Pakistani, Scheinehe ) doch noch Kohle hat rüberwachsen lassen, wegen seiner Aufenthaltsbewilligung.

:hehe: :hehe: :hehe:

Musst aber ein wenig nach helfen mit einem Mail an das Migrationsamt, die haben Nüsschen sogar in Thailand angerufen.

Bei mir wird aber der Platz sehr eng, wo sich doch die " Schwarze" noch Zuhause rumlümmelt.

:fucking: :fluch: :ang:
 
        #8  

Member



Deine Probleme möchte ich auch haben.Ne Schwarze u. ne Thai auf der Bude,passt doch.:hehe:
Falls es doch zu eng wird,schicke die Schwarze zu mir,bei mir ist zur Zeit Platz.:D
 
        #9  

Member

OVERSTAY Gebühren noch die alten?

Hallo,

hat jemand eine Ahnung ob sich die Overstay-Gebühren aktuell geändert haben?

Ich habe noch die Info: 500 THB pro Tag und 20000 THB maximal.

Und gild noch dies: bei abflug zahlt man seine Overstaygebühr(max 20000) und fliegt ab
ohne probleme bei der wiedereinreise zu bekommen.

Wäre nett, wenn sich jemand dazu äussern könnte.

Gruss
 
        #10  

Member



Die Sprecher der Immigration in Bangkok, sowie der Region II (Ostküste) haben gegenüber der Pattaya Times Stellung zum Artikel der PattayaOne und ThaiVisa genommen.

Das Wichtigste: Es hat sich an der Overstay-Regelung nichts geändert.




"Die Strafen nach dem Immigration Act von 1979 sind nach wie vor gültig.
Wir möchten nicht das Ausländer glauben das sie Haftstrafen oder Ausweisung befürchten müssen wenn ihr Visa weniger als ein Jahr abgelaufen ist.
Diese (falsche) Annahme würde noch mehr Probleme und Zeitverschwendung bringen.

Die Richtlinien besagen eindeutig das eine Abschiebung erfolgen muss wenn das Visa mehr als 364 Tage überzogen wurde.
In dem Falle erfolgt gleichzeitig eine Überprüfung ob die Person auf einer Fahndungsliste steht.
[...]
Sofern keine weiteren Straftaten vorliegen, wird die Person einem Richter in Bangkok vorgeführt und grundsätzlich zu einer Strafe von 20 000 Baht zuzüglich Gerichtskosten verurteilt. Im Anschluss muss die Person in das Land welches den Reisepass ausgestellt hat, zurückkehren. Er oder Sie wird nicht in die Blacklist eingetragen.
[...]
Wer mit weniger als einem Jahr Overstay an einer Grenze oder Immigration Stelle vorstellig wird, zahlt eine Gebühr von 500 Baht pro Tag bis max. 20 000 Baht. Doch wer im Lande von einem (normalen) Polizisten mit abgelaufenem Visa angetroffen wird, wird jedem Fall abgeschoben.

habe das aus nem anderen forum geklaut ;)
 
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