Thailändisch lernen

Allgemeine Frage Reisewarnung Auswärtiges Amt

        #1  

Member

Hallo zusammen,

möchte gerne hier Informationen zusammentragen zum Thema Reisewarnung für spezielle Länder.

Was bedeutet es eigentlich grundsätzlich, wenn das AA eine solche Warnung ausspricht?

- bin ich noch krankenversichert, wenn mir etwas passiert?
- welche Rechte hat mein Arbeitgeber, wenn ich trotzdem die Reise antrete?
- wie reagiert ggf. eine Reiserücktrittsversicherung?
- was passiert, wenn eine Destination den Lockdown verhängt?

Das sind für mich nur ein paar Fragen, vielleicht macht es Sinn diese hier zu diskutieren.

In einigen Beiträgen lese ich immer wieder - hier und da wird aufgemacht … - aber was bedeutet dies ggf. für die Rückreise, für die Versicherung etc.

Gruß

sharky
 
        #2  

Member

@Sharky sehr gut! Hoffentlich verläuft es sich nicht in Gelaber, sondern wird nur mit Fakten gefüllt.

Member hat gesagt:
- bin ich noch krankenversichert, wenn mir etwas passiert?

Jein: Meine Allianz Auslands KV würde z. B. nicht zahlen. Andere hingegen, wie die Hansemerkur, bei der ich mich nach diesem Fakt telefonisch informierte, zahlen auch im Risikogebiet, selbst im Falle einer Infektion. Nach Beantragung der KV erhalät man von der Hansemerkur eine schriftliche Bestätigung hierzu.

Member hat gesagt:
- welche Rechte hat mein Arbeitgeber, wenn ich trotzdem die Reise antrete?

Bei Reisen in Risikogebiete begibt man sich sehenden Auges in Gefahr. D. h. Ansprüche auf Lohnfortzahlung bzw. Weiterzahlung des Gehaltes bei einer Quarantäne entfallen. Es gibt hierzu aber noch keine Rechtssprechung.
 
        #3  

Member

Member hat gesagt:
Jein: Meine Allianz Auslands KV würde z. B. nicht zahlen. Andere hingegen, wie die Hansemerkur, bei der ich mich nach diesem Fakt telefonisch informierte, zahlen auch im Risikogebiet, selbst im Falle einer Infektion. Nach Beantragung der KV erhalät man von der Hansemerkur eine schriftliche Bestätigung hierzu.

Jede Versicherung versucht sich doch möglichst aus einem Schaden "zu verpissen" bzw. jenen möglichst gering zu halten. Etliche sind an der Börse notiert und streben logischerweise maximale Gewinnoptimierung für ihre shareholder an - logisch.
Corona gibt nun eine Steilvorlage - unterstützt durch eine Reisewarnung durch das AA - sehe ich das richtig?
 
        #4  

Member

Member hat gesagt:
Jede Versicherung versucht sich doch möglichst aus einem Schaden "zu verpissen" bzw. jenen möglichst gering zu halten. Etliche sind an der Börse notiert und streben logischerweise maximale Gewinnoptimierung für ihre shareholder an - logisch.
Corona gibt nun eine Steilvorlage - unterstützt durch eine Reisewarnung durch das AA - sehe ich das richtig?

Sicherlich, viele Versicherungen nehmen sich aus der Verantwortung, aber warum sollten sie zahlen, wenn das AA deutlich vor Reisen in entsprechende Gebiete warnt.
Als ich noch den Plan hatte, im September in die Dom Rep zu fliegen, hatte ich mich informiert: Es gibt einige Versicherungen, die dennoch zahlen. Die Dame der Hansemerkur sagte sogar, man müsse die Reisewarnungen ja nur als Hinweise verstehen und darum bieten sie auch einen Versicherungsschutz. ADAC versichert im übrigen auch.
 
        #5  

Member

Ich kann bestätigen, dass die Hanse Merkur zahlt. Ich habe per Mail angefragt und folgende Antwort erhalten

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Gerne bestätigen wir Ihnen, dass sie Reisewarnung des Auswärtigen Amtes keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung hat.
Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.


Ich beobachte die Situation in Spanien momentan mit etwas Sorge. Bisher gilt die Reisewarnung nur für drei Regionen im Norden, aber das kann sich ja auch ändern. @Eulenspiegel wie würdest du reagieren, wenn es im September plötzlich eine Reisewarnung für die Kanaren gibt?
 
        #6  

Member

Bin bei der Allianz da hieß es erst das ich kostenfrei weiter versichert bin solange ich in Thailand bin . jetzt war ich krank und siehe da sie wollen einen nachweis das ich versucht habe zurück zu kommen und dies nicht ging . Bei meinem Jahresvisum und da Oman Air nicht flog oder fliegt bin ich immer noch hier und anscheinend nicht mehr versichert die drehen es wie sie es brauchen .
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
Bin bei der Allianz da hieß es erst das ich kostenfrei weiter versichert bin solange ich in Thailand bin . jetzt war ich krank und siehe da sie wollen einen nachweis das ich versucht habe zurück zu kommen und dies nicht ging . Bei meinem Jahresvisum und da Oman Air nicht flog oder fliegt bin ich immer noch hier und anscheinend nicht mehr versichert die drehen es wie sie es brauchen .

Verstehe ich nicht, was du da schreibst.

1. warum kostenfrei weiter versichert?
2. Du hast doch den Nachweis erbracht - hast aber wohl keine andere Möglichkeit des Rückfluges in Erwägung gezogen?
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
bin ich noch krankenversichert, wenn mir etwas passiert?
Bei der envivas ist man weiterhin krankenversichert solange die Reisewarnung aufgrund der Covid19 Pandemie ausgesprochen wurde. D.h. erkrankt man im Ausland an Covid19, übernimmt die envivas die Kosten für die Behandlung. Fährt man allerdings schon mit einer Covid19-Infektion in das Land und muss dort behandelt werden, übernimmt die envivas keine Kosten. Auch werden keine Kosten für Reisen in Länder übernommen für die eine Reisewarnung aufgrund Kriegsgebiet, etc. verhängt wurde.
Die Bedingungen kann man bei der envivas auf der Homepage nachlesen.
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
Corona gibt nun eine Steilvorlage - unterstützt durch eine Reisewarnung durch das AA - sehe ich das richtig?
Man sollte einfach die Unterlagen genau durchlesen. Allenfalls kann man ja auch die Versicherung wechseln. In der Regel ist man aber versichert..Hier ein interessanter Artikel über das Thema Auslandsversicherung und Covid-19.

 
        #10  

Member

Wenn man in ein Risikogebiet reist gibt`s in der Quarantäne keine Lohnfortzahlung das ist mir bewusst.
Wenn aber erst während meines Urlaubs das Gebiet auf die Risikoliste kommt müsste es eine Lohnfortzahlung geben.
Könnte aber auch zum Streitpunkt werden.


Keine Quarantäne nach einem Test ohne Symptome
Wer den Test prophylaktisch macht, weil vielleicht ein Besuch bei den Großeltern ansteht, und keine Symptome hat, der muss nicht in Quarantäne. Gleiches gilt für Urlauber, die nicht aus Risikogebieten kommen.

Bei Symptomen: Bis zum Ergebnis Quarantäne
Wer allerdings mit Symptomen einen Test macht, das geschieht ja meist beim Hausarzt, verpflichtet sich zur häuslichen Quarantäne, bis das Testergebnis vorliegt. Hatte eine Person - unabhängig davon, ob Symptome vorliegen oder nicht - Kontakt zu einer Person, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurde, muss sie das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren.
 
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