Thailändisch lernen

PH --> DE Schengenvisum abgelehnt - Remonstration - Klage

        #1  

Member

Ich weiß, es gab hier schon den ein oder anderen thread zu diesem Thema.

Nicht aber bis zur 3. Stufe - Klage.

Da habe ich gerade zumindest angeklopft.

Hatte gerade eine Erstberatung bei einem Anwalt, der meinte, er kann mir nicht zu einer Klage raten. Endstation.

Nochmal zur Ausgangssituation. Ich wollte meine filipina Freundin (age gap 29 J.) zu einem 4-wöchigen Besuch einladen, und sie aus dem Urlaub direkt mitbringen (sie ist noch nie alleine gereist).

Visumsantrag wurde abgelehnt (Grund: fehlende Rückkehrbereitschaft). Ich ließ mich bevollmächtigen und habe remonstriert – Ablehnung wurde bestätigt.

Erst dann wurde mir klar, dass nichts Anderes zu erwarten war. Sie würden nicht ihre eigenen ‘Spielregeln‘ in Frage stellen…

Man würde sie zwingen müssen das Visum auszustellen.

Ich habe im Netz etwas rumgeforscht und dann einen Anwalt in Migrations- und Visumsfragen für eine Erstberatung ausgewählt, in der Meinung/Hoffnung, dass ein Klageverfahren aussichtsreicher wäre. Fehlanzeige - zu geringe Erfolgsaussichten.

Vielleicht müsste ich noch andere Anwälte konsultieren? Ich habe da insgesamt keine allzu guten Erfahrungen. Und Geld zum Rauswerfen habe ich auch nicht…



Die Argumentationslinie der Botschaft ist hanebüchen, sie arbeiten mit schwammigen Begriffen und Annahmen. Ermessensentscheidungen. Sie haben sich ihre feinen Spielregeln selbst gebaut…
Vor Gericht ist es ähnlich (schon erlebt) – da sitzt jemand vorne, der hat die Macht, und die Deutungshoheit…geloost.
 
        #2  

Member

Sei froh, dass der Anwalt dir gleich von der Klage abgeraten hat. Ich kenne genug Fälle, gerade auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, wo Anwälte genau das nicht getan haben, wohlwissend, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Aber das eigene Konto ist einem dann doch näher, als die Brieftasche des Klienten.
 
        #3  

Member

Könntest Du mal bitte den Remonstrations Bescheid abfotografieren, die Namen unkenntlich machen und dann hier einstellen?
Eventuell auch, falls Du das gemacht hast dein Einladungs Schreiben, bzw. das Begleitschreiben zur Remonstration?

Ich denke mal, es gibt nur sehr wenige Konstellationen bei denen die Botschaft die Rückkehrbereitschaft der Dame anerkennt.
Man müsste auch bei Dir mehr über den Hintergrund erfahren. Wie lange seid ihr schon zusammen? Wie oft hast Du sie besucht? Wo warst Du schon überall mit ihr? Hat sie Kinder, Haus, Grundstück, Familie, Arbeit und so weiter.
 
        #4  

Member

Member hat gesagt:
Man müsste auch bei Dir mehr über den Hintergrund erfahren. Wie lange seid ihr schon zusammen? Wie oft hast Du sie besucht? Wo warst Du schon überall mit ihr? Hat sie Kinder, Haus, Grundstück, Familie, Arbeit und so weiter.
Wozu möchtest du das alles wissen?
Der Antrag ist abgelehnt, ein Anwalt hat von einer Klage abgeraten! Ist es nur reine Neugier, oder möchtest du dich hier in einer Rechtsberatung versuchen? Wenn ja, kann ich nur davon abraten, @Pilo, denn es hat schon seine Gründe, warum der Gesetzgeber nur einen bestimmten Personenkreis dazu berechtigt hat.
Und um @Farang58 deine Anteilnahme auszudrücken, brauchst du all diese Informationen nicht.
 
        #5  

Member

@Profiler2610 ich möchte dem TO @Farang58 nur ein Gefühl dafür geben wie schwer es ist, so ein Visum zu erhalten und dass die Messlatte dafür sehr sehr hoch ist.

Leider postet so gut wie keiner, derjenigen die das Visum erhalten haben, wie sie das gemacht haben und wie die Hintergründe dabei aussehen. Das ist sehr schade. Daraus könnte man mehr lernen.

Ich werde und kann natürlich keine Rechtsberatung geben. Das ist doch klar.
 
        #6  

Member

…hallo und danke zunächst,

ich bin natürlich sehr gefrustet...und meine Freundin erst, die ist nur am Weinen (sie hätte so gerne meine Familienangehörigen kennengelernt; ein Traum auch für sie mal eine Reise nach Europa machen zu dürfen, und für 4 Wochen am Stück an meiner Seite zu sein).

Ein paar Dinge:

- es würde meines Erachtens zu weit führen, hier die Dokumente des Verfahrens zu veröffentlichen. Es handelt sich um das übliche juristische Geschwurbel, wie man es so kennt (und als widerwärtig empfindet), teilweise mit Sicherheit vorgefertigte Textbausteine.

- die Mitarbeiter der Visumsvergabestelle in Manila sind auch nur 'Soldaten' (Erfüllungsgehilfen), die nach Vorgaben handeln, freilich mit "Ermessensspielraum"

- die Ausgangssituation ist die ungünstige: sie hat keinen regulären Job, keinen Besitz (wundert das jetzt irgend jemanden?), keine kids, keine zu pflegenden Angehörigen - ist halt so...

- diskriminierend ist es m.E. unvermögende Personen wegen angeblich fehlender wirtschaftlicher Verwurzelung quasi von vornherein von der Visumsvergabe auszuschließen. Warum wird das nicht gleich offen gesagt - dann könnte man sich einiges an Kosten für die Antragstellung sparen.

- diskriminierend wäre des weiteren, wenn der Altersunterschied zum Tragen käme, in diesem Falle 29 J. Darüber wurde hier schon spekuliert, gesagt wird das natürlich nirgendwo in der Ablehnung.

- Des weiteren wird jedes Argument, das man bringt, ins Gegenteil verkehrt, Beispiel: wenn sie nun neuerdings einen kleinen sari sari betreibt (natürlich von mir so gedacht, um Einkünfte zu generieren, was ja ihre "wirtschaftliche Verwurzelung" stärken würde), wieso kann sie dann einfach 4 Wochen in Urlaub fahren usw.

- Ich hatte übrigens 4 Wochen bewusst gewählt, um dann vielleicht bessere Chancen zu haben.

- Tja, und letztlich hatte ich gehofft, in Stufe "3" juristisch eine bessere Handhabe zu haben, aufgrund der doch teils widersprüchlichen und spekulativen Argumentation im Ablehnungsbescheid. Aber vielleicht brauchte ich hier einen Anwalt, der sich tiefergehend mit der Materie beschäftigt, und das - das ist die Crux - macht er nicht schon bei einem Erstberatungsgespräch (das auch schon ordentlich Geld kostet).
 
        #7  

Member

@Farang58 gerade deswegen frage ich ja nach.
Ich kenne einen Fall aus Österreich, in dem die Botschaft bei der Pinay nachfragte. Die betreibt einen Sari Sari Store (tatsächlich).
Deren Freund, ein Österreicher, hat dann für sie einen Brief an die Ö-Botschaft verfasst, in dem er klar gestellt hat wie wichtig dieser Store für das Barangay ist und wie sehr sie in diesem Store gebraucht wird um ihn am Laufen zu halten. Und dass sie gerade mal für diese 3 Wochen, die beantragt wurden, weg kann. Sie bekam das Visum letztes Jahr.
Für dieses Jahr hat sie dann ohne Probleme ein 90 Tages Visum bekommen.

Zudem kenne ich meinen eigenen Fall, in dem beim Antwortschreiben der Remonstration meine eigenen Fehler vor Augen geführt wurden. Aber selbst wenn ich diese Fehler nicht begangen hätte, wäre mein Antrag damals in 2016 abgelehnt worden.
Das heißt in diesem Antwortschreiben wurde ganz klar dargelegt - auch wenn von uns gut gemeinte Argumente die für eine Rückkehrbereitschaft sprechen, von der Botschaft umgedreht wurden - was zur Ablehnung führte.
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
- die Ausgangssituation ist die ungünstige: sie hat keinen regulären Job, keinen Besitz (wundert das jetzt irgend jemanden?), keine kids, keine zu pflegen

Nur mal als kleinen Tip.

Erkundige dich mal ob eine Phlippinien ein Visum benötigt für die Türkei.

Hintergrund ist jener das bei Thais wo eine Ablehnung (Schengen Visa) hatten in die Türkei für 14 Tage Urlaub gemacht haben. Thais benötigen kein Visa für die Türkei. Denke bei den Philippinen ist es gleich (Nur Annahme)

Mit dem nächsten Visa soll Sie in einem Schreiben darauf hinweisen das Sie schon im Ausland war und wieder zurück ins Land gereist ist. Sie hat dann auch 2 Stempel im Pass. Am besten noch mit Fotos von Euch 2 belegen 👍

Wäre ein Versuch wert.....
 
        #9  

Member

@Tommyy da gibt es einen Unterschied:

Thailand: Ordinary passport holders are exempted from visa for their travels up to 30 days. Official passport holders are exempted from visa for their travels up to 90 days.

Philippines: Nationals of the Philippines holding diplomatic and official/service passport are exempted from visa for their travels up to 30 days.
Ordinary passport holders are required to have visa. Holders of such passports may obtain their 30-day single-entry e-visas via the website www.evisa.gov.tr, provided that they have a valid Schengen members or USA, UK, Ireland visa or residence permit.
 
        #10  

Member

@Farang58

Deinen Frust kann ich sehr wohl nachvollziehen. Ich persönlich halte das Verfahren der Ablehnung eines Visum wegen mangelnder Rückkehrwilligkeit für einen eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde. Das Verfahren erinnert mich an Minoity Report. Hier wird jemandem bevor es überhaupt dazu kommen kann unterstellt, eine Straftat begehen zu wollen, weshalb die Handlung schon im Vorfeld unterbunden wird. Es ist ganz klar eine Vorverurteilung und den Betroffenen wird quasi schon im Vorfeld vorgeworfen, Straftäter zu sein, bevor es überhaupt zu einer strafbaren Handlung kommen kann. Ob eine solches Verfahren vor einem übergeordneten Gericht Bestand haben würde, dürfte bezweifelt werden, aber es gibt leider noch keinen Präzedenzfall.

Ganz klar die Leidtragende ist das Mädchen. Sie ist jetzt im Informationssystem erfasst und wird generell Probleme haben, überhaupt ein Visum auch für einen anderen Staat im Schengen-Raum zu bekommen. Die einzige, noch verbleibende Möglichkeit wäre die einer Heirat.

Im Vergleich zu Thailand ist die Ablehnungsquote für die Phils mit knapp 9,53% mehr als dreimal so hoch wie für Thailand (2,84%), Zahlen aus 2017

Kleine Anfrage der Linken, machen sie jedes Jahr.
 
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