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Kennt sich jemand mit den neuen Bestimmungen im Erbrecht aus. Danach soll nicht der Paß entscheiden, wie erbrechtlich zu entscheiden ist, sondern der gewöhnliche/überwiegende Aufenthalt in einem Land.
Im Gegensatz zu Deutschland ist in Thailand der Erblasser scheinbar völlig frei in der Testamentsgestaltung. So scheint es vorzukommen, daß eine Tochter (oder ein Sohn) als Haupterbe oder gar als alleiniger Erbe eingesetzt werden kann. Dies insbesondere, wenn diejenige die Pflege der Eltern übernommen hatte.
Pflichtteil gibt es nicht !!!!
Ich habe kaum was zu vererben, allerdings eine Lebensversicherung. Um den, der sich ggf. um mich kümmert ein wenig zu entlohnen, möchte ich meine Hinterlassenschaft nicht durch einen hier in Deutschland zu berücksichtigten Pflichtteilserben geschmälert sehen.
Seit Jahren achte ich darauf, daß ich mindestens 6 Monate in Thailand bin.
Muß ich mich aber in Deutschland abmelden für diese Zeit, um frei vererben zu können?
Und kann es sogar sein, daß die Gesetzesneuerung nur zwischen europäischen Ländern gültig ist?
Die hier aufgezeigte Problematik ist nicht nur für mich, sondern für manch Anderen ziemlich wichtig. So ändert gerade ein Bekannter von mir sein Testament.
Bitte kein Halbwissen hier posten. Das ist eine ernste Angelegenheit.
Denn Mancher bekam von seinen Kindern zu hören: "Papa, ich möchte dich nicht pflegen im Alter.
Gruß von Opa
der so hin und wieder an schlimme Dinge denkt.
Im Gegensatz zu Deutschland ist in Thailand der Erblasser scheinbar völlig frei in der Testamentsgestaltung. So scheint es vorzukommen, daß eine Tochter (oder ein Sohn) als Haupterbe oder gar als alleiniger Erbe eingesetzt werden kann. Dies insbesondere, wenn diejenige die Pflege der Eltern übernommen hatte.
Pflichtteil gibt es nicht !!!!
Ich habe kaum was zu vererben, allerdings eine Lebensversicherung. Um den, der sich ggf. um mich kümmert ein wenig zu entlohnen, möchte ich meine Hinterlassenschaft nicht durch einen hier in Deutschland zu berücksichtigten Pflichtteilserben geschmälert sehen.
Seit Jahren achte ich darauf, daß ich mindestens 6 Monate in Thailand bin.
Muß ich mich aber in Deutschland abmelden für diese Zeit, um frei vererben zu können?
Und kann es sogar sein, daß die Gesetzesneuerung nur zwischen europäischen Ländern gültig ist?
Die hier aufgezeigte Problematik ist nicht nur für mich, sondern für manch Anderen ziemlich wichtig. So ändert gerade ein Bekannter von mir sein Testament.
Bitte kein Halbwissen hier posten. Das ist eine ernste Angelegenheit.
Denn Mancher bekam von seinen Kindern zu hören: "Papa, ich möchte dich nicht pflegen im Alter.
Gruß von Opa
der so hin und wieder an schlimme Dinge denkt.