Thailändisch lernen

DACH --> TH Touristen-Visa

        #1  

Member

Hallo habe da mal eine Frage. Habe heute mein Touristenvisa eingeholt in Zürich. Es gab keines mit mehrfacheinreisen nur mit einer Einreise. Die Dame am Schalter sagte mir, dass ich bevor ich nach 2 Monaten Ausreise auf die Imigration kann um ein Re Entry beantragen könne und so nach einer weiteren Einreise wieder 2 Monate erhalte. Ich habe dass noch nie gehört, dass man das mit einem Touristen Visa machen kann. Nun kennt sich da jemand aus ? Wäre dankbar für jede Antwort.
 
        #2  

Member

Mit einem reentry permit gibt es keine neue Tage. Damit kann man nur ein bestehendes Aufenthaltsrecht am Leben erhalten. Sprich bei der Wiedereinreise bekommt man dasselbe Enddatum im Einreisestempel das beim ersten Einreisestempel drinstand.
Macht bei einem single entry Touristikvisum nur Sinn, wenn man am Anfang mal kurz aus Thailand raus will.
 
        #3  

Member

Ja das habe ich mir auch so überlegt, aber warum erzählt die mir so ein Quatsch. Die Frage ist jetzt nur wie mache ich aus 2 Monaten 6 Monate?
 
        #4  

Member

60 + 30 Tage Verlängerung von der Immigration
Visarun 30 + 30 Tage Verlängerung
Visarun 30

Alternativ
60 + 30
Neues Visa von Thai Botschaft/Konsulat aus einem der Nachbarländer
60 + 30
 
        #5  

Member

In dem man gleich 6 Monate beantragt denn tricksereien führen nur zur Verschärfung der Bestimmungen und dann fuer alle.
 
        #7  

Member

Und wie ists mit diesem hier:
Touristen-Visum (TR:( 60-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 6 Monate, mehrfache Einreise
 
        #8  

Member

Oder diesem:
Non-Immigrant-Visum “O” Multiple Entry (mehrfache Einreise): 90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, gültig für 1 Jahr
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
Und wie ists mit diesem hier:
Touristen-Visum (TR:( 60-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 6 Monate, mehrfache Einreise
Was glaubst du wohl was @fesi beantragt hat?
Und was hat er bekommen?
 
        #10  

Member

Das Generalkonsulat möchte an dieser Stelle ausdrücklich auf den Unterschied zwischen der Gültigkeitsdauer eines METV-Visums und der Länge des Aufenthalts hinweisen: Die 6-monatige Gültigkeitsdauer eines Visums für mehrmalige Einreisen bedeutet nicht die Bewilligung für eine 6-monatige Aufenthaltsdauer.

Thai Consulate Zürich
 
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