Thailändisch lernen

Thailand Was bedeutet "Foreigner Quota"?

       
Buying property in Thailand
Die 49% "in ausländischem Besitz Quote" für Eigentumswohnungen


Eine der juristischen Kopfschmerzen, die den Zugang von ausländischen Käufern auf dem Thai-Immobilienmarkt festlegt und ausländischen Käufern von Eigentumswohnungen auf 49% der Gesamtfläche (reserviert für privates Eigentum) reglementiert.


Diese Einschränkung ist seltener ein Problem in Bangkok, jedoch in den Badeorten wie Koh Samui, Pattaya oder Phuket, wo ausländische Käufer dem Thai-Käufer zahlenmäßig überlegen sind. Eine Folge dieser Einschränkung ist der Bestand an unverkauften Einheiten, an die Thai Käufer kein Interesse zeigen und ausländische Käufer aufgrund er derzeit geltenden rechtlichen Beschränkungen nicht erwerben dürfen.


Warum die 49%-Quote?


Die Logik hinter dieser Beschränkung für ausländisches Eigentum ist, dass jeder Käufer (Thai oder Ausländer), der eine Eigentumswohnung kauft (1), den freien Grundbesitz von dieser Einheit, und (2) ein im "Verhältnis von Eigentum in das gemeinsame Eigentum ______% von 10.000 erhält".


Die gemeinsame Eigenschaft einer Eigentumswohnung, die durch die Co-Eigentümer (alle Wohneinheit Eigentümer) gehört beinhaltet:


(1) Das Land, auf dem sich das Gebäude befindet,
(2) Das Land zum gegenseitigen Nutzen,
(3) Die Strukturen des Gebäudes,
(4) Ein Teil des Gebäudes zum gegenseitigen Nutzen,
(5) Werkzeuge und Dienstprogramme zum gegenseitigen Nutzen,
(6) Orte für gemeinsame Dienste und
(7) Andere Eigenschaften zum gegenseitigen Nutzen. Artikel Nr. 4 verbindet die folgenden Eigenschaften als gemeinsame Eigenschaft einer Eigentumswohnung inklusive
( 8 ) Das Büro der Wohnanlage juristische Person,
(9) Immobilien mit den Verpflichtungen,
(10) Strukturen oder Systeme für Sicherheits-oder Umwelt-Zwecke in der Eigentumswohnung (dh Strom-, Lüftungs-, Klima-, Entwässerung und Entsorgung-und Brandschutz-Systeme etc.) und
(11) Sonstige Vermögenswerte, die die gemeinsamen Ausgaben aus dem Co-Eigentümer der Wohnanlage Gebäude selbst, alle Einrichtungen und auch das Land, auf dem die Wohnanlage bebaut gesammelt gepflegt.

Wenn die Regierung eine Quote von mehr als 49% im ausländischen Besitz (so zum Beispiel 70%) genehmigt, würde diese Maßnahme eine unmittelbare Folge für ausländische Käufer ergeben, da mehrheitliches Eigentum (in diesem Beispiel 70%) auch auf die Grundstücke entfallen, auf denen die Eigentumswohnung gebaut sind.

Mit anderen Worten: ausländische Käufer würden so über Landbesitz verfügen, was nicht mit den Thai Gesetzen zum Landbesitz in Einklang zu bringen ist.


Aber wie verkaufen ...?

Sie haben verbesserte Chancen Ihre Wohnung / ihr Condominium an einen Ausländer zu verkaufen, wenn dieser es unter der Ausländerquote (foreigner quota) erwerben kann.

Dies bedeutet, dass innerhalb einer Condominium-Anlage 49% aller Einheiten resp. der gesamten Wohnfläche, direkt an Ausländer verkauft werden können. Fragen Sie ihr Condominium-Management, falls Sie Ihre Wohnung unter "foreigner quota" verkaufen möchten.

Siehe auch Hauskauf in Thailand
 
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