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Als ich vor kurzem von einer Kurzreise nach Thailand aus Bangkok kommend am Münchener Flughafen gelandet bin wurde ich beim Verlassen des geschlossenen Bereichs zu einer Kontrolle aufgefordert. Soweit so gut - oder weniger gut weil so etwas einfach nervend ist.
Auf meine Frage weshalb gerade ich zur Kontrolle gebeten wurde erklärte der Beamte dies sei eine stichprobenartigen Routinekontrolle. Es wurden auch vor und nach mir einige Reisende zur Kontrolle gebeten, also dürfte das auch zutreffend gewesen sein.
Es wurden recht ausführlich Koffer, Trolley, Laptoptasche und sonstige Gepäckstücke untersucht. Als der Beamte eine Digitalkamera in meinem Handgepäcktrolley fand forderte er mich auf ihm die Bilder darauf zu zeigen. Ich fragte ob etwas Konkretes gegen mich vorliegen würde was verneint wurde. Weiterhin teilte ich dem Beamten mit dass ich nicht damit einverstanden bin dass meine privaten Bilder angesehen werden und fragte ob dies überhaupt ohne Anfangsverdacht erlaubt sei was er bejahte: schließlich seien Bilder genauso viel oder genauso wenig privat wie die Durchsuchung der übrigen Reiseutensilien.
Da ich hierzu eine vollkommen andere Betrachtungsweise habe und meine Privatsphäre sehr stark verletzt sehe habe ich mich wegen dieses Vorgangs an das Münchner Hauptzollamt gewendet mit der Bitte mir mitzuteilen ob der Beamte hier richtig bzw. ihm Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat.
Folgende Antwort habe ich (auszugsweise) erhalten:
"Zollkontrollen finden grundsätzlich risikoorientiert und ohne Ansehen der Person nach § 1 u. 10 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und Art. 13 Zollkodex statt. Neben der Erhebung der Einfuhrabgaben sichert die Zollverwaltung auch die Einhaltung der gemeinschaftlichen oder nationalen Vorschriften, die das Verbringen von Waren in den, durch den und aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbieten oder beschränken (Verbote und Beschränkungen). Dazu zählt u. a. auch die Bekämpfung der Kinderpornographie, wobei nach der Risikoanalyse hier regelmäßig Reisende aus Thailand einschlägig vorbelastet sind. Ich möchte Sie bitten, die Notwendigkeit Ihrer Zollkontrolle vor diesem Hintergrund zu sehen, um sie danach ganz objektiv und unvoreingenommen bewerten zu können."
Ich finde es schlicht und ergreifend ungeheuerlich wenn man sich als unbescholtener Bürger dieses Landes als potentieller Straftäter und Kinderschänder verdächtigen lassen muss - nur weil man gelegentlich nach Thailand reist. Was wäre der nächste Schritt? Regelmäßige Hausdurchsuchungen, Leibesvisitationen, Komplettüberwachung sämtlicher Kommunikationswege (wird wahrscheinlich sowieso stattfinden)?
Weiter wurde geschrieben dass ich zum Zeitpunkt der Kontrolle zwar meine grundsätzlichen, rechtlichen Bedenken wegen des Eingriffs in meine Privatsphäre geäußert, einer Einsichtnahme auf die auf meiner Kamera gespeicherten Bilder allerdings nicht eindeutig widersprochen hätte und dass man sich im Nachhinein ausdrücklich entschuldigen möchte soweit hier gglfs. ein Missverständnis vorlag.
Hat jemand von Euch bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und / oder sich gegen eine solche Behandlung gewehrt?
Über qualifizierte Informationen, Ratschläge und Meinungen würden ich mich freuen.
Ergänzend möchte ich vorsorglich noch hinzufügen dass nichts beanstandet wurde ...
Auf meine Frage weshalb gerade ich zur Kontrolle gebeten wurde erklärte der Beamte dies sei eine stichprobenartigen Routinekontrolle. Es wurden auch vor und nach mir einige Reisende zur Kontrolle gebeten, also dürfte das auch zutreffend gewesen sein.
Es wurden recht ausführlich Koffer, Trolley, Laptoptasche und sonstige Gepäckstücke untersucht. Als der Beamte eine Digitalkamera in meinem Handgepäcktrolley fand forderte er mich auf ihm die Bilder darauf zu zeigen. Ich fragte ob etwas Konkretes gegen mich vorliegen würde was verneint wurde. Weiterhin teilte ich dem Beamten mit dass ich nicht damit einverstanden bin dass meine privaten Bilder angesehen werden und fragte ob dies überhaupt ohne Anfangsverdacht erlaubt sei was er bejahte: schließlich seien Bilder genauso viel oder genauso wenig privat wie die Durchsuchung der übrigen Reiseutensilien.
Da ich hierzu eine vollkommen andere Betrachtungsweise habe und meine Privatsphäre sehr stark verletzt sehe habe ich mich wegen dieses Vorgangs an das Münchner Hauptzollamt gewendet mit der Bitte mir mitzuteilen ob der Beamte hier richtig bzw. ihm Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat.
Folgende Antwort habe ich (auszugsweise) erhalten:
"Zollkontrollen finden grundsätzlich risikoorientiert und ohne Ansehen der Person nach § 1 u. 10 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und Art. 13 Zollkodex statt. Neben der Erhebung der Einfuhrabgaben sichert die Zollverwaltung auch die Einhaltung der gemeinschaftlichen oder nationalen Vorschriften, die das Verbringen von Waren in den, durch den und aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbieten oder beschränken (Verbote und Beschränkungen). Dazu zählt u. a. auch die Bekämpfung der Kinderpornographie, wobei nach der Risikoanalyse hier regelmäßig Reisende aus Thailand einschlägig vorbelastet sind. Ich möchte Sie bitten, die Notwendigkeit Ihrer Zollkontrolle vor diesem Hintergrund zu sehen, um sie danach ganz objektiv und unvoreingenommen bewerten zu können."
Ich finde es schlicht und ergreifend ungeheuerlich wenn man sich als unbescholtener Bürger dieses Landes als potentieller Straftäter und Kinderschänder verdächtigen lassen muss - nur weil man gelegentlich nach Thailand reist. Was wäre der nächste Schritt? Regelmäßige Hausdurchsuchungen, Leibesvisitationen, Komplettüberwachung sämtlicher Kommunikationswege (wird wahrscheinlich sowieso stattfinden)?
Weiter wurde geschrieben dass ich zum Zeitpunkt der Kontrolle zwar meine grundsätzlichen, rechtlichen Bedenken wegen des Eingriffs in meine Privatsphäre geäußert, einer Einsichtnahme auf die auf meiner Kamera gespeicherten Bilder allerdings nicht eindeutig widersprochen hätte und dass man sich im Nachhinein ausdrücklich entschuldigen möchte soweit hier gglfs. ein Missverständnis vorlag.
Hat jemand von Euch bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und / oder sich gegen eine solche Behandlung gewehrt?
Über qualifizierte Informationen, Ratschläge und Meinungen würden ich mich freuen.
Ergänzend möchte ich vorsorglich noch hinzufügen dass nichts beanstandet wurde ...
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