Thailändisch lernen

Zollkontrolle bei Einreise nach D

        #1  

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Als ich vor kurzem von einer Kurzreise nach Thailand aus Bangkok kommend am Münchener Flughafen gelandet bin wurde ich beim Verlassen des geschlossenen Bereichs zu einer Kontrolle aufgefordert. Soweit so gut - oder weniger gut weil so etwas einfach nervend ist.

Auf meine Frage weshalb gerade ich zur Kontrolle gebeten wurde erklärte der Beamte dies sei eine stichprobenartigen Routinekontrolle. Es wurden auch vor und nach mir einige Reisende zur Kontrolle gebeten, also dürfte das auch zutreffend gewesen sein.

Es wurden recht ausführlich Koffer, Trolley, Laptoptasche und sonstige Gepäckstücke untersucht. Als der Beamte eine Digitalkamera in meinem Handgepäcktrolley fand forderte er mich auf ihm die Bilder darauf zu zeigen. Ich fragte ob etwas Konkretes gegen mich vorliegen würde was verneint wurde. Weiterhin teilte ich dem Beamten mit dass ich nicht damit einverstanden bin dass meine privaten Bilder angesehen werden und fragte ob dies überhaupt ohne Anfangsverdacht erlaubt sei was er bejahte: schließlich seien Bilder genauso viel oder genauso wenig privat wie die Durchsuchung der übrigen Reiseutensilien.

Da ich hierzu eine vollkommen andere Betrachtungsweise habe und meine Privatsphäre sehr stark verletzt sehe habe ich mich wegen dieses Vorgangs an das Münchner Hauptzollamt gewendet mit der Bitte mir mitzuteilen ob der Beamte hier richtig bzw. ihm Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat.

Folgende Antwort habe ich (auszugsweise) erhalten:

"Zollkontrollen finden grundsätzlich risikoorientiert und ohne Ansehen der Person nach § 1 u. 10 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und Art. 13 Zollkodex statt. Neben der Erhebung der Einfuhrabgaben sichert die Zollverwaltung auch die Einhaltung der gemeinschaftlichen oder nationalen Vorschriften, die das Verbringen von Waren in den, durch den und aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbieten oder beschränken (Verbote und Beschränkungen). Dazu zählt u. a. auch die Bekämpfung der Kinderpornographie, wobei nach der Risikoanalyse hier regelmäßig Reisende aus Thailand einschlägig vorbelastet sind. Ich möchte Sie bitten, die Notwendigkeit Ihrer Zollkontrolle vor diesem Hintergrund zu sehen, um sie danach ganz objektiv und unvoreingenommen bewerten zu können."

:bang:

Ich finde es schlicht und ergreifend ungeheuerlich wenn man sich als unbescholtener Bürger dieses Landes als potentieller Straftäter und Kinderschänder verdächtigen lassen muss - nur weil man gelegentlich nach Thailand reist. Was wäre der nächste Schritt? Regelmäßige Hausdurchsuchungen, Leibesvisitationen, Komplettüberwachung sämtlicher Kommunikationswege (wird wahrscheinlich sowieso stattfinden)?


Weiter wurde geschrieben dass ich zum Zeitpunkt der Kontrolle zwar meine grundsätzlichen, rechtlichen Bedenken wegen des Eingriffs in meine Privatsphäre geäußert, einer Einsichtnahme auf die auf meiner Kamera gespeicherten Bilder allerdings nicht eindeutig widersprochen hätte und dass man sich im Nachhinein ausdrücklich entschuldigen möchte soweit hier gglfs. ein Missverständnis vorlag.

Hat jemand von Euch bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und / oder sich gegen eine solche Behandlung gewehrt?

Über qualifizierte Informationen, Ratschläge und Meinungen würden ich mich freuen.


Ergänzend möchte ich vorsorglich noch hinzufügen dass nichts beanstandet wurde ...
 
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        #2  

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Hallo
Ich kann deinen Unmut wirklich verstehen. Langsam wird man hierzulande wirklich in seiner Privatsphäre mehr und mehr beschnitten. Selbst wenn der Beamte im unrecht ist hat er recht. Bin im April auch unten u fliege wie du ab München. Ich kenn mich hier zu wenig aus, hoffe aber, dass das eine od andere Forenmitglied uns mit Rat u Tat zu Seite stehen kann damit solche Sachen in Zukunft vermieden werden können. Man wird ja noch ein paar Fotos von den Bekanntschaften knipsen duerfen.
 
        #3  

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Was wäre der nächste Schritt? Regelmäßige Hausdurchsuchungen, Leibesvisitationen, Komplettüberwachung sämtlicher Kommunikationswege (wird wahrscheinlich sowieso stattfinden)?

Komplettüberwachung DEINES Geldverkehrs !! :bang:

Um meiner "Besten" mal wieder eine kleine Freude zu machen buchte ich bei einen örtlichen Reisebürö
"Karneval in Venedig" :mrgreen:

Ein kleines gemütliches Wochenende zu zweit...

Als ich meine Reiseunterlagen erhielt machte ich folgende Entdeckung...:shock:

"Seit Dezember 2011 ist es in Italien Touristen mit Staatbürgerschaft von „innerhalb des
europäischen Wirtschaftsraumes“ – somit auch Österreichern –
NICHT mehr erlaubt, Beträge von mehr als 999,99 Euro mit Bargeld zu bezahlen."

Dachte da hat sich wohl ein Tippfehler eingeschlichen (sollte wohl 9999 Euro bedeuten).
Also mal gegoogelt...KEIN Tippfehler !!

Was BITTE wenn wer keine Kreditkarte besitzt ODER besitzen möchte !!??

Ich zahle am liebsten cash !! "Nur Bares ist wahres !!" :tu:
Habe so meine Gründe dafür...

Sind die gleichen warum ich mein Facebook Konto "gelöscht" habe oder auch nur (anonyme) Wertkartenhandys benutze.
Ich mag auch keine "Kundenkarten" oder "Vorteilscards". Alles nur unnütze Dinge die täglich fleissig Daten sammeln...

Anhang anzeigen 1984-big-brother-is-watching-you.jpg

























Plant die "EU" in Zukunft ein Bargeldverbot? Warum? Ein Schelm wer böses denkt....:roll:

sawasdee frank69
 
        #4  

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Ich weiß nicht, ob das Vorgehen des Beamten rechtlich einwandfrei ist, aber darauf würde ich es ohnehin nicht ankommen lassen.
Bei mir geht es zwar mehr um geschäftliche Unterlagen auf dem Lappy, aber ich habe es mir auch angewöhnt USB-Sticks, Speicherkarten, (einfach jede Datei) immer nur verschlüsselt mit mir zu führen.
Da erübrigt sich dann jegliche Diskussion, ob er das darf oder nicht, von vornherein.
 
        #5  

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Das hängt in Italien aber mit dem Geldwäschegesetzt zusammen, da war mal was vor einigen Jahren.
 
        #6  

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Hier lege ich Dir mal ein weiteres Zitat aus so nem Schreiben des Zolls in ähnlicher Angelegenheit bei, dass ich auf die Schnelle im Internet finden konnte:
Neben der Einhaltung der Zollvorschriften überwacht die deutsche Zollverwaltung auch, ob eingeführte oder aus anderen Mitgliedstaaten verbrachte Waren den sog. Verboten und Beschränkungen unterliegen.
So ist es u.a. verboten oder nur eingeschränkt möglich, Schriften einzuführen/zu verbringen, die verfassungsfeindlichen Inhalts sind oder bei denen es sich um jugendgefährdende Schriften (z.B. Pornographie, Gewaltverherrlichung) handelt.

Laptops, Festplatten und andere Datenspeicher sind gemäß § 11 Absatz 3 Strafgesetzbuch auch Schriften.

In der Regel wird eine Durchsuchung des Inhalts des Laptops jedoch nur vorgenommen werden, wenn besondere Umstände erkennen lassen, dass er entsprechende Texte, Filme, Bilder oder dergleichen enthalten könnte.
Bist also augenscheinlich kein Einzelfall.
Wie und ob Du als "besonderer Umstand" erkannt worden bist und das die Zollbeamten dann dazu veranlasst haben, sich Deine Cam mal genauer anzuschauen, dazu kann ich nichts sagen.
Wie und wie stark Du gegen diese Cam-"Durchsuchung" gewehrt hast, kann ich auch nicht beurteilen. Im Zweifel macht so eine strikte Ablehnung Deinerseits gegen das Zeigen Deiner Urlaubsbilder auf Deiner Cam die Zollbeamten auch u.U. noch mißtrauischer und begründen dann erst Recht so einen "Anfangsverdacht"...
Du kannst dann sogar noch froh sein, dass sie nicht auch noch Deinen laptop samt Festplatte mit allen Bildern genauer "untersucht" haben.


Und meine persönliche Meinung dazu: Grundsätzlich finde ich das vollkommen richtig, dass sich noch vermehrter um das Thema Kinderpornographie" gekümmert wird. Denn es gibt sicherlich viele Touris in LOS, die sich dort mit live-gemachten pics ihrer extrem verwerflichen und zurecht strafbaren Neigung nachgehen.
Dass im Zusammenhang mit dieser "Fahndung" auch ggf. unbescholtene Bürger mal in das Netz gehen und ihre privaten Fotos zeigen müssen, ist im individuellen Fall zwar ggf. beklagenswert aber m.E. grundsätzlich hinnehmbar.
Wer nichts (moralisch oder strafbestandsmäßig) "Verwerfliches" in seiner Cam oder in seinem laptop hat, sollte damit leben können.

At least: Bei Einreisen in die USA ist das zoll-mäßige Durchsuchen von laptops und Co. zwar noch eher selten (auf die absolute Anzahl dieser "Durchsuchungen" besehen!) aber prinzipiell ganz üblich/normal.
 
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        #7  

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Member hat gesagt:
Bei mir geht es zwar mehr um geschäftliche Unterlagen auf dem Lappy, aber ich habe es mir auch angewöhnt USB-Sticks, Speicherkarten, (einfach jede Datei) immer nur verschlüsselt mit mir zu führen.
Da erübrigt sich dann jegliche Diskussion, ob er das darf oder nicht, von vornherein.
Das hier mal auf die USA bezogen.
Da musst Du ggf. aber komplett die Hose runterlassen und dem dortigen Zollbeamten Dein password sagen, wenn er Deinen Hinweis auf "geschäftliches und deswegen mit password geschützt" nicht Glauben schenken möchte.

Und extrem weitergesponnen... Flunkert man dem US-Zöllner dann noch ggf. vor, dass man das password vergessen hätte, obwohl man sich eigentlich sehr gut daran erinnert (etwas komplizierter Sachverhalt!; zugegeben!), hat man sich da ganz schnell strafbar gemacht. Und das würde dann sehr unangenehm werden...
 
        #8  

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Member hat gesagt:
Da musst Du ggf. aber komplett die Hose runterlassen und dem dortigen Zollbeamten Dein password sagen, wenn er Deinen Hinweis auf "geschäftliches und deswegen mit password geschützt" nicht Glauben schenken möchte.

Und extrem weitergesponnen... Flunkert man dem US-Zöllner dann noch ggf. vor, dass man das password vergessen hätte, obwohl man sich eigentlich sehr gut daran erinnert (etwas komplizierter Sachverhalt!; zugegeben!), hat man sich da ganz schnell strafbar gemacht. Und das würde dann sehr unangenehm werden...
Kein Problem.
Genau für solche Fälle gibt es zB. "Hidden Container", wie sie bei TrueCrypt heißen.
Er kriegt sein Passwort, ist glücklich und gesehen hat er trotzdem nichts. :mrgreen:
 
        #9  

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Member hat gesagt:
Dass im Zusammenhang mit dieser "Fahndung" auch ggf. unbescholtene Bürger mal in das Netz gehen und ihre privaten Fotos zeigen müssen, ist im individuellen Fall zwar ggf. beklagenswert aber m.E. grundsätzlich hinnehmbar.
Wer nichts (moralisch oder strafbestandsmäßig) "Verwerfliches" in seiner Cam oder in seinem laptop hat, sollte damit leben können.

Der Zweck heiligt also die Mittel?

Das sehe ich völlig anders.
Wenn der Staat in die Privatsphäre seiner Bürger eindringt, muss er dafür meines Erachtens im Einzelfall einen sehr guten Grund haben.
Das Argument "wer nichts zu verbergen hat, kann auch alles offenlegen" zieht da überhaupt nicht.
Es gibt 1000 Möglichkeiten, wie man gegen Kinderpornographie weitaus effektiver vorgehen kann. Sollen die halt ihre Hausaufgaben machen bevor sie in die Privatspähre ihrer Bürger eindringen.
(Ein erster Schritt wäre ja schon mal, wenn sich die Vertreter der Legislative darüber einig wären, dass man pädophile Mitarbeiter nicht vor anstehenden Ermittlungen warnt. :ironie:)
Mit einer Reise nach Thailand einen Anfangsverdacht zu begründen ist jedenfalls ein Witz. Von mir hätte der garantiert kein Passwort bekommen und ich möchte den Richter sehen, der die Herausgabe mit dem Anfangsverdacht verfügen solll.
 
        #10  

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Member hat gesagt:
Genau für solche Fälle gibt es zB. "Hidden Container", wie sie bei TrueCrypt heißen.
Er kriegt sein Passwort, ist glücklich und gesehen hat er trotzdem nichts.
Die Firma, die dahinter steckt, ist doch in der USA beheimatet oder?!
Seit dem NSA-Skandal und dem daraus bekanntgewordenen engen Zusammenarbeit zwischen US-amerikanischen Software-/Netzbetreiber-Firmen und der NSA wäre ich ich da etwas vorsichtiger... ;-)
Nicht dass die dortigen Regierungsstellen zu dieser Firma auch schon über engere Kontakte verfügen und für dieses "Problem" auch schon Hilfestellung seitens der Firma bekommen haben... :)


Member hat gesagt:
Er kriegt sein Passwort, ist glücklich und gesehen hat er trotzdem nichts.
Wie funzt denn das genau?
Ein Ordner/ne Datei ist durch ein password geschützt... Gibt man das password ein, ist aber die Datei/der Ordner dann augenscheinlich leer?
 
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