Member hat gesagt:
Ich habe eine Frage zur mehrmaligen Einreise pro Kalenderjahr mit der VIsa Exemption Regelung mit je 60 Tagen bei Einreise (+ ggf. 30 Tage Verlängerung).
In den Erläuterungen zu der Visa Exemption Regelung auf der Internetseite der Thailändischen Botschaft steht, dass man mit dieser Regelung pro Kalenderjahr beliebig oft auf auf dem Luftweg und bis zu 2 mal auf dem Land- oder Seeweg einreisen kann.
Ist es tatsächlich so, dass man sich, unterbrochen nur durch 5 kurze Ausreisen per Flug, dann nahezu 6 mal < 60 Tage während eines Kalenderjahres mit der Visa Exemption Regelung ohne weitere Bedingungen in Thailand aufhalten kann? Oder gibt es hierbei irgendwelche Beschränkungen, z. B. bezüglich einer maximalen Anzahl von Tagen pro Kalenderjahr (wovon aber nichts auf der Internetseite der Botschaft steht)?
Das Problem ist, dass bei der Verlängerung von 30 auf 60 Tage an keiner offiziellen Stelle geregelt wurde, ob dies ebenfalls die Regelung betrifft, dass man sich in 180 Tagen nur 90 Tage ohne Visum in Thailand aufhalten darf.
Wenn du ein bisschen bei Google suchst, findest du auch andere Antworten, wie: "Es sind nur zwei Einreisen im Kalenderjahr erlaubt" oder "theoretisch gibt es keine Begrenzungen, praktisch liegt das im Ermessen des Beamten an der Immigration".
Mir ist klar, dass du dir von meinen Antworten nichts kaufen kannst - es gibt schlechtweg keine zuverlässige Regelung. Einige berichteten, dass Ihnen auch bei der zweiten Einreise innerhalb der kurzen Zeit wieder die vollen 60 Tage in den Pass gestempelt wurden.
Das große Thema davor war, dass immer mehr Beamte darauf achten, ob ein Visa-Run mehrere Tage dauert und nicht nur 30 Minuten.
Auch hierzu gibt es keine abschließende Antwort - zumindest kenne ich keine.
Ich für meinen Teil werde künftig versuchen, per Mail eine Antwort vom Konsulat zu bekommen und nach Möglichkeit MIT Visum einzureisen, da sämtliche Einschränkungen ja die Einreise ohne Visum betreffen. Letztlich ist dann natürlich die Frage, ob man eine Antwort bekommt... und ob diese dann an der Immigration auch das Papier wert ist, auf dem diese Antwort dann steht.
Ferne möchte ich zu bedenken geben, dass absolut nicht klar ist, wie lange die 60-Tage-Regelung bestehen bleibt. Auch hier herrscht Unsicherheit.