Thailändisch lernen

Abmahnung wegen angeblichem File Sharing

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Nicht offen für weitere Antworten.
        #41  

Member

Member hat gesagt:
Das ist aber keine Lizenz zum Geld drucken. Wer 200 € für so einen lächerlichen Aufwand verlangt, der gehört eigentlich selbst verklagt. Egal wie lange er studiert hat oder wieviel Staatsexamen er hat.

Ich weiß nicht, wo du lebst. So viel ich weiß, haben wir in Deutschland noch freie Marktwirtschaft. Wenn dir eine Dienstleistung nicht passt, musst du sie ja nicht annehmen! Es gibt nicht nur einen Anwalt! Und nochmal: es gibt das RVG. Das sind vom Gesetzgeber vorgegebene Summen. Dann beschwere dich beim jeweiligen Gesetzgeber ...
 
        #42  

Member

Member hat gesagt:
I Dann beschwere dich beim jeweiligen Gesetzgeber ...
Ich bin weder betroffen noch beschwere ich mich. Ist aber in meinem Augen Abzocke.
Entscheidend ist für mich die Qualität und der Aufwand einer Leistung für die ich bezahle und nicht wie lange jemand gebraucht hat um seinen Beruf zu erlernen. Das scheint mir hier in keinem vernünftigen Verhältnis zu stehen.
 
        #43  

Member

Member hat gesagt:
Das scheint mir hier in keinem vernünftigen Verhältnis zu stehen.

Hast du meinen obigen Post eigentlich genau gelesen?

Nur weil hier jemand 200 € in den Raum wirft, heißt das noch lange nicht, dies wäre die Regel für eine entsprechende Tätigkeit.

Im Übrigen: 200 € nimmt keine normale Kanzlei in der Stunde. Da wären wir dann im unteren Stundenlohnsektor einer Großkanzlei. Die wiederum beschäftigt sich in der Regel nicht mit derartigen rechtlichen Lappalien.
 
        #44  

Member

Member hat gesagt:
Ist aber in meinem Augen Abzocke.
Entscheidend ist für mich die Qualität und der Aufwand einer Leistung für die ich bezahle und nicht wie lange jemand gebraucht hat um seinen Beruf zu erlernen. Das scheint mir hier in keinem vernünftigen Verhältnis zu stehen.
Das ist doch ein Widerspruch.
Wo soll denn die Qualifikation eines Anwalts und somit die Qualität seiner Leistung herkommen, wenn nicht durch dessen Ausbildung/Studium?
Man hat ja letztlich viele Möglichkeiten auf so ein Schreiben zu reagieren. Es muss doch niemand einen Anwalt beauftragen, wenn dessen Preis-/Leistungsverhältnis nicht zusagt.
Jeder hat doch die Möglichkeit sich kostenlos in Foren und oder dem Internet selbst zu informieren und zu antworten. Wie hoch Aufwand und Qualität dieser Eigenleistung dann sind, hängt dann von einem selbst ab.
Wer sich das nicht zutraut, kann sich ja umschauen und jemanden suchen, der "sich mit sowas auskennt", oder das zumindest glaubt/vorgibt und ein Schreiben für € 30-50,- aufsetzt.
Wenn man sich hingegen höhere Qualität von einem richtigen Anwalt verspricht, der das jahrelang studiert hat, ein Fachanwalt ist und vielleicht sogar auch noch einen guten Ruf hat, dann ist es doch klar, dass diese höhere Qualität auch ihren Preis hat.
 
        #45  

Member

Member hat gesagt:
Im Übrigen: 200 € nimmt keine normale Kanzlei in der Stunde. .
Naja, aus deinen Postings ging für mich hervor das du solche Preise für gerechtfertigt hälst.
 
        #46  

Member

Member hat gesagt:
Naja, aus deinen Postings ging für mich hervor das du solche Preise für gerechtfertigt hälst.

Halte ich auch, sofern es gesetzlich vorgegeben ist und/oder die Leistung erfordert! Weshalb sollte ich für eine Leistung weniger verlangen als ich kann?

Und jetzt halte dich fest: manche bekommen sogar 500 € und mehr pro Stunde. Qualität hat nun mal seinen Preis. Das ist auch vollkommen richtig. Dass es sich dabei nicht um ein einfaches Schreiben handelt, sollte eigentlich klar sein und keiner Erwähnung bedürfen ...
 
        #47  

Member

Member hat gesagt:
Wenn man sich hingegen höhere Qualität von einem richtigen Anwalt verspricht, der das jahrelang studiert hat, ein Fachanwalt ist und vielleicht sogar auch noch einen guten Ruf hat, dann ist es doch klar, dass diese höhere Qualität auch ihren Preis hat.
Andere Anwälte haben auch studiert und höhere Qualität hat sicherlich ihren Preis, keine Frage, Dafür bin ich auch gerne bereit zu bezahlen. Wir sprechen hier aber von einem Standartschrirftstück für einen Anwalt. Wo siehst du da den Unterschied ob das ein Staranwalt Ausdruckt und Unterschreibt oder ein Noname? Oder wie @sukhumvit schon anmerkte, die richtig guten Beschäftigen sich mit sowas doch gar nicht.

Btw: Wärest du bereit bei mir ein Steak zu essen und mehr zu bezahlen nur weil ich einen Meistertitel oder mehr Berufserfahrung als der Mitbewerber habe? Bei gleicher Qualität und gleichem Abiemte versteht sich. Sicherlich nicht, oder?
 
        #48  

Member

Member hat gesagt:
Dass es sich dabei nicht um ein einfaches Schreiben handelt, sollte eigentlich klar sein und keiner Erwähnung bedürfen ...
Was denn nun? In Post 43 hast du das Lappalie genannt, und ich denke das ist es auch für einen Anwalt.
 
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