Aktiendepot in Thailand

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        #11  

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Member hat gesagt:
Siehst Du: zig Auswanderer die sich abmelden sind damit bei einem Thai Konto nicht mehr der Kapitalertragssteuer unterworfen.
Wenn Du Dich komplett verabschiedest und keine Wohnung mehr in Deutschland hast (Abmeldung allein genügt nicht), bist Du raus aus der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Dann gibt es für Thailand auch keinen Anlass, Daten nach Deutschland zu übermitteln.

Das sollte allerdings keine überraschende Erkenntnis sein.
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Ist das so? Hast Du dazu eine Quelle? Ist das auch so, wenn der Wohnsitz komplett nach Thailand verlegt wird? Habe massive Zweifel aber kann ja sein.
Das ist natürlich nur für Leute relevant die weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind.
Hier die aktuelle Liste vom Bundesfinanzministerium der Länder die am automatischen Finanz-Informationsaustausch teilnehmen.
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Wenn Du Dich komplett verabschiedest und keine Wohnung mehr in Deutschland hast (Abmeldung allein genügt nicht), bist Du raus aus der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Dann gibt es für Thailand auch keinen Anlass, Daten nach Deutschland zu übermitteln.

Das sollte allerdings keine überraschende Erkenntnis sein.


Mich hat das ganze Thema noch gar nicht so in meinen Gedanken erfasst. Es ist eher etwas, was ich beiläufig in meine Gedankengänge aufnahm.

Da man Aktienverkäufe bei Gewinnen erst bei Verkauf und erzieltem Gewinn in D versteuern muss und die Anlageform immer mindestens auf 5 bis 10 Jahre gehen sollte (mindestens! - Ausnahme: man ist ein Broker und ich bin keiner, nicht mal ansatzweise), ist es vielleicht klug das Depot frühzeitig in Thailand anzulegen. Ich frage mich, wie man Anteile vom deutschen Depot umschichten kann. Wenn ich das dann in sagen wir 10 Jahren verflüssige und Gewinne abschöpfe, wären dann bei kompletter Abmeldung 0 Euro Steuern fällig wobei niemand weiss, was Thailand plant. Ein weiterer Vorteil der mich aber weniger berührt könnte bei einigen Männern in für oft Männer ungünstigen Regelungen um Familienrecht liegen. Aber das ist eine andere Baustelle. Ich finde den Aspekt rein theoretisch aber auch nicht uninteressant.

Zugewinnausgleich und derlei sind da das Stichwort.

Member hat gesagt:
Das ist natürlich nur für Leute relevant die weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind.
Hier die aktuelle Liste vom Bundesfinanzministerium der Länder die am automatischen Finanz-Informationsaustausch teilnehmen.

Danke :) Frage mich, warum die Philippinen nicht auftauchen... interessant.
 
        #14  

Member

Hallo, so weit ich das richtig in Erinnerung habe besteht die Steuerpflicht in Deutschland nach komplett Ummeldung für weiter 10 ? Jahre. Erst dann ist man aus der Nummer raus. Ist auch nachvollziehbar, sonst geht man zu Rentenbeginn ein Jahr nach Thailand löst seine Betriebsrente sein Jahrelang angespartes Depot und alles auf und zahlt keine Steuer. Im folge Jahr zurück nach Deutschland (warum auch immer) und das FA guckt in die Röhre! Nicht in good old Germany 😁 Grüße
 
        #15  

Member

Member hat gesagt:
Hallo, so weit ich das richtig in Erinnerung habe besteht die Steuerpflicht in Deutschland nach komplett Ummeldung für weiter 10 ? Jahre. Erst dann ist man aus der Nummer raus. Ist auch nachvollziehbar, sonst geht man zu Rentenbeginn ein Jahr nach Thailand löst seine Betriebsrente sein Jahrelang angespartes Depot und alles auf und zahlt keine Steuer. Im folge Jahr zurück nach Deutschland (warum auch immer) und das FA guckt in die Röhre! Nicht in good old Germany 😁 Grüße
Wenn Du nicht zurück kommst, wirst Du in Deutschland nicht mehr besteuert.
Aber wenn Du zu schnell zurück kommst, wird man Dir unterstellen, Du seist nur aus steuerlichen Gründen weggezogen und Du musst alles nachversteuern. So 3 bis 5 Jahre solltest Du schon im Ausland bleiben, um dieses Argument zu widerlegen. Das wird tendenziell immer strenger ausgelegt. Die Kosten des Kontrollverlustes in fast allen Bereichen müssen durch verstärkte Kontrollen bei denjenigen, wo noch etwas zu holen ist, ausgeglichen werden.

Ich war 7 Jahre im Ausland und als ich zurück kam wurden keine Fragen gestellt. Allerdings war ich offiziell mit „Expatriate-Arbeitsvertrag“ im Ausland, also war der Sachverhalt eindeutig.
 
        #16  

Member

Member hat gesagt:
Hallo, so weit ich das richtig in Erinnerung habe besteht die Steuerpflicht in Deutschland nach komplett Ummeldung für weiter 10 ? Jahre. Erst dann ist man aus der Nummer raus. Ist auch nachvollziehbar, sonst geht man zu Rentenbeginn ein Jahr nach Thailand löst seine Betriebsrente sein Jahrelang angespartes Depot und alles auf und zahlt keine Steuer. Im folge Jahr zurück nach Deutschland (warum auch immer) und das FA guckt in die Röhre! Nicht in good old Germany 😁 Grüße

Nu ja.

Das bezieht sich aber meines Wissens nach ausschliesslich auf Einnahmen aus deutschen Quellen. Was haben Aktiengewinne damit dann zutun?

Das mit der Rente wäre richtig, aber betrifft wiederum nicht Renten, die in anderen Ländern angelegt wurden wie wiederum andere Steuerregelungen haben - bessere in der Regel. Drum prüfe, wo man Geld anlegt.

Member hat gesagt:
Wenn Du nicht zurück kommst, wirst Du in Deutschland nicht mehr besteuert.
Aber wenn Du zu schnell zurück kommst, wird man Dir unterstellen, Du seist nur aus steuerlichen Gründen weggezogen und Du musst alles nachversteuern. So 3 bis 5 Jahre solltest Du schon im Ausland bleiben, um dieses Argument zu widerlegen. Das wird tendenziell immer strenger ausgelegt. Die Kosten des Kontrollverlustes in fast allen Bereichen müssen durch verstärkte Kontrollen bei denjenigen, wo noch etwas zu holen ist, ausgeglichen werden.

Ich war 7 Jahre im Ausland und als ich zurück kam wurden keine Fragen gestellt. Allerdings war ich offiziell mit „Expatriate-Arbeitsvertrag“ im Ausland, also war der Sachverhalt eindeutig.


Sehr interessanter Beitrag. Man kann auch als Tourist "zurück kommen" denke ich. Bei Teilzeitauswanderung eh der Normalfall, wenn man das so will. Für einen Steuerfachanwalt sicher eine komplexe spannende Materie. Ich empfehle da eh Fachberatung aber die Gedankengänge regen Phantasie an.
 
        #17  

Member

Die Daten die Thailand meldet, werden meines Wissen erstmals Ende 2024 für 2023 übermittelt.
Und zwar zentral an folgende Behörde:


Dort kann das FA die Daten dann abrufen. Als ich mich zuletzt damit beschäftigt habe war noch unklar, was genau gemeldet wird. Es können nur Kontodaten sein, oder Kontostände, oder Geldeingänge von Finanzinstituten oder alle Geldeingänge. Der Text in dem Abkommen würde alles hergeben. Finde den auf die schnelle nicht, aber er muss irgendwo auf der Website oben stehen.

Man kann auch selbst diese Auskunft anfordern, was ich Anfang 2025 tun werde.
 
        #18  

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Ausländische Aktienerträge waren früher komplett steuerfrei (Territorialprinzip). Ich weiß allerdings nicht, ob das auch für ausländische Aktien gilt, die bei einer thailändischen Bank liegen und wie das seit den neusten Veränderungen ist. Kapitalertragssteuer ist trotzdem 0%.

Vorsichtig. Thailand nimmt neuerdings am automatischen Informationsaustausch CRS teil. https://www.bzst.de/SharedDocs/Down...ehmende_staaten_2024_vorlaeufig.html?nn=67750
Die deutsche Steuerverwaltung erfährt also von deinem Depot. Steuerfrei ist das also nur bei Wohsitzaufgabe D.

Deshalb halte ich es für die deutlich bessere steuerliche Gestaltung, wenn man mit seinem Depot in Europa oder den USA ist bei Wohnsitz Thailand. Da besteht mehr Rechtssicherheit.
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Das bezieht sich aber meines Wissens nach ausschliesslich auf Einnahmen aus deutschen Quellen. Was haben Aktiengewinne damit dann zutun?

Member hat gesagt:
Ausländische Aktienerträge waren früher komplett steuerfrei (Territorialprinzip).
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss alle Einkommen, auch aus ausländischen Aktien, die im Ausland liegen, in Deutschland versteuern.

Ich habe in verschiedenen Ländern gearbeitet und beziehe noch Einkommen aus diesen Ländern (z.B. Gewinne und Dividenden aus ausländischen Aktien in meinem Depot im Ausland).

Daher stammen die ganzen Weisheiten auch nicht von mir, sondern von der Steuerkanzlei, die ich leider für meine Steuererklärung bezahlen muss, weil ich es selbst nicht hinbekomme 😉
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss alle Einkommen, auch aus ausländischen Aktien, die im Ausland liegen, in Deutschland versteuern.

Voraussetzung ist immer, dass man in D nicht mehr steuerpflichtig ist.
 
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