Member
Der Thailändische Pass muss auch geänder werden. Aber zuvor müssen die Angaben im Personenregister des Bezirks geändert werden. Es gibt keine Fristen..
das ist jetzt eine Frage aus reinem Interesse…. Bei den Russen ist das so, das ein im Ausland lebender Staatsbürger offiziell bei der für ihn zuständigen Botschaft gemeldet ist … also für alle Meldeangelegenheiten ist die Botschaft zuständig…. Ist das bei Thais anders?Member hat gesagt:Der Thailändische Pass muss auch geänder werden. Aber zuvor müssen die Angaben im Personenregister des Bezirks geändert werden. Es gibt keine Fristen..
ich habe auf der Webseite der Thaibotschaft Bern geschaut. Nach Heirat muss der Name zuerst beim zuständigen Bezirk in Thailand gändert werden und dann im Pass. Es gibt da keine Fristen.Member hat gesagt:also für alle Meldeangelegenheiten ist die Botschaft zuständig…. Ist das bei Thais anders?
Member hat gesagt:Der Thailändische Pass muss auch geänder werden. Aber zuvor müssen die Angaben im Personenregister des Bezirks geändert werden. Es gibt keine Fristen..
Warum steht es denn auf der Seite der Thai-Botschaft?Member hat gesagt:Falsche Behauptung. Im Thai Pass ist der Name der Gattin gemäss thailändischem Recht in thailändischer Sprache aufgeführt.
machst du Witze?Member hat gesagt:Eventuell hat die Thai Botschaft in Bern andere Ansichten als die Thai Botschaften irgendwo in Deutschland?
Ich denke mir einfach, dass die Bedingung für Thais überall die gleichen sind. So wie für Deutsche und Schweizer auch. Ich habs übrigens nachgelesen Thai Konsulat Frankfurt.Member hat gesagt:Nein. Kein Witz. Wie kommst Du drauf? Ah ne ich frag besser nicht.