Auf welchen Namen Flugticket buchen nach Einbürgerung?

  • Ersteller
        #21  

Member

Der Thailändische Pass muss auch geänder werden. Aber zuvor müssen die Angaben im Personenregister des Bezirks geändert werden. Es gibt keine Fristen..
 
        #22  

Member

Wenn man sicher ohne Stress reisen möchte bleiben wahrscheinlich nur 2 Möglichkeiten …. Nur mit dem deutschen Pass reisen …. Mit allen Nachteilen was ASQ / Visum usw angeht
Oder möglichst schnell in der Botschaft einen neuen zusätzlichen Thai Pass Beantragen … das Problem ist ja am ehesten der CheckIn nicht der Zoll oder die Immigrationen


Member hat gesagt:
Der Thailändische Pass muss auch geänder werden. Aber zuvor müssen die Angaben im Personenregister des Bezirks geändert werden. Es gibt keine Fristen..
das ist jetzt eine Frage aus reinem Interesse…. Bei den Russen ist das so, das ein im Ausland lebender Staatsbürger offiziell bei der für ihn zuständigen Botschaft gemeldet ist … also für alle Meldeangelegenheiten ist die Botschaft zuständig…. Ist das bei Thais anders?
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
also für alle Meldeangelegenheiten ist die Botschaft zuständig…. Ist das bei Thais anders?
ich habe auf der Webseite der Thaibotschaft Bern geschaut. Nach Heirat muss der Name zuerst beim zuständigen Bezirk in Thailand gändert werden und dann im Pass. Es gibt da keine Fristen.
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Der Thailändische Pass muss auch geänder werden. Aber zuvor müssen die Angaben im Personenregister des Bezirks geändert werden. Es gibt keine Fristen..

Falsche Behauptung. Im Thai Pass ist der Name der Gattin gemäss thailändischem Recht in thailändischer Sprache aufgeführt.

Einfach immer beide Pässe mitführen.

CheckIn DACH -> thailändischer Pass ( im DACH Pass ja kein Visum ) den DACH Pass vorweisen falls erwünscht um den Namen zu verifizieren
Ausreise Zoll -> DACH Pass ( im thailändischenkein Visum für DACH ) den TH Pass vorweisen falls erwünscht um den Namen zu verifizieren
Einreise Thailand -> thailändischer Pass
CheckIn Thailand -> DACH Pass ( kein Visum für D im DACH Pass )
Ausreise Zoll -> TH Pass vorweisen da Einreisestempel im TH Pass
Einreise D -> deutscher Pass
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Falsche Behauptung. Im Thai Pass ist der Name der Gattin gemäss thailändischem Recht in thailändischer Sprache aufgeführt.
Warum steht es denn auf der Seite der Thai-Botschaft?
"Persönliche Daten im Reisepass Nach den neuesten Informationen des Petenten im thailändischen Personenstandsregister muss der Petent daher, wenn er den Nachnamen im neuen Reisepass als Nachnamen nach Heirat/Scheidung ändern muss, die Angaben im Personenstandsregister des Bezirks oder . berichtigen Bezirksamt, bevor Sie einen neuen Reisepass beantragen.(mit Google Übersetzer aus Thai Botschaft Bern)
 
        #26  

Member

@gabbiano bleib doch bitte in Deiner Bergigen “langsamen” Schweiz. Der TO ist aus dem Norden Deutschlands. Eventuell hat die Thai Botschaft in Bern andere Ansichten als die Thai Botschaften irgendwo in Deutschland?
Eventuell haben die Schweizer da andere Vereinbarungen mit den Thais getroffen als die Deutschen?
 
        #28  

Member

Nein. Kein Witz. Wie kommst Du drauf? Ah ne ich frag besser nicht.
 
        #29  

Member

Member hat gesagt:
Nein. Kein Witz. Wie kommst Du drauf? Ah ne ich frag besser nicht.
Ich denke mir einfach, dass die Bedingung für Thais überall die gleichen sind. So wie für Deutsche und Schweizer auch. Ich habs übrigens nachgelesen Thai Konsulat Frankfurt.
"Im Fall der Vor- oder Nachnamensänderung aufgrund von Heirat, Scheidung oder Tod des Ehepartners sowie aufgrund von Adoption, muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Dies ist anhand des Hausregisters überprüfbar: Ist die Änderung vollzogen, ist der neue Name im Hausregister eingetragen."
 
        #30  

Member

@gabbiano ah ok. Dann iss es ja gut.
 
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