Auf welchen Namen Flugticket buchen nach Einbürgerung?

  • Ersteller
        #31  

Member

Member hat gesagt:
Einfach immer beide Pässe mitführen.

CheckIn DACH -> thailändischer Pass ( im DACH Pass ja kein Visum ) den DACH Pass vorweisen falls erwünscht um den Namen zu verifizieren
Ausreise Zoll -> DACH Pass ( im thailändischenkein Visum für DACH ) den TH Pass vorweisen falls erwünscht um den Namen zu verifizieren
Einreise Thailand -> thailändischer Pass
CheckIn Thailand -> DACH Pass ( kein Visum für D im DACH Pass )
Ausreise Zoll -> TH Pass vorweisen da Einreisestempel im TH Pass
Einreise D -> deutscher Pass

Genau so hat es mir heute eine Kollegin erzählt, die bis vor kurzem noch in einem Reisebüro gearbeitet hat.

Sie meinte, dass die Prüfungen bei der Airline nur den "Transport" betreffen und nichts mit der Grenzkontrolle zu tun hätten.

Ich soll halt noch mal mit Emirates sprechen, wie die es handhaben, wenn sie insbesondere beim Rückflug keine Namensdeckung bei Ticket (Thainame) und DACH-Pass (anstatt Visum/eAT) hat. Und: Wir sollen uns nicht so einen Kopp machen, das Problem/Thema hätten tausende andere auch und bei denen würde es ja auch klappen :headbash:

Ich werde dann mal Emirates konsultieren ;-)
 
        #32  

Member

Member hat gesagt:
Ich soll halt noch mal mit Emirates sprechen, wie die es handhaben, wenn sie insbesondere beim Rückflug keine Namensdeckung bei Ticket (Thainame) und DACH-Pass (anstatt Visum/eAT) hat.
Der Name auf dem Ticket muss mit dem Pass übereinstimmen. Das ist einfach nun mal so. Also musst du bei der Buchung den Namen angeben für den du auch den Pass verwenden willst. Und wenn du für die Reise ums verrecken 2 Pässe verwenden willst oder musst, musst du halt zwei one-way Flüge buchen. So sehe ich das..
 
        #33  

Member

Member hat gesagt:
Unter welchem Namen bucht sie denn jetzt am Besten ein Flugticket zwecks Heimatbesuch? Sie hat einen Account bei Emirates und auch noch einen Freiflug da („Ticket behalten“ wegen Corona), allerdings auf ihren Geburtsnamen und möchte den tFlug natürlich gerne noch nutzen.
Warum korrigiert sie dann nich einfach den Namen bei Emirates und reist mit dem Deutschen Pass (wegen problemloser Rückreise)
 
        #34  

Member

Member hat gesagt:
Warum korrigiert sie dann nich einfach den Namen bei Emirates und reist mit dem Deutschen Pass (wegen problemloser Rückreise)

Klar, das wäre wohl die beste Option. Allerdings würde sie dann beim COE wie eine Deutsche behandelt werden und nicht wie eine Thai...also deutlich mehr Aufwand...

Wie gesagt, es geht um den Transport und nicht um den Grenzübergang. Wenn Emirates den Transport mit Thainamen und 2 Pässen erwartungsgemäß durchwinkt, dann machen wir das so. Wenn nicht, dann geht´s halt weiter---
 
        #35  

Member

@gabbiano Wenn du keine Ahnung hast, brauchst du dich hier nicht mit wilde Gerüchte, zu streuen.
 
        #36  

Member

Member hat gesagt:
Wenn du keine Ahnung hast, brauchst du dich hier nicht mit wilde Gerüchte, zu streuen.
Welche Gerüchte? Solche Aussagen sind schon sehr hinterhältig. Sage einfach was deiner Meinung nach nicht stimmt. Oder kannst du das nicht?
 
        #37  

Member

Member hat gesagt:
Sage einfach was deiner Meinung nach nicht stimmt. Oder kannst du das nicht?

Hab ich mehrfach gemacht, jedoch bist du beratungsresistent.
 
        #38  

Member

Member hat gesagt:
Hab ich mehrfach gemacht, jedoch bist du beratungsresistent.
und alles habe ich dir widerlegt, weil ich mich schlau gemacht habe. Du lagst immer falsch. Ich glaube halt der Thai-Botschaft mehr als dir. Deine Meinung ist nicht immer die Wahrheit. Ich weiss, das ist hart..
 
        #39  

Member

Member hat gesagt:
Deine Meinung ist nicht immer die Wahrheit.

Deine schon? Wie die Wünsche einer Behörde sind und wie sie umgesetzt werden steht auf 2 Blatt Papier.
 
        #40  

Member

So...hier noch nachgereicht das Ergebnis der Recherche:

Anruf bei Emirates:
Ticketname und Name des Passes, der für den Transport verwendet wird, müssen identisch sein. Das "geb. xyz" als Zusatz im deutschen Pass reicht nicht aus, wenn der Thainame auf dem Ticket steht. Nachfrage zu Grenzübertritt konnte nicht beantwortet werden, da "müssen sie die Botschaft anrufen".

Anruf bei der Bundespolizei-Hotline:
Für die Grenzübertritte ist das Flugticket uninteressant, die wirklich kompetent scheinende Dame hat mir folgendes empfohlen und für rechtens erklärt:

- Ticket auf Thainamen
- Check In Deutschland mit Thaipass, deutschen Pass zeigen, weil ein Rückflug dabei ist (fehlender eAT im Thaipass)
- Grenze Ausreise Deutschland mit deutschem Pass
- Grenze Einreise Thailand mit Thaipass
- Check In Thailand mit Thaipass und deutschen Pass zeigen, weil der die Einreise nach Deutschland legalisiert
- Grenze Ausreise Thailand mit Thaipass
- Grenze Einreise Deutschland mit deutschem Pass

Sie meinte dann noch, dass das Ticket auf deutschen Namen zu buchen dämlich wäre in der aktuellen Situation, weil dann das COE ja mit dem deutschen Pass gemacht werden müsste und dann die $ 100.000 Versicherung dazu käme, hätte sie als Thai nicht zu machen.

Wir machen das dann genau so und es ist übrigens fast exakt so, wie @alwaro schon beschrieben hat...besten Dank!
 
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