DACH --> PH Aufenthaltstitel / Umzug EU

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        #1  

Member

Nabend Leute, ich habe mal eine ungewöhnliche Frage. Vielleicht ist hier ein Experte, der das weiß.
Habe das Forum durchsucht aber nichts gefunden.
Kann eine Person die eine Aufenthaltsgenehmigung für 2 Jahre hat. Momentan in Ungarn lebt, nach Deutschland ziehen? Wird da noch etwas anderes benötigt?
Person kommt ursprünglich von den Philippinen.
 
        #2  

Member

Wenn Sie ein Schengen Visa hat,dürfte das kein Problem sein.
 
        #4  

Member

Member hat gesagt:
Nabend Leute, ich habe mal eine ungewöhnliche Frage. Vielleicht ist hier ein Experte, der das weiß.
Habe das Forum durchsucht aber nichts gefunden.
Kann eine Person die eine Aufenthaltsgenehmigung für 2 Jahre hat. Momentan in Ungarn lebt, nach Deutschland ziehen? Wird da noch etwas anderes benötigt?
Person kommt ursprünglich von den Philippinen.

Es sind zu wenig Angaben um deine Frage beantworten zu können.

Ein kompletter, offizieller Umzug nach Deutschland ist, ich bin mir ziemlich sicher, durch die ungarische Aufenthaltserlaubnis nicht abgedeckt.

"Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen."
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Kann eine Person die eine Aufenthaltsgenehmigung für 2 Jahre hat. Momentan in Ungarn lebt, nach Deutschland ziehen?
Dazu benötigt sie eine EU Daueraufenthaltserlaubnis, die aber wohl erst nach 5 jährigem Aufenthalt erteilt wird:

Daueraufenthaltserlaubnis-EU​

Soweit das Aufenthaltsgesetz nichts anderes regelt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt. Darüber hinaus gewährt die Daueraufenthaltserlaubnis-EU den Inhabern das Recht, in einen anderen Mitgliedstaat weiter zu wandern, einen besseren Schutz vor Ausweisung und die Möglichkeit, sich länger als ein halbes Jahr im Ausland aufzuhalten – ohne dass die Daueraufenthaltserlaubnis-EU erlischt.

Ansonsten gilt die 90 Tage Regelung.
 
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