Thailand-Frage Besteuerung Betriebsrente, Rente abgemeldet aus Deutschland oder nicht?

  • Ersteller
        #1  

Member

Hätte mal ein paar Fragen zur Rentenbesteuerung:

Wenn man in Thailand lebt und in D abgemeldet ist, ist die gesetzliche Rente in D steuerfrei und wäre in Thailand zu versteuern (wenn TH sie besteuern würde). Eine Betriebsrente wäre, soviel ich weiß, auf jeden Fall in D zu versteuern, auch wenn man in TH lebt.

Nehmen wir mal an, der zu versteuernde Betrag der Betriebsrente wäre 6.000 Euro pro Jahr. Frage ist jetzt, mit welchem Steuersatz wird das versteuert? Die Steuertabelle für Einkommenssteuer geht erst bei über 10.000 Euro los. Wie würde in diesem Fall der persönliche Steuersatz, der auf die Betriebsrente angewandt wird, ermittelt werden? Steuerfrei wird diese Rente wohl nicht sein, da sie in der Einzahlungsphase bereits steuerfrei gestellt war.
 
Beste Antwort
Wenn du dich in DE abmeldest und in TH lebst, bist du "beschränkt steuerpflichtig", was dazu führt, dass der Steuergrundfreibetrag (2022 = 10.347) weg fällt. Dein zu versteuerndes Einkommen wäre dann 6.000 EUR ohne GFB. Gib in die Tabelle 10.347+6.000=16.347 ein, dann siehst du die fällige Steuer.
        #41  

Member

Verstehe ich voll und ganz. Die Einmalzahlung kam in meinen Überlegungen auch vor. Hat sich dann jedoch sehr schnell erledigt.
 
        #42  

Member

Was mir noch nicht wirklich klar ist ob man bei der Auszahlung einer Pensionskasse immer Sozialversicherungsbeiträge (also Krankenversicherungsbeiträge) zahlen muss? Wenn man während seiner Arbeitszeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und das Einkommen deutlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, spart man durch die Entgeldumwandlung auch keine Sozialabgaben und zahlt weiterhin den Höchstbetrag in die Krankenkasse ein. Also dürften doch bei der Auszahlung der Pensionskasse keine Krankenversicherungsbeiträge fällig werden oder sehe ich das falsch?
 
        #43  

Member

Genau, kann ich es Dir auch nicht sagen - hier mein unverbindlicher Wissensstand:

Deine Versicherungs-Vita während deiner Erwerbszeit ist wohl weniger maßgeblich. Dafür hast du ja auch bereits Sozialabgaben geleistet.

Viel wichtiger und vom hohen Interesse ist Dein Versicherungsstatus dann in der Auszahlphase:

2 Wege (verkürzt erklärt)
- PKV = keine Sozialabgaben
- GKV = Sozialabgaben und zwar "doppelt" also Arbeitgeber- und -nehmeranteil (derzeit grob gerundet 19%)
lässt man sich das monatl. auszahlen gibt es Freibeträge, welche in den letzten Jahren immer weiter gestiegen (aber trotzdem im überschaubaren Rahmen) sind

Auch wichtig:
Zwischen Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung und "echter" Betriebsrente gibt es auch dort jeweils wichtige Unterschiede. Die muss du zunächst herausarbeiten, um zu wissen was für Dich gilt.

LG

PS: hier noch bissl Lektüre
 
        #45  

Member

Member hat gesagt:
@jamesbe
Das hört sich ja richtig gut an!
Da die meisten Ex-Pats in Thailand dann auch in eine private Krankenversicherung gehen (müssen) fallen da auch keine Sozialabgaben an.
Also brutto für netto.

aber auch gleich nächste Frage:
Angenommen man hat seine Betriebsrente als Einmalzahlung in Thailand erhalten. Soweit so gut. Nach 5 Jahren (oder Zeitraum X) entschließt man sich aber, dauerhaft wieder nach Dtl. zurück zu gehen...
Wie lange muss man aus Dtl. wegbleiben, dass dort nicht DOCH rückwirkende Zahlungen auf einen zu kommen?
Brutto = Netto ?
Zieht denn Thailand keine Steuern ein auf Grund des DBA ?

PanTau
 
        #46  

Member

Hallo mein Freund,
die Angaben des FA Neubrandenburg decken sich mit meinen Erkenntnissen!
 
        #50  

Member

Member hat gesagt:
Und wenn sie es dann eines Tages doch tun ist die vereinnahmte Steuer identisch mit der welche in D erhoben wird ?

PanTau
Mit groesster Wahrscheinlichkeit nicht. Die Thai Steuerbehoerden agieren voellig unabhaengig von den deutschen.
Thailand hat mit dem DBA mit Deutschland fuer deutsche Steuerzahler, die Deutschland den Ruecken wollen, eine Art Alleinstellungsmerkmal. Das scheint man durch das stillschweigende Ignorieren des moeglichen Steuereinzugs erhalten zu wollen. Das macht Thailand zu einem lukrativen Ruhestandsland. Wann die Vorteile der moeglichen Besteuerung von deutschen Ruhestaendlern den Nachteil der dann sinkenden Attraktivitaet Thailands uebersteigen werden, weiss nur Buddha. Eigentlich sind Steuern ja leider Bringschulden. Ob die noch nachtraeglich eingefordert werden koennen, ist was fuer Steuerexperten. Zocker haben dazu wahrscheinlich auch eine gefestigte Meinung. :)
 
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