Thailändisch lernen

Thailand-Frage Besteuerung Betriebsrente, Rente abgemeldet aus Deutschland oder nicht?

        #1  

Member

Hätte mal ein paar Fragen zur Rentenbesteuerung:

Wenn man in Thailand lebt und in D abgemeldet ist, ist die gesetzliche Rente in D steuerfrei und wäre in Thailand zu versteuern (wenn TH sie besteuern würde). Eine Betriebsrente wäre, soviel ich weiß, auf jeden Fall in D zu versteuern, auch wenn man in TH lebt.

Nehmen wir mal an, der zu versteuernde Betrag der Betriebsrente wäre 6.000 Euro pro Jahr. Frage ist jetzt, mit welchem Steuersatz wird das versteuert? Die Steuertabelle für Einkommenssteuer geht erst bei über 10.000 Euro los. Wie würde in diesem Fall der persönliche Steuersatz, der auf die Betriebsrente angewandt wird, ermittelt werden? Steuerfrei wird diese Rente wohl nicht sein, da sie in der Einzahlungsphase bereits steuerfrei gestellt war.

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Wenn du dich in DE abmeldest und in TH lebst, bist du "beschränkt steuerpflichtig", was dazu führt, dass der Steuergrundfreibetrag (2022 = 10.347) weg fällt. Dein zu versteuerndes Einkommen wäre dann 6.000 EUR ohne GFB. Gib in die Tabelle 10.347+6.000=16.347 ein, dann siehst du die fällige Steuer.
        #51  

Member

Hallo, wist ihr welche Länder euer dortiges Konto an das Deutsche Finanzamt melden? Die Liste findet ihr unter:


Ladet das Dokument runter und ihr wisst bescheid. Die Dame erklärt die Folgen einer Nichtmeldung sehr gut:

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Habt Spass damit.
 
        #52  

Member

Thailand ist seit letztem Jahr dabei. Wissen wir - trotzdem Danke! (Haben wir damals schon abtelefoniert.)

Ferner: Was auf dem persönlichen thail. Konto ankommt ist für Besteuerung von Betriebsrenten aus Sicht des dt. Finanzamtes eher nachrangig.
Ob Steuern darauf gezahlt werden müssen oder nicht, ist zeitlich wesentlich früher in der Betrachtungskette angesiedelt.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
        #53  

Member

Member hat gesagt:
Eigentlich sind Steuern ja leider Bringschulden. Ob die noch nachtraeglich eingefordert werden koennen,
das ist der Knackpunkt! ;)

natürlich können die nachträglich eingefordert werden! Ob entsprechende Regierung das tut, wer weiß. Liegt aber definitiv im Bereich des Möglichen.
Wie fit die thai Regierung da ist? Momentan wohl sehr unfit! Kann sich ja aber ändern..
Westliche Regierungen verstehen da recht wenig Spaß. Ist man nicht greifbar, da im Ausland, ist das für westliche Regierungen wenig hinderlich, denn Notfalls droht Passentzug! Und ratzfatz sitzt man im Flieger Richtung (ursprünglicher) Heimat und hat sich zu verantworten.
 
        #54  

Member

Habe da eine Frage: Bin ich in Deutschland steuerpflichtig wenn ich länger als ein halbes Jahr im Ausland wohne? Danke für Eure Antworten.
 
        #55  

Member

Member hat gesagt:
Habe da eine Frage: Bin ich in Deutschland steuerpflichtig wenn ich länger als ein halbes Jahr im Ausland wohne? Danke für Eure Antworten.
höchstwahrscheinlich ja.

Die Frage wird sein wo sich dein sog. Lebensmittelpunkt befindet. Hast Du Ehefrau und Kinder in D, oder nen Eigenheim, oder aber nen Job in D wird es so ausgelegt werden dass dein Lebensmittelpunkt in D ist, dementsprechend auch Steuer in D.
Ausnahmen kann es geben, aber das trifft so meißtens zu.
 
        #57  

Member

gern.

Man muss vielleicht etwas umdenken :

Man war jahrelang steuerpflichtig in D. Nun meint man, man ist es nicht mehr. Der Staat wird sagen, na logisch, ergo wird man das darlegen müssen.
Mit entsprechenden "Assets" in D, wie Eigenheim, Familie etc. machen sie es einem nicht leicht.
Ist nicht immer einfach den Staat davon zu überzeugen dass er kein Anrecht mehr auf seine Steuern hat, bei dem Thema haben sie noch nie viel Handlungsspielraum gesehen und dieses Thema nimmt der Staat sehr ernst.

Prominentes Beispiel : Boris Becker 1991-1993. Verfügungsgewalt über eine Wohnung (Schlüssel), die auf den Namen seiner Schwester lief. Gericht befand in dem fall einen Lebensmittelpunkt.

Ein sauberer Abgang ist aber unanfechtbar, Stichpunkt Lebensmittelpunkt.
 
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